Ermitteln Sie jetzt Ihre Prüfpflicht
Als Vermieterin oder Vermieter sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, unaufgefordert alle drei Jahre eine Legionellenprüfung in Ihrer Immobilie durchzuführen. So schreibt es § 31 der Trinkwasserverordnung vor.
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Prüfpflicht erneut ermitteln
Wie viele bewohnte Stockwerke gibt es in Ihrem Gebäude?
Wird in Ihrem Gebäude ein Boiler oder Durchlauferhitzer zur Warmwassererzeugung genutzt?
Dieses Ergebnis beruht auf Ihren Angaben. Es hat keinen abschließenden Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Kostenlose Aufnahme des Wohngebäudes
Es findet eine Aufnahme Ihres Gebäudes und die Festlegung der relevanten Probenahmestellen statt.
Legionellenprüfung
Nach der Probenahme und der Analyse im Labor erhalten Sie anschließend das Ergebnis.
Mieterinformation
Sie erhalten Hausaushänge, um die Mieterinnen und Mieter über das Ergebnis zu informieren.
Kostenlose Beratung
Bei auffälligen Ergebnissen bieten wir eine kostenlose Beratung zu den ersten notwendigen Maßnahmen an.
Information an das Gesundheitsamt
Bei einem Befall erhalten Sie zeitgleich mit dem Gesundheitsamt den Befund. Sie müssen den Befund nicht mehr melden.
Kundenservice
Mit dem Zugang zum Kundenportal mein.techem verwalten Sie Ihre Immobilie schnell und einfach online.
Mieterhotline
Ihre Mieterinnen und Mieter können sich mit ihren Fragen zur Legionellenprüfung an uns richten.
Wie viele Prüfungen möchten Sie beauftragen?
Üblicherweise muss alle drei Jahre eine orientierende Prüfung stattfinden. Sie wünschen sich die optimale Unterstützung? Wir bieten Ihnen an, heute bereits mehrere solcher Prüfungen zu beauftragen.