Seit dem 1. Dezember 2021, also mit Inkrafttreten der neuen HKVO, dürfen nur noch fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung installiert werden. Für bestehende Erfassungsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, dann müssen auch diese umgerüstet werden. Seit dem 01.01.2022 besteht für alle fernauslesbaren Zähler die Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation gegenüber Mieterinnen und Mietern.
Das übernehmen wir für Sie
Wir machen die Umstellung für Sie so einfach wie möglich. Wir übernehmen gerne die Planung und Installation sowie die rechtskonforme Abrechnung plus monatlicher Verbrauchsinformationen. Unser Serviceversprechen: In 12 Wochen montiert und startklar.
Klare Vorteile mit Funktechnologie
FAQ: Informationen rund um die Fernablesung
Für die Fernablesung muss die Heizung mit einem Funkheizkostenverteiler ausgestattet sein. Im Hausflur ist ein Datensammler positioniert, bei Techem ist das der Smart Reader. Der Heizkostenverteiler funkt die gemessenen Werte an den Smart Reader und dieser übermittelt die Daten weiter über eine Cloud an das Techem Rechenzentrum. Die Datenübertragung läuft natürlich verschlüsselt ab.
Die Ablesung per Funk beruht auf funkfähiger Messtechnik und einem Smart-Reader-Netzwerk. In den Wohnungen befinden sich Funk-Erfassungsgeräte, die die Verbrauchswerte automatisch ablesen und per Funk an den Smart Reader im Treppenhaus übermitteln. Dieser Smart Reader gibt die Daten dann weiter an das System des jeweiligen Dienstleisters.
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