Informationen zum Brennstoffmix
Für die Verbrauchsanalyse in der Jahresabrechnung fordert der Gesetzgeber den Ausweis des Anteils der eingesetzten Energieträger. Dies ist insbesondere für Fernwärme relevant, denn Fernwärme wird in der Regel aus mehreren Energieträgern erzeugt. Angaben hierzu finden Sie auf Ihrer Versorgerrechnung. Teilen Sie uns einfach diese Angaben zusammen mit Ihrer Kostenmeldung über Abrechnung-Online oder über den Datentausch mit. Wir übernehmen dann Ihre Angaben in die Verbrauchsanalyse.
Sofern Ihre Liegenschaft nur mit einem einzigen Energieträger (Gas, Öl, etc.) versorgt wird, ist die Angabe des Energieträgers bereits in der Heizkostenabrechnung gewährleistet, deshalb muss er nicht noch zusätzlich in der Verbrauchsanalyse wiederholt werden.
Wird mit Fernwärme geheizt, müssen Sie außerdem angeben, wie viele Treibhausgase in dieser Zeit durch den Energieverbrauch in die Atmosphäre abgegeben wurden. Außerdem muss der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes genannt werden. Der Primärenergiefaktor gibt Aufschluss über die gesamte Energie, die im Zuge der Wärmeversorgung verbraucht wurde, also auch die, die für die Erzeugung und den Transport nötig ist. Damit erlaubt dieser Faktor einen detaillierten Blick auf die Auswirkungen des Energieverbrauchs. Je niedriger der Primärenergiefaktor, umso effizienter arbeitet das Fernwärmenetz.