Mit Techem erstellen Sie den verbrauchsorientierten Energieausweis im Handumdrehen online. Sie können den verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihre Immobilie wählen, wenn
Erstellen Sie Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis jetzt direkt online im Techem Kundenportal.
Einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen Sie, wenn keiner der beiden Punkte zutrifft. Kontaktieren Sie uns! Wir empfehlen Ihnen einen Energieberater in Ihrer Nähe, der Sie unterstützt.
Es wird zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis des erfassten und klimabereinigten Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an und wird auf Basis der analysierten Beschaffenheit der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage erstellt. Der ermittelte Energiebedarf ist unabhängig vom Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner.
Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie sind Sie verpflichtet, in kommerziellen Medien Energiekennwerte aus dem Energieausweis anzugeben. Bei Wohngebäuden sind folgende Angaben vorgeschrieben:
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben. Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten besteht für alle Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen, aber auch für kleinere Gebäude, die nach dem Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) vom 11. August 1977 gebaut oder modernisiert wurden.
Wie lange ein Energieausweis gültig ist, ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. Im Regelfall sind Energieausweise nach Erstellung für 10 Jahre gültig. Sanierungen oder Umbaumaßnahmen der Außenhülle oder der Heizungsanlage können eine Neuausstellung des Energieausweises erforderlich machen.
Energieausweise bieten Mieterinnen, Mietern, Käuferinnen und Käufern transparente Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Sie helfen den zu erwartenden Energiebedarf einzuschätzen. Seit die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, sind Energieausweise verpflichtend und müssen beim Verkauf oder bei Neuvermietung unaufgefordert vorgelegt werden.