Immobilien-Ratgeber - 15.03.2024

Das fordert die EU-Gebäuderichtlinie

Bis 2050 will die Europäische Union klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird auch der Gebäudesektor in die Pflicht genommen. Im Dezember 2023 haben sich Mitgliedsstaaten auf eine neue Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geeinigt, die strengere Vorgaben macht. Hier erfahren Sie alles rund um die EU-Gebäuderichtlinie!

EU-Gebäuderichtlinie: Energieverbrauch soll sinken

Die neue EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass der Energieverbrauch in Wohngebäuden europaweit bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2030 um 20 bis 22 Prozent sinken soll. Da die Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich sind, gilt diese Richtlinie als wichtiger Baustein der EU-Klimapolitik. 

EU-Gebäuderichtlinie: Keine Sanierungspflicht

Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, war bis vor kurzem eine Sanierungspflicht für private Wohngebäude im Gespräch. Das EU-Parlament hatte sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass besonders schlecht gedämmte Häuser verpflichtend saniert werden sollten. So müssen für Wohngebäude die Mitgliedstaaten unter anderem nationale Zielvorgaben festlegen, um den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % zu senken. 

Eine „Zwangssanierung“ für einzelne Gebäude ist zwar vom Tisch, doch sollen die Vorgaben dennoch erreicht werden. Denn 55 % der Reduzierung des Energieverbrauchs müssen durch die Renovierung der 43 % der Wohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz in einem Mitgliedstaat erreicht werden.

EU-Gebäuderichtlinie: Abschied von Öl- und Gasheizungen

Beschlossen haben die EU-Unterhändler auch den Ausstieg aus den Heizungen mit fossilen Brennstoffen, also Öl und Gas. Dazu sollen die EU-Staaten einen Fahrplan bis 2040 ausarbeiten. Mit der staatlichen Förderung von Öl- und Gasheizungen soll schon im kommenden Jahr, 2025, Schluss sein.

Wie geht es mit der EU-Gebäuderichtlinie weiter?

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie, sobald diese formell bestätigt wurde, in nationale Gesetze übersetzen. Dabei haben sie mehr oder weniger Spielraum. Die Ziele sind verbindlich, jedoch können die Staaten entscheiden, auf welchem Wege sie die Ziele erreichen. Und sie legen selbst fest, mit welchen Strafen die Hausbesitzerinnen und -besitzer, die gegen die Gesetze verstoßen, zu rechnen haben. Die nationalen Gesetze sollen in diesem und im kommenden Jahr beschlossen werden.

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