Die sogenannte Markterklärung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Januar 2020 war der Startschuss in ein neues, digitales Zeitalter im Bereich der digitalen Messsysteme, insbesondere im Bereich Strom, und damit ein wichtiger Baustein der Energiewende.
Nun (Freitag, den 20.5.2022) hat die Behörde selbst ihre eigene Markterklärung zurückgenommen. Anlass dafür war eine, in dieser Woche geplante, mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln. Diese war der nächste Schritt in einer juristischen Auseinandersetzung um die Markterklärung des BSI. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hatte sie am 4. März 2021 im vorläufigen Rechtsschutz für voraussichtlich rechtswidrig erklärt.
Aufgrund des Beschlusses des OVG Münsters gab es im Sommer 2021 eine Gesetzesänderung, die für Bestandsschutz und damit Rechtssicherheit für die intelligenten Messsysteme (iMSys) sorgte. Diese ist auch weiterhin und ungeachtet der aktuellen Entscheidung des BSI Rechtsgrundlage für den Einbau bereits zertifizierter intelligenter Messsysteme, wie Techem sie anbietet.
Für die Immobilienbranche, die Kunden und Techem als wettbewerblichen Messstellenbetreiber und Dienstleister ändert sich durch die aktuelle Entwicklung nichts. Die intelligenten Messsysteme, die auf digitalen Zählern und den durch das BSI-zertifizierten Smart Meter Gateways (SMGWs) beruhen, können weiter für die Sparten Strom, Gas und Fernwärme installiert und betrieben werden. Die so verbauten intelligenten Messsysteme genießen uneingeschränkt Bestandsschutz.
Das BSI hat eine neue Markterklärung angekündigt, die auch und insbesondere den durch die aktuelle Entwicklung vornehmlich betroffenen grundzuständigen Messstellenbetreibern Rechtssicherheit geben soll (sogenannter Pflicht-Rollout).
Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich bitte an das Smart Metering-Team von Techem unter smart-metering@techem.de oder direkt an Gero Lücking, Mitglied der Geschäftsführung Techem Solutions GmbH, Head of Smart Metering.
Eschborn, den 23.5.2022