Legionellen sind Stäbchenbakterien, die sich im warmen Kaltwasser vermehren. Gefährlich werden sie ab einer bestimmten Konzentration im Trinkwasser, denn sie lösen Krankheiten aus. Die Trinkwasserverordnung schreibt daher turnusmäßige Prüfungen vor. Im Falle eines Positivbefunds ist Techem Ihr starker Partner.
Legionellen sind lästig – und können für den Menschen gefährlich werden. Daher gilt es, bei einem Positivbefund schnell zu handeln. Der Gesetzgeber stellt bei einem Legionellenbefall folgende Anforderungen:
Techem bietet Ihnen volle Unterstützung im Komplettpaket: Unsere Legionellenberatung beinhaltet selbstverständlich alle vorgeschriebenen Untersuchungen. So gehen wir dabei vor:
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Zunächst müssen Sie nach einem Positivbefund das Gesundheitsamt sowie Ihre Bewohnerinnen und Bewohner informieren. Wir übernehmen gerne die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt und stellen Ihnen Hausmitteilungen für Ihre Mieterinnen und Mieter zur Verfügung.
Wir beraten Sie zudem über grundsätzliche Abläufe nach dem Positivbefund und stimmen die Maßnahmenplanung und Probennahme-Strategie mit Ihnen ab. Die neue Trinkwasserverordnung schreibt bei einem Positivbefall eine umgehende Erstellung einer Gefährdungsanalyse vor. Unsere Legionellen-Expertin oder unser Legionellen-Experte führt die gesetzlich geforderte Ortsbesichtigung zur Inspektion der Trinkwasseranlage und Ursachenklärung durch und erstellt die Gefährdungsanalyse sowie Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen für Sie.
Diese Maßnahmen sind in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt umzusetzen. Auch diese Abstimmung kann unser Team für Sie übernehmen.
Dann veranlassen wir die Durchführung der Probenahmen für die vorgeschriebene „Weitergehende Untersuchung“ beim akkreditierten SGS Institut Fresenius und überwachen die Einhaltung der Fristen. Dabei werden Wasserproben an verschiedenen Stellen im Objekt entnommen, um den Ort der Verunreinigung so schnell wie möglich zu lokalisieren. Nach Abschluss der Sanierung überprüfen wir mittels der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen, ob die Maßnahmen erfolgreich waren.