Ankündigung einer energetischen Sanierung
Hier ist ein Beispielschreiben*, in dem es um die energetische Sanierung der Fenster geht. Dieses Schreiben ist nur als Beispiel gedacht. Sie müssen es selbstverständlich anpassen und rechtlich prüfen lassen.
Sehr geehrte Mietende,
heute möchte ich Sie über anstehende Modernisierungsarbeiten in Ihrer Mietwohnung informieren. Konkret ist eine energetische Sanierung geplant, nämlich den Austausch der alten unzureichend isolierten Fenster. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Energiebilanz des Gebäudes zu verbessern und den Energieverbrauch langfristig zu reduzieren. Die neuen Fenster werden die Wärmedämmung deutlich verbessern, für ein angenehmes Raumklima sorgen und die Heizkosten senken.
Bitte merken Sie sich die folgenden Daten vor:
- Voraussichtlicher Beginn der Arbeiten: (Datum; mindestens drei Monate, nachdem Ihr Mieter oder Ihre Mieterin das Schreiben bekommen hat)
- Voraussichtliche Dauer der Arbeiten: (wie viel Zeit werden die Arbeiten schätzungsweise in Anspruch nehmen; das weiß der Handwerksbetrieb)
- Voraussichtliche Arbeitszeiten: (keine zwingende Angabe, es ermöglicht, sich besser auf den Termin einzustellen)
Wir sind bestrebt, die Beeinträchtigungen für Sie auf ein Minimum zu reduzieren. Zugleich bitte ich Sie um Verständnis für mögliche Unannehmlichkeiten während der Bauarbeiten. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass bei einer energetischen Sanierung eine Mietminderung für die Dauer von drei Monaten ausgeschlossen ist und für die Maßnahmen eine Duldungspflicht besteht.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf xxx Euro. Davon abzuziehen sind die Kosten für den Erhaltungsaufwand und mögliche Fördermittel. Infolge der Modernisierung ist die Erhöhung der Kaltmiete entsprechend der gesetzlichen Regelungen vorgesehen. 8 % der Kosten können auf die Jahresmiete umgelegt werden. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Mieterhöhung von xxx Euro im Monat. Demgegenüber stehen Einsparungen bei den Heizkosten von schätzungsweise xxx Euro pro Monat.
Darüber hinaus möchte ich Sie darüber informieren, dass Ihnen nach § 555d Abs. 2 BGB ein Widerspruchsrecht zusteht. Wenn die Maßnahme für Sie, Ihre Familie oder einen Angehörigen Ihres Haushalts eine unzumutbare Härte darstellt, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen der anderen (meiner Person und der anderen Hausbewohner) nicht zu rechtfertigen ist und auch schwerer wiegt als die Belange des Energiesparens und des Klimaschutzes, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Diesen Widerspruch müssten Sie im Einzelnen begründen und mir gegenüber bis zum Ablauf des nächsten Monats in Textform erklären.
Außerdem steht Ihnen nach § 555e BGB ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können zum Ablauf des übernächsten Monats außerordentlich kündigen. Ihre Kündigung müsste spätestens bis zum Ablauf des nächsten Monats bei mir eingehen.
Haben Sie Fragen? Oder brauchen Sie weitere Informationen zu der Modernisierung? Dann schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an.
Mit freundlichen Grüßen
(Name, Kontaktdaten)