Um Energiekrisen zu bewältigen und Klimaziele zu erfüllen, hat sich in der Gesetzgebung vieles verändert. Vermieterinnen und Vermieter sollten sich daher unbedingt mit der aktuellen Rechtslage und den daraus entstehenden Anforderungen auskennen.
Dabei stellt sich auch die Frage, ob bewährte Tabellenkalkulationsprogramme zur korrekten Umsetzung dieser Anforderungen in der Heizkostenabrechnung noch ausreichen? Fest steht: Die Integration möglicher Berechnungsformeln wird zeitintensiver.
Das prominenteste Beispiel ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Es verpflichtet Sie in der jährlichen Abrechnung dazu, die CO2-Kosten für fossile Energieträger zwischen Ihnen und Ihren Mieterinnen und Mietern aufzuteilen. Das setzt u.a. folgende Punkte voraus:
Die Abrechnung mit einem Messdienstleister wie Techem macht Ihnen die Umsetzung dieser Anforderungen leichter. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz ist nur eines von vielen weiteren Beispielen. Sie können sich sicher sein, dass Techem die Abrechnung immer auf Grundlage der aktuell geltenden Bestimmungen erstellt.
Alles, was wir für die Abrechnung von Ihnen brauchen, sind einmal jährlich Ihre Kosten- und Nutzerdaten. Dabei helfen wir Ihnen natürlich: zum Beispiel mit unserer automatischen Datenprüfung, Erklärvideos oder einer Service-Hotline. Weitere Gründe, die für Techem und gegen eine Fortsetzung mit Tabellenkalkulationsprogrammen sprechen, haben wir hier aufgelistet:
Auf dem Bild sehen Sie eine beispielhafte Kalkulation für ein Gebäude mit drei Wohneinheiten, Zentralheizung, zentraler Warmwasseraufbereitung, Beheizung durch Heizkörper und der Energiequelle Heizöl.
Nutzen Sie unseren digitalen Preis-Rechner und ermitteln Ihren individuellen Preis. Sie können direkt online abschließen oder sich das Angebot per Mail zusenden lassen, um es mit anderen Angeboten zu vergleichen. Perfekt für Gebäude mit bis zu 12 Wohnungen.
Möchten Sie direkt und kontaktlos zu Ihrem Angebot, um dieses mit anderen vergleichen zu können? Nutzen Sie dafür ganz einfach unseren Online-Rechner und lassen sich das Angebot per Mail zusenden.
Die Techem Messgeräte sind per Funk fernauslesbar. Der Vorteil für Sie und Ihre Mieterinnen und Mieter? Die Geräte übermitteln die gemessenen Werte ganz automatisch. Aufwändige Ablesetermine vor Ort entfallen damit. Entscheiden Sie sich für die komplette Techem Funkinfrastruktur Smart System, installieren wir zusätzlich den Datensammler Smart Reader in Ihrer Immobilie. Der Smart Reader bündelt die Messwerte aller Geräte im Haus und sendet sie sicher verschlüsselt an Techem. Die Verbrauchswerte werden automatisch ins Techem Abrechnungssystem übernommen. Auf dieser Grundlage erstellen wir dann die Heizkostenabrechnung für Sie.
Um Ihre Heizkostenabrechnung zu erstellen, benötigen wir im letzten Schritt Ihre Kosten- und Nutzerdaten. Die digitalen Services im Kundenportal mein.techem erleichtern Ihnen diese Aufgabe immens: Sie werden anhand von einfachen Abfragen durch die Eingabemasken geführt. Dabei erhalten Sie Hinweise zu gesetzlichen Anforderungen. Sollten dennoch Rückfragen entstehen, kontaktieren Sie einfach unser Expertenteam. Ihre Eingaben werden im Hintergrund sofort und automatisiert geprüft. Damit ist eine zuverlässige Datenübermittlung gewährleistet.
Das PDF zeigt eine Muster-Einzelabrechnung, die Ihre Mieterinnen und Mieter von Ihnen erhalten – entweder digital als PDF oder ausgedruckt per Post. Zusätzlich erhalten Sie für Ihre Immobilie auch eine Gesamtabrechnung. Ihre Abrechnungen können Sie jederzeit im Online-Archiv des Techem Kundenportals mein.techem einsehen.
Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt den Anwendungsbereich für verbrauchsorientierte Abrechnungen, Verfahren der Abrechnung, Grundsatzanforderungen an Geräte und etliche Spezialfälle. Die Normen DIN EN 834 und 835 fixieren die technischen Standards von Heizkostenverteilern und die detaillierten Anforderungen an Heizkostenverteiler inklusive der Prüfverfahren.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen und Privathaushalte von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren verschiedene neue Verordnungen erlassen. Darunter zählen zum Beispiel die Strom- und Gaspreisbremse sowie die CO2-Kostenaufteilung. Sie alle haben Auswirkungen auf die Abrechnung. Beispielsweise müssen Vermieterinnen und Vermieter ihre Mieterinnen und Mieter über die angefallenen Entlastungsbeträge in der Jahresabrechnung informieren.
Mit den Lösungen von Techem wird die Erstellung der Abrechnung für Sie ganz einfach.
Alles, was wir von Ihnen einmal im Jahr brauchen, sind Ihre Kosten- und Nutzerdaten. In unserem Kundenportal geht das ganz unkompliziert. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die Anwendung und prüft am Ende Ihre eingegebenen Daten. So vermeiden wir Fehler und Rückfragen.
Den Rest können Sie uns überlassen. Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung in der Gesamtübersicht sowie Einzelabrechnungen, die Sie nur noch an Ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben brauchen.
Mit unseren Funk-Messgeräten entfallen zudem aufwändige Terminabsprachen mit Ihren Mieterinnen und Mietern, denn die Messwerte werden automatisch an uns übertragen. Ein Betreten der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Das erhöht die Zufriedenheit bei Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern.
Die Heizkostenabrechnung wird einmal jährlich erstellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen.