Immobilien-Ratgeber - 24.05.2022

Wenn der Schlüssel verloren geht

Nach dem Schlüssel suchen, für manche ist das fast ein alltägliches Ritual. Doch taucht der Schlüssel nicht mehr auf, müssen Sie informiert werden. Und die Kosten, die sich aus dem Verlust ergeben, trägt Ihre Mieterin oder Ihr Mieter. Allerdings nur für die Maßnahmen, die wirklich erforderlich sind.

Die Informationspflicht

Ist ein Schlüssel nicht mehr auffindbar, kann Ihre Mieterin oder Ihr Mieter nicht einfach abwarten, bis der wieder auftaucht. Vielmehr müssen sie Sie umgehend informieren. Denn die Schlüssel sind – wie die Wohnung – Ihr Eigentum, das Sie Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter ausgehändigt haben.  

Dabei gibt es einen gewissen zeitlichen Spielraum. Solange die Suche nach dem Schlüssel andauert, müssen Sie noch nicht verständigt werden. Dabei versteht es sich von selbst, dass diese Suche vernünftig und nachvollziehbar sein muss. Und was gar nicht geht: Den verlorenen Schlüssel ohne Ihr Wissen nachmachen zu lassen. Dies gilt zumindest für Haustür- und Wohnungsschlüssel.  

Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht hat erst einmal keine unmittelbaren Folgen, weil Sie ja völlig ahnungslos sind. Fliegt die Sache während des laufenden Mietverhältnisses auf, können Sie zumindest wegen massiver Pflichtverletzung abmahnen. In gravierenden Fällen können Sie gewiss auch fristlos kündigen. Doch sollten Sie dann vorher anwaltlichen Rat einholen.

Schlüsseldienst und Schloss: Wer trägt die Kosten?

Kommt Ihre Mieterin oder Ihr Mieter nicht mehr in die Wohnung hinein, muss ein Schlüsseldienst die Wohnung öffnen. Die Kosten trägt die Mieterin oder der Mieter. Ebenso müssen sie den verlorenen Schlüssel ersetzen. Muss das Schloss ausgetauscht werden, kommen diese Kosten noch dazu.

Doch hier muss man klar unterscheiden: Besteht keine Gefahr, dass der verlorene Schlüssel Verwendung findet, muss das Schloss auch nicht ausgetauscht werden. Das wäre etwa der Fall, wenn der Schlüssel beim Bootsfahren in einen See gefallen ist. Oder aber der Schlüssel fernab des Hauses verloren gegangen ist und nicht zugeordnet werden kann.

Gehört der Schlüssel zu einer zentralen Schließanlage, kann es erforderlich sein, dass Sie sämtliche Schlösser austauschen müssen. Die Kosten trägt dann die Mieterin oder der Mieter. Zumindest wenn Sie im Mietvertrag auf diese besondere Verpflichtung hingewiesen haben. 

Wichtig: Sie können nur die Kosten fordern, die Ihnen tatsächlich entstanden sind. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet Ihre Mieterin oder Ihren Mieter nicht zur Zahlung, sondern nur die Rechnung. 

 

Und wenn der Schlüssel gestohlen wurde?

Eine sehr wichtige Einschränkung:  Ihre Mieterin oder Ihr Mieter muss für den Verlust des Schlüssels nur aufkommen, wenn sie „schuldhaft“ gehandelt haben. Das bedeutet, dass sie eine gewisse Verantwortung dafür tragen. Zum Beispiel weil sie nicht auf den Schlüssel achtgegeben haben, ihn irgendwo liegengelassen haben oder nicht wissen, wohin sie ihn verlegt haben. Anders sieht es aus, wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter bestohlen oder überfallen wurde. Solange sie nicht leichtfertig oder fahrlässig gehandelt haben, trifft sie keine Schuld. Und die Kosten dafür tragen in diesem Fall Sie.