Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung ist eine der wichtigsten Aufgaben für Vermieter. Entscheidend ist, dass die Abrechnung korrekt, vollständig und verständlich ist. Wir unterstützen Sie gern.
Wir lesen die Ablesewerte Ihrer Immobilie ab. Entweder kommen dafür unsere Ableser vorbei oder Sie nutzen unsere Funkmessgeräte mit der Funktechnologie. Diese übertragen die Werte ganz automatisch an uns. Zusätzlich benötigen wir einige Angaben zu den angefallenen Heiz- und Betriebskosten. Diese Angaben teilen entweder Sie oder die Hausverwaltung uns über das Techem Kundenportal mit. Wir verteilen dann alle umlagefähigen Kosten verursachungsgerecht auf die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner. Im Anschluss erhalten Sie sowohl eine Gesamtabrechnung für das ganze Gebäude als auch eine Einzelabrechnung für jede Bewohnerin und jeden Bewohner.
Wenn Sie eine Immobilie verwalten, dann kennen Sie das sicherlich: Die jährliche Betriebskostenabrechnung steht an und Sie müssen sich durch jede Menge Papierstapel und Rechnungen wühlen. Dann errechnen Sie, welche Kosten wie auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Viel Arbeit, die Sie gar nicht selbst erledigen müssen! Mit unseren online Abrechnungsservices im Techem Kundenportal wird das Erstellen Ihrer Nebenkostenabrechnung ganz einfach – und weitestgehend papierlos. Das spart Zeit und schont die Umwelt.
Im übersichtlichen Archiv sammeln Sie alle Ihre Belege. Auch die unterjährige Kostenerfassung ist dank digitaler Abrechnung schnell erledigt und kein Problem mehr.
Techem ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um Abrechnungen geht. Darin liegt unsere Kernkompetenz seit rund 70 Jahren.
Die Betriebskostenverordnung gibt Auskunft: „Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen“. Vermieterinnen und Vermieter dürfen aber nur bestimmte Kosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Unter anderem diese:
Auf Ihren Wunsch übernehmen wir gerne die Betriebskostenabrechnung für Sie. Setzen Sie sich dafür mit unserem Expertenteam zusammen und lassen sich kostenfrei beraten sowie ein unverbindliches Angebot erstellen.
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Das Bundesgesetzbuch sieht vor, dass die (kalten) Betriebskosten nach Anteil der Wohnfläche umgelegt werden. Das gilt, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Für manche Nebenkosten kann auch ein anderer Verteilerschlüssel gelten, zum Beispiel die Abrechnung nach Anzahl der Wohneinheiten im Haus oder nach Personenanzahl. Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind verbrauchsabhängige Betriebskosten und müssen dementsprechend überwiegend nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.
Vermieterinnen und Vermieter können alternativ auch eine Betriebskostenpauschale im Mietvertrag festhalten.
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Die Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum erledigt sein. Das regelt § 556 Abs. 3 Satz 2 des BGB. Das bedeutet, dass dem Mieter eine Abrechnung für den Zeitraum Januar- Dezember 2020 bis spätestens zum 31. Dezember 2021 zugehen muss. Wir diese Abrechnungsfrist nicht eingehalten, kann der Mieter die Abrechnung anfechten.
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Die Wartungskosten bzw. Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage sind alle jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage entstehen.
Hierzu zählen laut § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung (HKVO) folgende Kosten:
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