Unzufrieden? Wechseln Sie zur einfachen Heizkosten­abrechnung!

Sie lassen Ihre Heizkostenabrechnung von einem Dienstleister erstellen, sind aber mit seiner Leistung nicht zufrieden? Wir übernehmen gerne. Der Wechsel zu Techem ist mit vielen Vorteilen verbunden. Lassen Sie sich von uns beraten! Wir finden die passende Lösung für Sie und unterstützen mit unserem Wechselservice. 

Warum Sie zu Techem wechseln sollten?

Unsere Kundinnen und Kunden bewerten die Heizkostenabrechnung von Techem auf der Bewertungsplattform Trustpilot mit „sehr gut“.  Warum? Hier sind die Gründe, die auch Sie für einen Wechsel motivieren sollen:

  • Schnell und sofort da 
    Bei Techem erhalten Sie die Abrechnungsvorschau nur wenige Sekunden nach Eingabe Ihrer Daten. Einfach prüfen, freigeben und die fertige Abrechnung steht Ihnen bereits nach wenigen Minuten online zur Verfügung. Im Vergleich zu anderen Anbietern am Markt sparen Sie mit uns jede Menge Wartezeit.   
  • Einfach selbsterklärend 
    Bei der Erstellung der Abrechnung werden Sie anhand von einfachen Frage-Antwort-Abfragen bequem durch den Eingabeprozess der Kosten- und Nutzerdaten geführt. Das erleichtert die Eingabe und vermeidet Fehler. 
  • Übersichtlich nach geltendem Recht  
    Die gesetzlichen Anforderungen erläutern wir Ihnen auf verständliche Art und Weise. Die CO2-Kostenaufteilung etwa ist mit nur zwei Angaben erledigt. So ist Ihre Abrechnung immer nach aktuell geltendem Recht erstellt.  
  • Nähe zum Expertenteam 
    Sollten doch einmal Fragen offenbleiben – egal ob es sich um abrechnungsrechtliche oder bedientechnische Themen handelt – so steht Ihnen unser Expertenteam beratend zur Seite.
  • Rat gebend und kompetent 
    Zusätzlich stehen Ihnen verschiedene Erklärvideos und Tutorials zur Verfügung, auf die Sie 24/7 zurückgreifen können. Alle Ihre Anliegen lösen wir professionell. Die Heizkostenabrechnung ist unsere Kernkompetenz seit vielen Jahren. Darauf können Sie sich verlassen!

Vereinbaren Sie hier eine unverbindliche Beratung

Sie wünschen sich mehr Leichtigkeit?

Mit 70 Jahren Erfahrung glauben wir daran, dass die Digitalisierung immense Vereinfachungen möglich macht. Mit moderner Infrastruktur bieten wir eine maximal kundenorientierte Lösung, die einfach abliefert.  
Wir beraten Sie gerne - vereinbaren Sie einen Rückruftermin: 


Lassen Sie sich von unserem Kunden-Feedback überzeugen:


Wechseln Sie in 3 einfachen Schritten zu Techem 

Schritt 1  Schritt 2  Schritt 3

Schritt 1: Holen Sie sich ein Angebot ein

Wir beraten Sie gerne

Bitte nutzen Sie im ersten Schritt unser Kontaktformular. Unser Team berät Sie umfassend zur Heizkostenabrechnung und Ihrem Wechsel zu Techem. So finden wir die beste Lösung für Sie. 

Schritt 2: Nach Beauftragung prüfen wir eine Geräteinstallation

Im zweiten Schritt prüfen wir, ob wir Geräte in Ihrer Immobilie installieren müssen. Sind die bestehenden Geräte in Ihrer Liegenschaft bereits interoperabel, können wir diese problemlos auslesen. Ein Gerätetausch ist in diesem Fall nicht nötig. So gestalten wir Ihren Wechsel zu uns unkompliziert. Ansonsten bauen wir die folgenden Funk-Messgeräte in Ihrer Liegenschaft ein. Die Geräte übermitteln die gemessenen Werte automatisch. Aufwändige Ablesetermine vor Ort entfallen damit.  

Wasserzähler

Unsere Wasserzähler sind echte Allrounder, die in nahezu jeder Einbausituation Ihren Platz finden. Sie sind per Funk fernablesbar und messen zuverlässig den Wasserverbrauch. 

Funk-Heizkostenverteiler

Unsere Heizkostenverteiler werden an den Heizkörpern montiert und übermitteln die Verbrauchswerte automatisch per Funkübertragung. Die Ablesung vor Ort ist Vergangenheit.

Wärme- und Kältemengenzähler

Wenn Ihre Mieträume mit einer Fußbodenheizung ausgestattet sind, kommen unsere Wärme- und Kältemengenzähler zum Einsatz. So haben Sie den Energieverbrauch immer im Blick.

Schritt 3: Erstellung der Abrechnung im Kundenportal mein.techem

Um Ihre Heizkostenabrechnung zu erstellen, benötigen wir im letzten Schritt Ihre Kosten- und Nutzerdaten. Die digitalen Services im Kundenportal mein.techem erleichtern Ihnen diese Aufgabe immens: Sie werden anhand von einfachen Abfragen durch die Eingabemasken geführt. Dabei erhalten Sie Hinweise zu gesetzlichen Anforderungen. Sollten dennoch Rückfragen entstehen, kontaktieren Sie einfach unser Expertenteam. Ihre Eingaben werden im Hintergrund sofort und automatisiert geprüft. Damit ist eine zuverlässige Datenübermittlung gewährleistet.

Fertige Abrechnung nach wenigen Minuten

Nach der Online-Dateneingabe erhalten Sie direkt eine Abrechnungsvorschau, können diese überprüfen und bei Bedarf anpassen. Danach steht Ihre fertige Abrechnung bereit.

Unterjährige Verbrauchsinformation

Handeln Sie im Einklang mit den Vorschriften der Heizkostenverordnung: Mit wenigen Klicks ist die unterjährige Verbrauchsinfo für Ihre Mieter im Kundenportal hinzugebucht – wir machen den Rest.

Verbrauchsanalyse Abrechnung

Sie sind dazu verpflichtet, weitere Informationen, wie Energieverbräuche und -kosten, mit der Jahresabrechnung an Ihre Mieter zu verschicken. Wir übernehmen das für Sie.


Wie sieht die Heizkosten­abrechnung von
Techem aus?

Das PDF zeigt eine Muster-Einzelabrechnung, die Ihre Mieterinnen und Mieter von Ihnen erhalten – entweder digital als PDF oder ausgedruckt per Post. Zusätzlich erhalten Sie für Ihre Immobilie auch eine Gesamtabrechnung. Ihre Abrechnungen können Sie jederzeit im Online-Archiv des Techem Kundenportals mein.techem einsehen.

So unterstützt Techem Sie bei der
Heizkosten­abrechnung

Praktische Services im Kundenportal mein.techem

Im Kundenportal mein.techem beauftragen Sie Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung in wenigen Klicks. Zudem finden Sie weitere Online-Services, die Ihnen die Verwaltung erleichtern!

Wissenswertes im Immobilien-Ratgeber

Mit unserem Immobilien-Ratgeber sind Sie einfach gut informiert. Erhalten Sie hilfreiche Informationen und praktische Tipps zu Themen rund um die Vermietung und Verwaltung.

Erklärvideos als Hilfestellung

Wenn Sie einmal Unterstützung mit dem Techem Kundenportal mein.techem brauchen sollten, finden Sie hier Hilfe: Unsere nützlichen Erklärvideos stehen Ihnen zur Seite!


Unsere langjährige Erfahrung spricht für uns.

> 45 Mio.

Funkerfassungsgeräte
im Einsatz

56,3 Mio.

Messgeräte weltweit

13,1 Mio.

Wohnungen im Service

Sie sind überzeugt?

Lassen Sie sich von uns beraten!

Häufige Fragen rund um die Heizkosten­abrechnung

Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt den Anwendungsbereich für verbrauchsorientierte Abrechnungen, Verfahren der Abrechnung, Grundsatzanforderungen an Geräte und etliche Spezialfälle. Die Normen DIN EN 834 und 835 fixieren die technischen Standards von Heizkostenverteilern und die detaillierten Anforderungen an Heizkostenverteiler inklusive der Prüfverfahren.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen und Privathaushalte von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren verschiedene neue Verordnungen erlassen. Darunter zählen zum Beispiel die Strom- und Gaspreisbremse sowie die CO2-Kostenaufteilung. Sie alle haben Auswirkungen auf die Abrechnung. Beispielsweise müssen Vermieterinnen und Vermieter ihre Mieterinnen und Mieter über die angefallenen Entlastungsbeträge in der Jahresabrechnung informieren.

  1. Sie müssen den anteiligen Verbrauch Ihrer Mieterinnen und Mieter an Wärme und Warmwasser erfassen. Dafür müssen Sie die Räume Ihrer Liegenschaft mit Geräten zur Verbrauchserfassung ausstatten. 

  2. Dabei müssen neue Geräte seit dem 1. Dezember 2021 fernablesbar und seit dem 1. Dezember 2022 interoperabel sein. Zudem müssen die Geräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können. 

  3. Die Kosten für Wärme und Warmwasser müssen Sie auf die Mieterinnen und Mieter verteilen. 

  4. Sie haben bereits fernablesbare Geräte und Zähler in Ihrer Immobilie installiert? Dann müssen Sie Ihren Mieterinnen und Mietern seit dem 1. Januar 2022 monatliche Verbrauchsinformationen zukommen lassen.  

  5. Die Heizkostenabrechnung sieht seit der HKVO-Novelle zudem grundlegend anders aus: Sie müssen zusätzliche Informationen bereitstellen und mit der Jahresabrechnung an Ihre Mieterinnen und Mieter verschicken. 

  6. Sie müssen die Anforderungen der Heizkostenverordnung sowie das CO2-Kostenaufteilungsgesetz und die Bestimmungen der Strom- und Gaspreisbremsen erfüllen.

Mit den Lösungen von Techem wird die Erstellung der Abrechnung für Sie ganz einfach. 

Alles, was wir von Ihnen einmal im Jahr brauchen, sind Ihre Kosten- und Nutzerdaten. In unserem Kundenportal mein.techem geht das ganz unkompliziert. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die Anwendung und prüft am Ende Ihre eingegebenen Daten. So vermeiden wir Fehler und Rückfragen. 

Den Rest können Sie uns überlassen. Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung in der Gesamtübersicht sowie Einzelabrechnungen, die Sie nur noch an Ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben brauchen. 

Mit unseren Funk-Messgeräten entfallen zudem aufwändige Terminabsprachen mit Ihren Mieterinnen und Mietern, denn die Messwerte werden automatisch an uns übertragen. Ein Betreten der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Das erhöht die Zufriedenheit bei Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern.  

Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung immer auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Abrechnung ist somit professionell erstellt, ohne dass Sie sich mit der Heiz- und Betriebskostenverordnung detailliert auseinandersetzen müssen. 

Im Kundenportal mein.techem erstellen Sie Ihre Abrechnung einfach digital. Das spart Papier und jede Menge Verwaltungsaufwand. Auch ein Online-Archiv finden Sie im Kundenportal mein.techem. Hier sind Ihre Einzel- und Gesamtabrechnungen gesammelt, archiviert und auffindbar. 

Wenn Sie die Funk-Messgeräte von Techem nutzen, wird die Ablesung noch einfacher. Eine Begehung der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Ihre Mieterinnen und Mieter freuen sich, denn lästige Ablesetermine entfallen. 

Und sie profitieren noch mehr: Die von Techem erstellten Einzelabrechnungen sind transparent gestaltet und fair. Ihre Mieterinnen und Mieter zahlen das, was sie wirklich verbrauchen. Energie- und Wassersparen lohnt sich dadurch. 

Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr erstellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen.

Auf unserer FAQ-Seite beantworten wir Ihre Fragen rund um Techem sowie zur Heizkostenabrechnung. Schauen Sie gerne dort vorbei!

Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere FAQ-Seite. Hier finden Sie zahlreiche Informationen rund um unsere Services und Geräte.

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