Heizkosten­abrechnung – einfach gut aufgehoben

Vermieterinnen und Vermieter wünschen sich für die Heizkostenabrechnung eine einfache Lösung. Doch durch die Gesetzgebung wird das komplizierter. Nicht für Techem! Diese Aufgabe ist seit über 70 Jahren unsere Kernkompetenz. Wir haben diese Erfahrung mit der Digitalisierung in Einklang gebracht und immense Vereinfachungen geschaffen.

Die Heizkosten­abrechnung wird immer komplexer

Durch die zahlreichen neuen Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz und Energiekrise ist die Heizkostenabrechnung eine umfangreichere Aufgabe geworden. Sie nimmt immer mehr Zeit in Anspruch, in der Sie sich nicht um Ihr Tagesgeschäft kümmern können.  
 
Gleichzeitig erwarten Mieterinnen und Mieter nach wie vor eine faire, korrekte und transparente Abrechnung von Ihnen.

Um ordnungsgemäß abzurechnen, müssen Sie als Vermieterin oder Vermieter stets den Durchblick in der Gesetzeslage behalten und die Anforderungen entsprechend umsetzen. Sowohl der Aufwand als auch die Relevanz der Heizkostenabrechnung steigen. Techem unterstützt Sie bei dieser Herausforderung! 

Schneller gelöst als geärgert!
Abrechnen mit Techem

Das kann unsere Heizkostenabrechnung

Geben Sie die Heizkostenabrechnung einfach in unsere Hände. Im Kundenportal mein.techem erstellen Sie Ihre Abrechnung digital in einer übersichtlichen Eingabemaske. Eine automatische Prüfung weist Sie sofort auf eventuelle Unstimmigkeiten hin. Das sind Ihre Vorteile:

  • bequeme Verbrauchserfassung dank Funkinfrastruktur, keine Ablesetermine vor Ort
  • zuverlässige Erstellung der Abrechnung nach geltendem Recht
  • Erhalt der fertigen Abrechnung innerhalb weniger Minuten

Unsere Kunden sind begeistert! Lesen Sie selbst:


Was kostet die Heizkosten­abrechnung von Techem?

So könnte der Preis für Ihre Immobilie aussehen

Auf dem Bild sehen Sie eine beispielhafte Kalkulation für ein Gebäude mit drei Wohneinheiten, Zentralheizung, zentraler Warmwasseraufbereitung, Beheizung durch Heizkörper und der Energiequelle Heizöl.

Nutzen Sie unseren digitalen Preis-Rechner und ermitteln Ihren individuellen Preis. Sie können direkt online abschließen oder sich das Angebot per Mail zusenden lassen, um es mit anderen Angeboten zu vergleichen. Perfekt für Gebäude mit bis zu 12 Wohnungen.


In 3 einfachen Schritten zu Ihrer Heizkosten­abrechnung

Schritt 1  Schritt 2  Schritt 3

Schritt 1: Holen Sie ein Angebot ein

Direkt online oder mit vorheriger Beratung

Möchten Sie direkt und kontaktlos zu Ihrem Angebot, um dieses mit anderen vergleichen zu können? Nutzen Sie dafür ganz einfach unseren Online-Rechner und lassen sich das Angebot per Mail zusenden.

Schritt 2: Nach Ihrer Beauftragung installieren wir die Geräte

Die Techem Messgeräte sind per Funk fernauslesbar. Der Vorteil für Sie und Ihre Mieterinnen und Mieter? Die Geräte übermitteln die gemessenen Werte ganz automatisch. Aufwändige Ablesetermine vor Ort entfallen damit. Entscheiden Sie sich für die komplette Techem Funkinfrastruktur Smart System, installieren wir zusätzlich den Datensammler Smart Reader in Ihrer Immobilie. Der Smart Reader bündelt die Messwerte aller Geräte im Haus und sendet sie sicher verschlüsselt an Techem. Die Verbrauchswerte werden automatisch ins Techem Abrechnungssystem übernommen. Auf dieser Grundlage erstellen wir dann die Heizkostenabrechnung für Sie.

Wasserzähler

Unsere Wasserzähler sind echte Allrounder, die in nahezu jeder Einbausituation Ihren Platz finden. Sie sind per Funk fernablesbar und messen zuverlässig den Wasserverbrauch.

Funk-Heizkostenverteiler

Unsere Heizkostenverteiler werden an den Heizkörpern montiert und übermitteln die Verbrauchswerte automatisch per Funkübertragung. Die Ablesung vor Ort ist Vergangenheit.

Wärme- und Kältemengenzähler

Wenn Ihre Mieträume mit einer Fußbodenheizung ausgestattet sind, kommen unsere Wärme- und Kältemengenzähler zum Einsatz. So haben Sie den Energieverbrauch immer im Blick.

Schritt 3: Erstellung der Abrechnung im Kundenportal mein.techem

Um Ihre Heizkostenabrechnung zu erstellen, benötigen wir im letzten Schritt Ihre Kosten- und Nutzerdaten. Die digitalen Services im Kundenportal mein.techem erleichtern Ihnen diese Aufgabe immens: Sie werden anhand von einfachen Abfragen durch die Eingabemasken geführt. Dabei erhalten Sie Hinweise zu gesetzlichen Anforderungen. Sollten dennoch Rückfragen entstehen, kontaktieren Sie einfach unser Expertenteam. Ihre Eingaben werden im Hintergrund sofort und automatisiert geprüft. Damit ist eine zuverlässige Datenübermittlung gewährleistet.

Fertige Abrechnung nach wenigen Minuten

Nach der Online-Dateneingabe erhalten Sie direkt eine Abrechnungsvorschau, können diese überprüfen und bei Bedarf anpassen. Danach steht Ihre fertige Abrechnung bereit.

Unterjährige Verbrauchsinformation

Handeln Sie im Sinne der Heizkostenverordnung: Mit wenigen Klicks ist die unterjährige Verbrauchsinfo für Ihre Mieter im Kundenportal mein.techem hinzugebucht – wir machen den Rest.

Verbrauchsanalyse Abrechnung

Sie sind dazu verpflichtet, weitere Informationen, wie Energieverbräuche und -kosten, mit der Jahresabrechnung an Ihre Mieter zu verschicken. Wir übernehmen das für Sie mit jeder Abrechnung.


Wie sieht die Heizkosten­abrechnung von
Techem aus?

Das PDF zeigt eine Muster-Einzelabrechnung, die Ihre Mieterinnen und Mieter von Ihnen erhalten – entweder digital als PDF oder ausgedruckt per Post. Zusätzlich erhalten Sie für Ihre Immobilie auch eine Gesamtabrechnung. Ihre Abrechnungen können Sie jederzeit im Online-Archiv des Techem Kundenportals mein.techem einsehen.


Häufige Fragen rund um die Heizkosten­abrechnung

Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt den Anwendungsbereich für verbrauchsorientierte Abrechnungen, Verfahren der Abrechnung, Grundsatzanforderungen an Geräte und etliche Spezialfälle. Die Normen DIN EN 834 und 835 fixieren die technischen Standards von Heizkostenverteilern und die detaillierten Anforderungen an Heizkostenverteiler inklusive der Prüfverfahren.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen und Privathaushalte von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren verschiedene neue Verordnungen erlassen. Darunter zählen zum Beispiel die Strom- und Gaspreisbremse sowie die CO2-Kostenaufteilung. Sie alle haben Auswirkungen auf die Abrechnung.  Beispielsweise müssen Vermieterinnen und Vermieter ihre Mieterinnen und Mieter über die angefallenen Entlastungsbeträge in der Jahresabrechnung informieren.

  1. Sie müssen den anteiligen Verbrauch Ihrer Mieterinnen und Mieter an Wärme und Warmwasser erfassen. Dafür müssen Sie die Räume Ihrer Liegenschaft mit Geräten zur Verbrauchserfassung ausstatten.
  2. Dabei müssen neue Geräte seit dem 1. Dezember 2021 fernablesbar und seit dem 1. Dezember 2022 interoperabel sein. Zudem müssen die Geräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.
  3. Die Kosten für Wärme und Warmwasser müssen Sie auf die Mieterinnen und Mieter verteilen.
  4. Sie haben bereits fernablesbare Geräte und Zähler in Ihrer Immobilie installiert? Dann müssen Sie Ihren Mieterinnen und Mietern seit dem 1. Januar 2022 monatliche Verbrauchsinformationen zukommen lassen. 
  5. Die Heizkostenabrechnung sieht seit der HKVO-Novelle zudem grundlegend anders aus: Sie müssen zusätzliche Informationen bereitstellen und mit der Jahresabrechnung an Ihre Mieterinnen und Mieter verschicken.
  6. Sie müssen die Anforderungen der Heizkostenverordnung sowie des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes und die Bestimmungen der Strom- und Gaspreisbremsen erfüllen.

Mit den Lösungen von Techem wird die Erstellung der Abrechnung für Sie ganz einfach. 

Alles, was wir von Ihnen einmal im Jahr brauchen, sind Ihre Kosten- und Nutzerdaten. In unserem Kundenportal mein.techem geht das ganz unkompliziert. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die Anwendung und prüft am Ende Ihre eingegebenen Daten. So vermeiden wir Fehler und Rückfragen. 

Den Rest können Sie uns überlassen. Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung in der Gesamtübersicht sowie Einzelabrechnungen, die Sie nur noch an Ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben brauchen. 

Mit unseren Funk-Messgeräten entfallen zudem aufwändige Terminabsprachen mit Ihren Mieterinnen und Mietern, denn die Messwerte werden automatisch an uns übertragen. Ein Betreten der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Das erhöht die Zufriedenheit bei Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern.  

Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr erstellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Mietende müssen die Heizkostenabrechnung spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes erhalten haben.