So schließen Sie einen eigenständigen Vertrag
Bei der Vertragsgestaltung sollten Sie darauf achten, dass deutlich wird: Sie schließen hier ein eigenständiges Mietverhältnis, das unabhängig vom Wohnungsmietvertrag besteht und von beiden Seiten unabhängig von den Wohnräumen gekündigt werden kann. Tatsächlich sollte dies aufgrund einschlägiger BGH-Rechtsprechung explizit erwähnt werden. Nutzen Sie gerne unsere Formulierungsempfehlung:
„Zwischen den Parteien besteht außerdem ein Wohnraummietverhältnis über ________. Der Wohnraummietvertrag und dieser Garagenmietvertrag bilden keine rechtliche Einheit. Es handelt sich um zwei separate Verträge, die insbesondere unabhängig voneinander gekündigt werden können.“
Kündigung separat regeln
Am wichtigsten ist die vertragliche Regelung über die Kündigung. Hier führen Sie an, dass der Vertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer bestimmten Frist – üblich sind drei Monate – gekündigt werden kann. Möglich ist auch, zunächst eine feste Mietzeit, etwa ein Jahr, zu vereinbaren. Danach kann mit Frist gekündigt werden. Einen Befristungsgrund müssen Sie nicht angeben, da das Wohnungsmietrecht nicht gilt.
Mietobjekt eindeutig bezeichnen
Bezeichnen Sie das Mietobjekt unabhängig von der Wohnung mit Adresse, Standort und gegebenenfalls der Stellplatznummer. Eine räumliche Trennung von Wohnung und Garage auf unterschiedlichen Grundstücken ist ein starkes Argument für ein eigenständiges Mietverhältnis, aber keine Voraussetzung.
Eigene Vereinbarungen treffen
Treffen Sie eigene Regelungen zu Nebenkosten (oft als Pauschale), zu Pflichten der Mietenden und Vermietenden, zur Nutzung und zur Kaution, unabhängig vom Wohnungsmietvertrag.
Verträge physisch trennen
Halten Sie die Verträge physisch voneinander getrennt. Auch wenn es praktisch erscheint, sollten Sie Wohnraummietvertrag und Garagenmietvertrag nicht zusammenheften.