Legionellenprüfung – die professionelle Komplettlösung

Die meisten Vermieterinnen oder Vermieter müssen alle drei Jahre eine Legionellenprüfung in ihrem Gebäude durchführen lassen. Gehören Sie auch dazu? Erfahren Sie jetzt, ob Ihre Immobilie prüfpflichtig ist und wie die Prüfung abläuft. Wir kümmern uns gern darum und stehen Ihnen beratend zur Seite. 

Was Sie über Legionellen wissen müssen

Legionellen sind im Wasser lebende Bakterien, die schädlich für den Menschen sein können. Hier finden Sie alles Wissenswerte über Legionellen und darüber, wie Sie sich und Ihre Bewohnerinnen und Bewohner schützen können.

Legionellen sind kleine Stäbchenbakterien, die überall im Süßwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25° C bis 45° C bieten ihnen optimale Bedingungen für die Vermehrung. Wenn das Trinkwasser erst einmal mit Legionellen befallen ist, birgt das Einatmen als Aerosol (Wassernebel) – beispielsweise beim Duschen – Gefahren. Ernsthafte Erkrankungen können die Folge sein. Expertinnen und Experten schätzen, dass allein in Deutschland jährlich 20.000 bis 32.000 Menschen aufgrund von Legionellen an der sogenannten Legionärskrankheit erkranken. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser hingegen ist in der Regel ungefährlich.

Sie möchten Techem mit der Legionellenprüfung beauftragen? Nutzen Sie ganz einfach unseren Online-Rechner, um direkt zu Ihrem Angebot zu gelangen. Möchten Sie sich beraten lassen? Dann senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular.

Gelangen Legionellen in die Lunge – etwa beim Duschen über den Wasserdampf – können sie die Atemwegserkrankung Legionellose auslösen. Die Legionellen rufen zwei typische Krankheitsbilder hervor: Das Pontiac-Fieber äußert sich durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen. Oder die Legionärskrankheit, die mit einer Lungenentzündung einhergeht und ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko darstellt, das sogar tödlich enden kann. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass mehrere zehntausend Fälle pro Jahr auftreten.

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Legionellen leben im Grund- und Oberflächenwasser. Beides wird bekanntlich zu Trinkwasser aufbereitet. Auf diesem Weg gelangen die Stäbchenbakterien in geringer Konzentration in unser Trinkwasser. Problematisch wird das aber erst, wenn sich die Legionellenkonzentration übermäßig erhöht. Die Bakterien vermehren sich stark in stehendem Wasser oder wenn das Warmwasser zu kalt und das Kaltwasser zu warm ist.

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Eine erhöhte Gefahr eines Legionellenbefalls besteht statistisch betrachtet vor allem in den Sommermonaten. Denn zur Urlaubszeit steht das Trinkwasser in den meisten Wohnungen still. Gerade bei warmen Temperaturen in den Kaltwasserleitungen finden die Erreger ideale Lebensbedingungen. Urlauberinnen und Urlauber sollten deswegen bei ihrer Rückkehr das Wasser in Bad, Dusche und Küche drei Minuten bei einer Temperatur von mindestens 60 °C laufen lassen. 

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Der Wert von 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 ml Wasser wird in Ihrem Gebäude erreicht? Dann besteht für Sie jetzt Handlungsbedarf. 

Zunächst einmal müssen Sie sofort alle Hausbewohnerinnen und -bewohner informieren. Das Prüflabor wird währenddessen das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis setzen. Darauf folgen eine Risikoabschätzung, die die Trinkwasseranlage hinsichtlich ihres technischen Zustands überprüft, sowie weitere Beprobungen und Untersuchungen.

Sofern Bewohnerinnen und Bewohner einer Risikogruppe angehören, Symptome zeigen oder sich unsicher sind, sollten sie eine Arztpraxis aufsuchen.

Und so können Sie Legionellen wieder loswerden: Je nachdem, welche Ursachen gefunden wurden, müssen diese beseitigt werden. Es ist immer sinnvoll die Systemtemperatur auf 60 ° C zu erhöhen. Sollte ein Duschverbot ausgesprochen worden sein, können Duschfilter für Bewohnerinnen und Bewohner eingebaut werden. In der Regel ist es nach erfolgter Sanierung notwendig, das System zu reinigen und zu desinfizieren.

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So können Sie sich und Ihre Mieter schützen

Um einen Legionellenbefall frühzeitig festzustellen, sollten Sie regelmäßige Legionellenprüfungen durchführen. Dabei wird eine Trinkwasserprobe in Ihrer Immobilie entnommen und in zertifizierten Laboren auf Legionellen getestet. Bei Befall kann dadurch schnell reagiert werden. Für einige Gebäude besteht für Sie als Vermieterin oder Vermieter sogar eine gesetzliche Prüfpflicht.

Wann bin ich prüfpflichtig?

Als Vermieterin oder Vermieter sind Sie verpflichtet, unaufgefordert mindestens alle drei Jahre eine Legionellenprüfung durchzuführen, sofern Ihr Gebäude folgende Kriterien erfüllt:

  • Ihre Immobilie verfügt über drei oder mehr Wohnungen.
  • Mindestens eine Wohnung ist vermietet.
  • Eine zentrale Trinkwassererwärmung ist vorhanden.
  • Es befinden sich mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder mehr als drei Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und letzter Entnahmestelle. 

Sie sind sich nicht sicher? Nutzen Sie unseren einfachen Online-Rechner zur Ermittlung der Prüfpflicht.


So läuft die Legionellenprüfung ab

Die Legionellenprüfung mit Techem bedeutet für Sie, dass Sie sich über weite Strecken des Prozesses zurücklehnen können. Schließen Sie die Beauftragung in wenigen Schritten online ab – wir koordinieren den Rest.

1

Aufnahme Ihres Gebäudes

Es findet zunächst eine Aufnahme Ihres Gebäudes und die Festlegung der relevanten Probenahmestellen statt. Dafür vereinbaren unsere Experten einen Termin mit Ihnen.

2

Probenahme und Analyse

Bei einem zweiten Termin nehmen unsere Kooperationspartner die erforderlichen Proben und führen die Trinkwasseranalyse auf Legionellen durch.

3

Laborbefund

Im Anschluss erhalten Sie den Laborbefund. Zudem stellen wir Ihnen Hausaushänge und Anschreiben zur Information der Bewohnerinnen und Bewohner bereit.

4

Beratung bei Befall

Wir unterstützen Sie, wenn es kompliziert wird: Bei einem Befall übernehmen wir die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt für Sie und bieten Ihnen eine kostenlose Beratung.


Was kostet die Legionellenprüfung?

Der Preis für eine Legionellenprüfung bemisst sich am Prüfumfang. Dieser hängt von der Anzahl der Wohnungen in Ihrer Immobilie ab. Nutzen Sie einfach unseren Online-Rechner, um ein passgenaues Angebot zu erhalten!

Gut zu wissen: Gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung gehören die laufenden Kosten einer regelmäßigen Legionellenprüfung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Diese Kosten können Sie also in der Regel auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen.

Rundum-Sorglos-Paket: Umlagefähig und ohne versteckte Kosten

  • Kostenlose Aufnahme des Wohngebäudes

  • Probenahme und Untersuchung

  • Laborbefund und Aushänge

  • Kostenlose Beratung bei Befall

  • Zugang zum Kundenportal mein.techem

  • Mieterhotline bei Rückfragen

Unsere langjährige Erfahrung spricht für uns

in 18

Ländern vertreten

12,5 Mio.

Wohnungen im Service

> 44 Mio.

Funkerfassungsgeräte
im Einsatz

Preise, Beratung und Beauftragung

Lassen Sie sich kostenfrei beraten. Gerne erstellen wir ein Angebot für Sie. Oder Sie klicken sich einfach selbst mithilfe unseres Online-Rechners zu Ihrem individuellen Angebot.


Das fragen andere Kunden

Die Trinkwasserverordnung schreibt – unter bestimmten Voraussetzungen – regelmäßige Legionellenprüfungen vor, um die Sicherheit der Mieterinnen und Mieter zu gewährleisten. 

Bei einer Legionellenprüfung müssen an mindestens drei Stellen im Haus Trinkwasserproben entnommen werden. Diese Proben werden dann von einem Labor untersucht. Für den gesamten Prozess gibt es strenge Auflagen, daher dürfen nur akkreditierte Dienstleister Legionellenprüfungen vornehmen. 

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Nein, nur nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Dienstleister dürfen eine Legionellenprüfung vornehmen. Das schreibt die Trinkwasserverordnung vor, denn nur so kann die geforderte Untersuchungsqualität sichergestellt werden. Welche Trinkwasser-Untersuchungsstellen zugelassen sind, finden Sie übrigens auf den Listen der Landesgesundheitsämter.

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  1. Installation von Zapfstellen: Inhaberinnen und Inhaber von Trinkwasseranlagen müssen dafür Sorge tragen, dass geeignete Probenahmestellen (Zapfhähne) am Austritt und an der Zirkulation des Trinkwasserspeichers vorhanden sind. Unter Umständen entstehen Kosten, weil geeignete Probenahmestellen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen sind. 
  2. Regelmäßige Legionellenuntersuchungen: In Deutschland müssen Inhaberinnen und Inhaber von Trinkwasseranlagen ihre betroffenen (gewerblichen) Anlagen ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. In öffentlich genutzen Anlagen ist die Beprobung jährlich erforderlich. Hierzu zählen z.B. Kitas, Hotels, Pflegeeinrichtungen, Friseure etc. Nur zertifizierte Labore dürfen die Wasserproben entnehmen und analysieren. Das Ergebnis dieser Trinkwasseranalyse auf Legionellen ist zehn Jahre lang aufzubewahren.
  3. Informationspflichten: Vermieterinnen und Vermieter müssen ihre Mieterinnen und Mieter über das Ergebnis der Legionellenprüfung informieren. 

Pflichten der Vermieterin/des Vermieters oder der Hausverwaltung bei positivem Legionellenbefund: 

  1. Das Gesundheitsamt und die Bewohnerinnen und Bewohner über das Ergebnis der Beprobung und die zu ergreifenden Maßnahmen informieren (ggf. Sofortmaßnahmen ergreifen) 
  2. Eine Risikoabschätzung erstellen 
  3. Eine weitergehende Untersuchung veranlassen 
  4. Nach der Sanierung Nachuntersuchungen veranlassen 

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Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieterinnen bzw. Vermieter und Eigentümerinnen bzw. Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder, die Stilllegung ihrer Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Prüfen Sie deshalb am besten regelmäßig.

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Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass die Proben an mehreren repräsentativen und geeigneten Entnahmestellen entnommen werden müssen. Dafür müssen Sie sogenannte Probenahmearmaturen vorhalten. Hierfür macht der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) wiederum einige Vorgaben. So müssen die Entnahmestellen abflammbar sein, um außen anhaftende Keime abzutöten. Daher sollten die Wasserhähne aus Metall bestehen. Kunststoffe sollten hingegen nicht enthalten sein. Gut zu wissen: Wenn Ihre Trinkwasseranlage entsprechend modernisiert werden muss, können Sie die Kosten dafür umlegen. 

Sollten Sie sich für die Durchführung der Legionellenprüfung für Techem entscheiden, werden die Termine von Techem koordiniert. Hier ist nämlich wichtig, dass die Proben alle vom selben Tag stammen. Das bedeutet, dass Techem zeitgleich Zugang zum Warmwasserspeicher und den Wohnungen bekommen muss. Sollten einzelne Mieterinnen und Mieter am Tag der Beprobung nicht zuhause sein, muss unter Umständen die ganze oder Teile der Prüfung verschoben werden.

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Einige Kosten der Legionellenprüfung können Sie auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Dazu gehören alle wiederkehrenden Kosten für die Position​ „Probeentnahme & Analyse“ der​ orientierenden Legionellenuntersuchung. Sie sind entweder als sonstige Betriebskosten​ oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig. Einmalige Kosten für die Begehungen​ oder die Installation des Ventils zur​ Entnahme von Trinkwasserproben sowie die Kosten aller notwendiger Maßnahmen im Falle​ eines Positivbefundes sind hingegen nicht umlagefähig.

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Legionellen Prüfpflicht – unser Video klärt Sie auf