Immo Point - 16.05.2022
In Baden-Württemberg ist die „Kehrwoche“ eine feste Institution: Die Reinigung vom Treppenhaus und anderen Gemeinschaftsflächen wird den Mietparteien übertragen, die sich nach einem festen Plan abwechseln. Solche Regelungen sind auch in anderen Bundesländern möglich, wenn sie dort auch nicht so stark verbreitet sind. Sie helfen Geld zu sparen, haben aber auch ihre Tücken.
Wollen Sie die Treppenhausreinigung übertragen, müssen Sie das im Mietvertrag so festschreiben. Dabei sind zwei verschiedene Modelle möglich, die sich auch miteinander kombinieren lassen:
Im Mietvertrag sollten Sie außerdem festhalten, wie das Treppenhaus zu reinigen ist: Feucht wischen oder nur kehren, Fußmatten reinigen, Treppengeländer abwischen. Denn unter einer Treppenhausreinigung verstehen die Leute sehr unterschiedliche Dinge. Nicht zuletzt hängt es auch davon ab, ob man selbst an der Reihe ist oder die Leistung der anderen zu beurteilen hat.