Die Techem Rauchwarnmelder-Services – Ihre Vorteile

Bei uns sind Sie in besten Händen: Über 9 Millionen Funk-Rauchwarnmelder haben wir bereits installiert. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Expertise.

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Zum Schutz Ihrer Bewohner

Mit Techem entscheiden Sie sich für eine der fortschrittlichsten Technologien, die am Markt zu haben ist. Sie minimieren so Ihr Haftungsrisiko und schützen Ihre Mieter.

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Einfache Erfüllung der gesetzlichen Pflicht

Die Verantwortung für funktionierende Rauchwarnmelder liegt bei Ihnen. Gerne nehmen wir Ihnen den kompletten Aufwand ab. So sind Sie abgesichert und haben Zeit für andere Dinge.

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Besonders häufige Prüfung

Haben Sie gewusst: Keiner unserer Wettbewerber bietet eine so häufige Prüfung der Rauchwarnmelder an wie wir mit unserem Rauchwarnmelder-Service Plus!

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Höhere Sicherheit

Dank der regelmäßigen Funktionsprüfungen sind die Rauchwarnmelder dauerhaft sicher. Damit Sie beruhigt schlafen können.

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Mehr Komfort für Sie

Für die Prüfung muss niemand Ihre Wohnung betreten. So sparen Sie sich aufwändige Termine.

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Sicherheit ohne Aufwand

Häufig sind Bewohner für die Prüfung der Rauchwarnmelder verantwortlich. Mit Techem werden Sie von dieser Pflicht befreit. Das Führen von Prüfprotokollen entfällt somit für Sie.

Unsere Services rund um Rauchwarnmelder

Wir bieten Ihnen unseren praktischen Rauchwarnmelder-Service in zwei Varianten an - passend zu Ihren Bedürfnissen.

Die Rauchwarnmelder-Services im Detail

Sie haben die Wahl aus unserem Rauchwarnmelder-Service und dem neuen Rauchwarnmelder-Service Plus. Der entscheidende Unterschied? Beim Rauchwarnmelder-Service findet die Funktionsprüfung der Geräte einmal im Jahr statt – so wie von der maßgeblichen DIN vorgesehen. Beim Rauchwarnmelder-Service Plus sind es sogar zwei Funktionsprüfungen pro Monat. Wir stellen die gesetzlich vorgeschriebene Betriebsbereitschaft sicher. Bei einer Störung kümmern wir uns um eine Behebung, sei es durch eine telefonische Beratung oder unser kompetentes Rauchwarnmelder-Team kommt vorbei. 

Beide Rauchwarnmelder-Servicevarianten umfassen:

  • regelmäßige automatische Ferninspektion inklusive Dokumentation der Ergebnisse
  • spezialisiertes Rauchwarnmelder-Team zur schnellen Störungs- und Fehlerbehebung 
  • Statusanzeige für alle Funk-Rauchwarnmelder in Ihrem Techem Kundenportal
  • Kostenfreie 24-Stunden-Hotline: 0800 2001264
Gegenüberstellung des Rauchwarnmelder Service und des Rauchwarnmelder Service Plus von Techem.

 

Rauchwarnmelder-Service Plus: Überprüfte Sicherheit zwei Mal monatlich

Seien Sie auf der sicheren Seite und entscheiden Sie sich für unseren Rauchwarnmelder-Service Plus! Der Unterschied zum Rauchwarnmelder-Service – und zu allen unseren Wettbewerbern? Beim Rauchwarnmelder-Service Plus führen unsere Geräte die Funktionsprüfung zweimal im Monat durch – also 24 Prüfungen pro Jahr. Damit setzen wir einen neuen Standard auf dem Markt.

Denn wir erkennen defekte Rauchwarnmelder dadurch nach spätestens zwei Wochen. Dadurch erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sowie Ihrer Immobilie deutlich. Darauf können Sie vertrauen: Mit Techem haben Sie eine fortschrittliche Technologie eingesetzt, um Ihre Mieterinnen und Mieter zu schützen.

Den Rauchwarnmelder-Service Plus können Sie nur buchen, wenn in Ihrer Liegenschaft Techem Smart System im Einsatz ist oder Sie es gerne installieren möchten.

Welche Pflichten gibt es bei Rauchwarnmeldern?

Alle Bundesländer haben den Einbau von Rauchwarnmeldern zur Pflicht gemacht. Für die Installation sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer zuständig. Sie müssen Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Kinderzimmern, zum Teil aber auch in allen anderen Wohnräumen anbringen. Zudem müssen Flure und Räume, die als Fluchtwege dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die für Sie geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte der Landesbauordnung Ihres Bundeslands.

Außerdem müssen Sie die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen. Dafür sind regelmäßige Prüfungen erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, diese Prüfpflicht nicht auf Ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen. Denn im Zweifelsfall haften Sie als Eigentümerin oder Eigentümer.

Klingt nach viel Aufwand? Wir nehmen Ihnen gerne die Arbeit ab! Mit den Techem Rauchwarnmelder-Services sind Sie auf der sicheren Seite. Und Ihre Mieterinnen und Mieter? Können beruhigt schlafen.

Unser Anspruch: Optimaler Service für Sie

So wird es noch komfortabler: Verwalten Sie Ihre Liegenschaft mit wenigen Klicks im Techem Kundenportal! Das sind Ihre Vorteile:

  • Status aller Rauchwarnmelder im Überblick
  • Montage und Reparatur stoßen wir automatisch an - natürlich mit transparenter Kommunikation
  • Nachweise über Prüfungen online abrufen

 

Sie haben noch Fragen?

Die gesetzlich vorgeschriebene Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern erfordert laut DIN 14676 eine mindestens jährliche Überprüfung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Raucheindringöffnungen frei sind, sich keine Hindernisse in der Umgebung des Gerätes befinden, keine funktionsrelevanten Beschädigungen vorliegen und die Warnsignale ausgelöst werden. 

Zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbereitschaft führen die Funk-Rauchwarnmelder von Techem regelmäßig umfassende automatische Selbsttest durch und übertragen die Ergebnisse per integriertem Funksender. Sie können so komplett ohne Betreten der Wohnung überprüft werden.

Das passiert entweder über einen Ableser mit mobilem Datenempfänger im Treppenhaus oder per Datensammler, dem Smart Reader. Der Smart Reader überträgt die Daten der Rauchwarnmelder per Mobilfunk an Techem. Die Datenübertragung ist durch eine Verschlüsselung sehr sicher.

Klingt gut? Dann lassen Sie sich kostenfrei von uns beraten.

Vielleicht denken Sie darüber nach, die Prüfpflicht an Ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen. Das ist laut einigen Landesbauordnungen zwar möglich. Bedenken Sie dabei aber bitte: Sollte ein Rauchwarnmelder im Brandfall nicht funktionieren, haften Sie zivilrechtlich ggf. dennoch als Eigentümerin oder Eigentümer, es sei denn, Sie können die jährliche Prüfungen bzw. die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht nachweisen. 

Auch wenn Sie mit Ihren Mieterinnen und Mieter vereinbaren, dass diese sich um die Überprüfung kümmern, sind Sie nicht vollständig aus der Haftung. Sie müssen nämlich sicherstellen, dass Ihre Bewohnerinnen und Bewohner auch tatsächlich in der Lage sind, die Rauchwarnmelder regelmäßig zu prüfen und dieser Pflicht auch tatsächlich nachkommen.

Das ist für Sie sehr aufwändig und unpraktisch. Bei alten bzw. gebrechlichen Mieterinnen und Mietern ist eine Übernahme kaum möglich und zumutbar. Auch bei Mieterinnen und Mietern, die der deutschen Sprache wenig mächtig sind, ist das schwer vorstellbar. Deswegen ist die Übertragung der Prüfpflicht an Mieterinnen und Mieter eher unüblich und jedenfalls riskant. Überlassen Sie die Funktionsprüfungen Techem, haben Sie einen geringeren Aufwand und können Ihr Haftungsrisiko nachhaltig minimieren. Lassen Sie sich kostenfrei von uns beraten.

Als Eigentümerin oder Eigentümer können den Status der Rauchwarnmelder in Ihrer Immobilie jederzeit ganz bequem in unserem Kundenportal einsehen. 

Als Bewohnerin oder Bewohner erkennen Sie einen Defekt Ihres Rauchwarnmelders an einem Tonsignal und einer blinkenden, roten LED.

Falls Ihr Rauchmelder einmal ausgefallen oder gestört ist, können Ihre Mieterinnen oder Mieter uns jederzeit erreichen. Dafür gibt es unsere kostenfreie 24-Stunden-Hotline für Bewohnerinnen und Bewohner: 0800/2 00 1264

Übrigens: Mieterinnen und Mieter können Störungen häufig selber beheben. Alles was Sie wissen müssen, finden Sie hier zum Download. 

Alle FAQ finden Sie hier oder nutzen Sie unsere Suchfunktion.

Sie haben noch Fragen? 

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