Der Smart Meter-Rollout geht weiter

Das Bundesamt für Informationssicherheit zieht seine Markterklärung zurück. Das Oberverwaltungsgerichts Münsters (OVG Münster) hatte sie am 4. März 2021 für voraussichtlich rechtswidrig erklärt. Das sorgt für Rechtssicherheit beim Smart Metering.

Digitale Zähler, SMGWs und iMSys dürfen weiter monitert werden

Zum Hintergrund

Die sogenannte Markterklärung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Januar 2020 war der Startschuss in ein neues, digitales Zeitalter im Bereich der digitalen Messsysteme, insbesondere im Bereich Strom, und damit ein wichtiger Baustein der Energiewende.

Nun (Freitag, den 20.5.2022) hat die Behörde selbst ihre eigene Markterklärung zurückgenommen. Anlass dafür war eine, in dieser Woche geplante, mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln. Diese war der nächste Schritt in einer juristischen Auseinandersetzung um die Markterklärung des BSI. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hatte sie am 4. März 2021 im vorläufigen Rechtsschutz für voraussichtlich rechtswidrig erklärt.

 

Gesetzesänderung sorgt für Rechtssicherheit und Bestandsschutz:

Aufgrund des Beschlusses des OVG Münsters gab es im Sommer 2021 eine Gesetzesänderung, die für Bestandsschutz und damit Rechtssicherheit für die intelligenten Messsysteme (iMSys) sorgte. Diese ist auch weiterhin und ungeachtet der aktuellen Entscheidung des BSI Rechtsgrundlage für den Einbau bereits zertifizierter intelligenter Messsysteme, wie Techem sie anbietet.

 

Die Installationen der intelligenten Messsysteme und die Digitalisierung der Immobilien gehen ungeachtet der aktuellen Entwicklung rechtssicher weiter:

Für die Immobilienbranche, die Kunden und Techem als wettbewerblichen Messstellenbetreiber und Dienstleister ändert sich durch die aktuelle Entwicklung nichts. Die intelligenten Messsysteme, die auf digitalen Zählern und den durch das BSI-zertifizierten Smart Meter Gateways  (SMGWs) beruhen, können weiter für die Sparten Strom, Gas und Fernwärme installiert und betrieben werden. Die so verbauten intelligenten Messsysteme genießen uneingeschränkt Bestandsschutz.

Das BSI hat eine neue Markterklärung angekündigt, die auch und insbesondere den durch die aktuelle Entwicklung vornehmlich betroffenen grundzuständigen Messstellenbetreibern Rechtssicherheit geben soll (sogenannter Pflicht-Rollout).

 

Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich bitte an das Smart Metering-Team von Techem unter smart-metering@techem.de oder direkt an Gero Lücking, Mitglied der Geschäftsführung Techem Solutions GmbH, Head of Smart Metering.

Eschborn, den 23.5.2022

Ansprechpartner für Smart Metering

Gero Lücking

Head of Smart Metering

Telefon: 0170 / 789 00 34

gero.luecking@techem.de

Infos und Service für Sie

Mieterinfos

Informationen für Mieter und Energiespartipps: Einfach Wasser und Heizkosten sparen

Newsletter

Aktuell informiert zu Vermietung und Verwaltung von Immobilien – mit den Techem Briefen.

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Techem, unseren Immobilienlösungen und Services für Sie