Um einen Legionellenbefall frühzeitig festzustellen, sollten Sie regelmäßige Legionellenprüfungen durchführen. Dabei wird eine Trinkwasserprobe in Ihrer Immobilie entnommen und in zertifizierten Laboren auf Legionellen getestet. Bei Befall kann dadurch schnell reagiert werden. Für einige Gebäude besteht für Sie als Vermieterin oder Vermieter sogar eine gesetzliche Prüfpflicht.
Als Vermieterin oder Vermieter sind Sie verpflichtet, unaufgefordert mindestens alle drei Jahre eine Legionellenprüfung durchzuführen, sofern Ihr Gebäude folgende Kriterien erfüllt:
Sie sind sich nicht sicher? Nutzen Sie unseren einfachen Online-Rechner zur Ermittlung der Prüfpflicht.
Der Preis für eine Legionellenprüfung bemisst sich am Prüfumfang. Dieser hängt von der Anzahl der Wohnungen in Ihrer Immobilie ab. Nutzen Sie einfach unseren Online-Rechner, um ein passgenaues Angebot zu erhalten!
Gut zu wissen: Gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung gehören die laufenden Kosten einer regelmäßigen Legionellenprüfung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Diese Kosten können Sie also in der Regel auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen.
Die Legionellenprüfung mit Techem bedeutet für Sie, dass Sie sich über weite Strecken des Prozesses zurücklehnen können. Schließen Sie die Beauftragung in wenigen Schritten online ab – wir koordinieren den Rest.
Legionellen sind im Wasser lebende Bakterien, die schädlich für den Menschen sein können. Hier finden Sie alles Wissenswerte über Legionellen und darüber, wie Sie sich und Ihre Bewohnerinnen und Bewohner schützen können.
Legionellen sind kleine Stäbchenbakterien, die überall im Süßwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25° C bis 45° C bieten ihnen optimale Bedingungen für die Vermehrung. Wenn das Trinkwasser erst einmal mit Legionellen befallen ist, birgt das Einatmen als Aerosol (Wassernebel) – beispielsweise beim Duschen – Gefahren. Ernsthafte Erkrankungen können die Folge sein. Expertinnen und Experten schätzen, dass allein in Deutschland jährlich 20.000 bis 32.000 Menschen aufgrund von Legionellen an der sogenannten Legionärskrankheit erkranken. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser hingegen ist in der Regel ungefährlich.
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Gelangen Legionellen in die Lunge – etwa beim Duschen über den Wasserdampf – können sie die Atemwegserkrankung Legionellose auslösen. Die Legionellen rufen zwei typische Krankheitsbilder hervor: Das Pontiac-Fieber äußert sich durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen. Oder die Legionärskrankheit, die mit einer Lungenentzündung einhergeht und ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko darstellt, das sogar tödlich enden kann. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass mehrere zehntausend Fälle pro Jahr auftreten.
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Legionellen leben im Grund- und Oberflächenwasser. Beides wird bekanntlich zu Trinkwasser aufbereitet. Auf diesem Weg gelangen die Stäbchenbakterien in geringer Konzentration in unser Trinkwasser. Problematisch wird das aber erst, wenn sich die Legionellenkonzentration übermäßig erhöht. Die Bakterien vermehren sich stark in stehendem Wasser oder wenn das Warmwasser zu kalt und das Kaltwasser zu warm ist.
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Eine erhöhte Gefahr eines Legionellenbefalls besteht statistisch betrachtet vor allem in den Sommermonaten. Denn zur Urlaubszeit steht das Trinkwasser in den meisten Wohnungen still. Gerade bei warmen Temperaturen in den Kaltwasserleitungen finden die Erreger ideale Lebensbedingungen. Urlauberinnen und Urlauber sollten deswegen bei ihrer Rückkehr das Wasser in Bad, Dusche und Küche drei Minuten bei einer Temperatur von mindestens 60 °C laufen lassen.
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Der Wert von 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 ml Wasser wird in Ihrem Gebäude erreicht? Dann besteht für Sie jetzt Handlungsbedarf.
Zunächst einmal müssen Sie sofort alle Hausbewohnerinnen und -bewohner informieren. Das Prüflabor wird währenddessen das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis setzen. Darauf folgen eine Risikoabschätzung, die die Trinkwasseranlage hinsichtlich ihres technischen Zustands überprüft, sowie weitere Beprobungen und Untersuchungen.
Sofern Bewohnerinnen und Bewohner einer Risikogruppe angehören, Symptome zeigen oder sich unsicher sind, sollten sie eine Arztpraxis aufsuchen.
Und so können Sie Legionellen wieder loswerden: Je nachdem, welche Ursachen gefunden wurden, müssen diese beseitigt werden. Es ist immer sinnvoll die Systemtemperatur auf 60 ° C zu erhöhen. Sollte ein Duschverbot ausgesprochen worden sein, können Duschfilter für Bewohnerinnen und Bewohner eingebaut werden. In der Regel ist es nach erfolgter Sanierung notwendig, das System zu reinigen und zu desinfizieren.
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Die Trinkwasserverordnung schreibt – unter bestimmten Voraussetzungen – regelmäßige Legionellenprüfungen vor, um die Sicherheit der Mieterinnen und Mieter zu gewährleisten.
Bei einer Legionellenprüfung müssen an mindestens drei Stellen im Haus Trinkwasserproben entnommen werden. Diese Proben werden dann von einem Labor untersucht. Für den gesamten Prozess gibt es strenge Auflagen, daher dürfen nur akkreditierte Dienstleister Legionellenprüfungen vornehmen.
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Nein, nur nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Dienstleister dürfen eine Legionellenprüfung vornehmen. Das schreibt die Trinkwasserverordnung vor, denn nur so kann die geforderte Untersuchungsqualität sichergestellt werden. Welche Trinkwasser-Untersuchungsstellen zugelassen sind, finden Sie übrigens auf den Listen der Landesgesundheitsämter.
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Pflichten der Vermieterin/des Vermieters oder der Hausverwaltung bei positivem Legionellenbefund:
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Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieterinnen bzw. Vermieter und Eigentümerinnen bzw. Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder, die Stilllegung ihrer Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Prüfen Sie deshalb am besten regelmäßig.
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Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass die Proben an mehreren repräsentativen und geeigneten Entnahmestellen entnommen werden müssen. Dafür müssen Sie sogenannte Probenahmearmaturen vorhalten. Hierfür macht der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) wiederum einige Vorgaben. So müssen die Entnahmestellen abflammbar sein, um außen anhaftende Keime abzutöten. Daher sollten die Wasserhähne aus Metall bestehen. Kunststoffe sollten hingegen nicht enthalten sein. Gut zu wissen: Wenn Ihre Trinkwasseranlage entsprechend modernisiert werden muss, können Sie die Kosten dafür umlegen.
Sollten Sie sich für die Durchführung der Legionellenprüfung für Techem entscheiden, werden die Termine von Techem koordiniert. Hier ist nämlich wichtig, dass die Proben alle vom selben Tag stammen. Das bedeutet, dass Techem zeitgleich Zugang zum Warmwasserspeicher und den Wohnungen bekommen muss. Sollten einzelne Mieterinnen und Mieter am Tag der Beprobung nicht zuhause sein, muss unter Umständen die ganze oder Teile der Prüfung verschoben werden.
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Einige Kosten der Legionellenprüfung können Sie auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Dazu gehören alle wiederkehrenden Kosten für die Position „Probeentnahme & Analyse“ der orientierenden Legionellenuntersuchung. Sie sind entweder als sonstige Betriebskosten oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig. Einmalige Kosten für die Begehungen oder die Installation des Ventils zur Entnahme von Trinkwasserproben sowie die Kosten aller notwendiger Maßnahmen im Falle eines Positivbefundes sind hingegen nicht umlagefähig.
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