Als Vermieterin oder Vermieter sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, unaufgefordert alle drei Jahre eine Legionellenprüfung in Ihrer Immobilie durchzuführen. So schreibt es § 31 der Trinkwasserverordnung vor.
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Prüfpflicht erneut ermitteln
Sie sind basierend auf Ihren gemachten Angaben nicht verpflichtet, eine Legionellenprüfung in Ihrem Gebäude durchzuführen. Sie können eine Legionellenprüfung jedoch jederzeit freiwillig beauftragen. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein individuelles und unverbindliches Angebot.
Falls Sie nicht wissen, wann die letzte Legionellenprüfung stattgefunden hat oder diese mehr als zwei Jahre zurückliegt, dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, eine neue Prüfung einzuleiten.
Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein individuelles und unverbindliches Angebot. Dieses Angebot umfasst die Legionellenprüfung sowie die dafür nötige Aufnahme Ihres Gebäudes. Sie werden im Verlauf des Prozesses mit allen wichtigen Informationen versorgt. Bei Fragen stehen wir Ihnen zudem telefonisch zur Verfügung.
Als Vermieterin oder Vermieter sind Sie laut § 31 der Trinkwasserverordnung verpflichtet, unaufgefordert mindestens alle drei Jahre eine Legionellenprüfung durchzuführen.
Falls Sie nicht wissen, wann die letzte Legionellenprüfung stattgefunden hat oder diese mehr als zwei Jahre zurückliegt, dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, eine neue Prüfung einzuleiten.
Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein individuelles und unverbindliches Angebot. Dieses Angebot umfasst die Legionellenprüfung sowie die dafür nötige Aufnahme Ihres Gebäudes. Sie werden im Verlauf des Prozesses mit allen wichtigen Informationen versorgt. Bei Fragen stehen wir Ihnen zudem telefonisch zur Verfügung.
Gut zu wissen: Gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung gehören die laufenden Kosten einer regelmäßigen Legionellenprüfung nach hier vertretener Auffassung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Diese Kosten können Sie i.d.R. auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen.
Es findet eine Aufnahme Ihres Gebäudes und die Festlegung der relevanten Probenahmestellen statt.
Nach der Probenahme und der Analyse im Labor erhalten Sie anschließend das Ergebnis.
Sie erhalten Hausaushänge, um die Mieterinnen und Mieter über das Ergebnis zu informieren.
Bei auffälligen Ergebnissen bieten wir eine kostenlose Beratung zu den ersten notwendigen Maßnahmen an.
Bei einem Befall erhalten Sie zeitgleich mit dem Gesundheitsamt den Befund. Sie müssen den Befund nicht mehr melden.
Mit dem Zugang zum Kundenportal mein.techem verwalten Sie Ihre Immobilie schnell und einfach online.
Ihre Mieterinnen und Mieter können sich mit ihren Fragen zur Legionellenprüfung an uns richten.
Üblicherweise muss alle drei Jahre eine orientierende Prüfung stattfinden. Sie wünschen sich die optimale Unterstützung? Wir bieten Ihnen an, heute bereits mehrere solcher Prüfungen zu beauftragen.