Immo Point - 16.05.2022

Können Sie die Treppenhausreinigung auf die Mietparteien übertragen?

In Baden-Württemberg ist die „Kehrwoche“ eine feste Institution: Die Reinigung vom Treppenhaus und anderen Gemeinschaftsflächen wird den Mietparteien übertragen, die sich nach einem festen Plan abwechseln. Solche Regelungen sind auch in anderen Bundesländern möglich, wenn sie dort auch nicht so stark verbreitet sind. Sie helfen Geld zu sparen, haben aber auch ihre Tücken.

Treppenhausreinigung im Mietvertrag vereinbaren

Wollen Sie die Treppenhausreinigung übertragen, müssen Sie das im Mietvertrag so festschreiben. Dabei sind zwei verschiedene Modelle möglich, die sich auch miteinander kombinieren lassen: 

  • Der Mieterin oder dem Mieter wird ein bestimmter Abschnitt zugewiesen, der regelmäßig, meist wöchentlich zu reinigen ist.
  • Die Mieterin oder der Mieter verpflichten sich, in größeren Abständen das gesamte Treppenhaus zu reinigen. Je mehr Mietparteien es gibt, umso seltener ist man an der Reihe. Aber desto größer ist im Allgemeinen auch die Fläche, die zu putzen ist. 

Im Mietvertrag sollten Sie außerdem festhalten, wie das Treppenhaus zu reinigen ist: Feucht wischen oder nur kehren, Fußmatten reinigen, Treppengeländer abwischen. Denn unter einer Treppenhausreinigung verstehen die Leute sehr unterschiedliche Dinge. Nicht zuletzt hängt es auch davon ab, ob man selbst an der Reihe ist oder die Leistung der anderen zu beurteilen hat.

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