Austauschfrist 31.12.2026: Jetzt auf fernablesbare Geräte umstellen

Die Übergangsfrist endet am 31.12.2026. Bis dahin müssen bestehende, nicht fernablesbare Ausstattungen ersetzt werden. Stellen Sie Ihre Liegenschaften rechtzeitig um und profitieren Sie von einer einfacheren Datenerfassung für Heizung und Warmwasser sowie einer zukunftssicheren Heizkostenabrechnung.

Das übernehmen wir für Sie

Wir machen die Umstellung für Sie so einfach wie möglich. Wir übernehmen gerne die Planung und Installation sowie die rechtskonforme Abrechnung plus monatlicher Verbrauchsinformationen. Unser Serviceversprechen: In 12 Wochen montiert und startklar.

Bestandteile des Techem Funksystems

Das umfassende Techem Funksystem besteht aus:  
  • Funkheizkostenverteiler
  • Funkwärmezähler
  • Funkkältezähler
  • Funkwasserzähler
  • Funkrauchwarnmelder

Wir beraten, Sie entscheiden. In einem gemeinsamen Gespräch finden wir heraus, welche Geräte Sie benötigen.

So einfach funktioniert die Fernablesung mit Smart System

Wir rüsten zunächst Ihre Liegenschaften mit dem Smart Reader im Treppenhaus sowie Funkerfassungsgeräten in den einzelnen Wohnungen aus. Die Funkheizkostenverteiler, Funkwasserzähler und Funkwärmezähler senden die gemessenen Verbrauchswerte regelmäßig an den Smart Reader. Dieser überträgt sie automatisch und sicher verschlüsselt an das Techem Rechenzentrum. Hier erfolgen dann die Entschlüsselung und die weitere Verarbeitung der Verbrauchsdaten. Sie bekommen die Verbrauchsinformationen anschließend von uns zur Verfügung gestellt. Sie müssen sie nun nur noch an Ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben.

Klare Vorteile mit Funktechnologie

1

Gesetzliche Anforderungen erfüllen

Mit fernablesbaren Geräten erfüllen Sie die Vorgaben für die digitale Verbrauchserfassung rechtzeitig bis Ende 2026.

2

Verwaltungsaufwand reduzieren

Weniger Vor-Ort-Termine, weniger Abstimmungsaufwand und weniger Rückfragen rund um die Verbrauchserfassung.

3

Heizkostenabrechnung vereinfachen

Verbrauchsdaten werden automatisch erfasst und stehen für die Heizkostenabrechnung digital zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen?

Unser Expertenteam steht Ihnen beratend zur Seite. Kostenlose und unverbindliche Beratung sichern.

FAQ: Informationen rund um die Fernablesung

Für die Fernablesung muss die Heizung mit einem Funkheizkostenverteiler ausgestattet sein. Im Hausflur ist ein Datensammler positioniert, bei Techem ist das der Smart Reader. Der Heizkostenverteiler funkt die gemessenen Werte an den Smart Reader und dieser übermittelt die Daten weiter über eine Cloud an das Techem Rechenzentrum. Die Datenübertragung läuft natürlich verschlüsselt ab. 

Die Ablesung per Funk beruht auf funkfähiger Messtechnik und einem Smart-Reader-Netzwerk. In den Wohnungen befinden sich Funk-Erfassungsgeräte, die die Verbrauchswerte automatisch ablesen und per Funk an den Smart Reader im Treppenhaus übermitteln. Dieser Smart Reader gibt die Daten dann weiter an das System des jeweiligen Dienstleisters.

Seit dem 1. Dezember 2021, also mit Inkrafttreten der neuen HKVO, dürfen nur noch fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung installiert werden. Für bestehende Erfassungsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, dann müssen auch diese umgerüstet werden. Seit dem 01.01.2022 besteht für alle fernauslesbaren Zähler die Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation gegenüber Mieterinnen und Mietern.

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