Immobilien-Ratgeber - 27.06.2024

Brandschutz in Mehrfamilienhäusern: Was ist zu beachten?

Es gibt zahlreiche Anforderungen an den Brandschutz. Zum vorbeugenden Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die verhindern sollen, dass ein Feuer ausbricht. Beim abwehrenden Brandschutz geht es um die Maßnahmen, die helfen sollen, ein Feuer wirksam zu bekämpfen. Worauf müssen Sie achten, wenn es um ein Mehrfamilienhaus geht? Wir erklären Ihnen wichtige Themen davon.

Brandschutz: Ein vielseitiges Thema

Brandschutz bezieht sich auf höchst unterschiedliche Dinge. Auf die Bauweise von Gebäuden, ihre Aufteilung, auf die Baustoffe, die zulässig sind, auf die Ausstattung mit technischen Anlagen wie Feuerlöscher, Sprinkleranlagen, Rauch- und Feuermelder oder Rauchabzugsanlagen. Brandschutz betrifft aber auch die Flucht- und Rettungswege, ihre Kennzeichnung und ihre Passierbarkeit sowie die Anzahl der Personen, die sich maximal in bestimmten Räumen aufhalten dürfen. Aber es geht auch um das Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner: Wie müssen sie sich verhalten, wenn es brennt? Und auch: Wie müssen sie informiert werden? Wo sind Schilder und Pläne anzubringen?

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?

Für den Brandschutz tragen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer die Verantwortung. Manche Aufgaben können Sie an die Hausverwaltung übertragen. Die kümmert sich darum, dass die übertragenen Anforderungen erfüllt werden. Bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen gibt es eine wichtige Einschränkung: Hier ist die Eigentümergemeinschaft nur für den Brandschutz im Gemeinschaftseigentum zuständig. Um den Brandschutz in der eigenen Wohnung (womöglich auch im eigenen Keller und der eigenen Garage) müssen die jeweiligen Eigentümer sich selbst kümmern. 

Aber auch hier gibt es eine wichtige Ausnahme: Die Eigentümergemeinschaft kann beschließen, dass die Montage und Überprüfung von Rauchwarnmeldern in den Wohnungen der Hausverwaltung bzw. einem Dienstleister übertragen wird. Dann dürfen die jeweiligen Eigentümer in dieser Sache nicht mehr selbst tätig werden und eigene Rauchmelder installieren. Sie müssen die zentral organisierte Montage und Überprüfung dulden und bezahlen.

Unser Rundum Service für Ihre Rauchwarnmelder

Seien Sie ein Vorbild – mit dem Rauchwarnmelder-Service Plus von Techem. Hierbei werden die Rauchwarnmelder zweimal im Monat auf Funktionsfähigkeit überprüft. Jetzt informieren!

Brandschutz: Hausflure und Treppenhäuser

In aller Regel sind Hausflure und Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern die wichtigsten Flucht- und Rettungswege. Daher sollten sie möglichst freibleiben. Allerdings gibt es keine gesetzliche Regelung, die es verbietet, etwas im Hausflur abzustellen. Das müssen Sie selbst ausdrücklich untersagen – aus Brandschutzgründen. Meist findet sich dieser Hinweis in der Hausordnung. 

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren dürfen im Eingangsbereich oder Treppenhaus abgestellt werden – unter zwei Voraussetzungen: Es gibt dafür keinen anderen Abstellplatz, der zumutbar wäre. Und es ist noch genügend Platz vorhanden, um daran vorbeizukommen. Ein Flucht- und Rettungsweg darf unter keinen Umständen blockiert werden.

Ein weiteres konfliktträchtiges Thema betrifft das Altpapier und die Papierkörbe. Als leicht brennbares Material darf Papier nicht im Treppenhaus gelagert werden. Das Problem sind die Werbeprospekte, Gratiszeitungen und Postwurfsendungen, die in die Briefkästen gestopft oder gleich stapelweise im Hausflur abgelegt werden. Die können dort nicht bleiben und müssen entfernt werden, zum Beispiel durch den Hausmeister.

Zwei weitere Anforderungen sind zu beachten: Die Flure und das Treppenhaus müssen ausreichend beleuchtet sein. Und das Treppengeländer muss befestigt und stabil sein. Beides sollte regelmäßig überprüft werden.  

Brandschutz: Flucht- und Rettungswege

In Wohngebäuden nehmen Flucht- und Rettungswege meist denselben Verlauf. Doch gibt es einen wichtigen Bedeutungsunterschied:

  • Fluchtweg: Wer sich im Gebäude befindet, muss ungehindert aus dem Gebäude hinausgelangen können.
  • Rettungsweg: Feuerwehr und Rettungsdienste müssen ungehindert in das Gebäude hineingelangen können.

Sind Flucht- und Rettungsweg identisch, muss er in beide Richtungen passierbar sein. Türen, die sich nur von einer Seite öffnen lassen, sind nicht geeignet. Aber es gibt sie schon, die reinen Rettungswege. Die dürfen ausschließlich von den Einsatzkräften genutzt werden, in der Regel, um Verletzte abzutransportieren. Andere Personen dürfen diese Wege nur mit besonderer Erlaubnis benutzen.

Flucht- und Rettungswege sind in der Regel gekennzeichnet. Das grüne Piktogramm mit einer laufenden Person und einem Pfeil weist den Weg nach draußen (oder in einen „sicheren Bereich“). Die Schilder müssen gut sichtbar und beleuchtet sein. Denn es geht darum, dass alle Personen, die sich in dem Gebäude befinden, problemlos den Weg finden. Aber auch wenn die Sicht eingeschränkt ist, zum Beispiel infolge von Rauchentwicklung, muss der Fluchtweg so gestaltet sein, dass sich die Personen nicht verletzen und nicht verirren.

Zwei Wege sind für den Bandschutz Pflicht

In der Regel sind zwei voneinander unabhängige Flucht- und Rettungswege vorgeschrieben. In Wohngebäuden führt der eine Weg durch Hausflure und Treppenhaus. Und der Zweite besteht schlicht darin, dass die Feuerwehr von außen mit ihrem Rettungsgerät, sprich: mit ihren Leitern alle Wohnungen erreichen kann. Der zweite Rettungsweg führt dann zum Beispiel über den Balkon. 

Dabei ist entscheidend, dass wirklich allen Wohnungen zwei Rettungswege offenstehen. Handelt es sich um ein Hochhaus oder sind einzelne Wohnungen mit der Leiter der Feuerwehr nicht zu erreichen, muss ein zweiter Flucht- und Rettungsweg eingerichtet werden. In Hochhäusern gibt es oft ein zweites Treppenhaus. Bei kleineren Gebäuden führen Feuerleitern, Außentreppen oder in seltenen Fällen auch Rutschen in einen sicheren Bereich.

Es gibt weitere Anforderungen an den Flucht- und Rettungsweg. So sollten hier Stromkabel nur in sehr eingeschränktem Maße verlegt werden (wegen der Gefahr von Schwelbränden). Die Bodenbeläge sollten möglichst schwer entflammbar oder besser noch gar nicht brennbar sein. 

Türen und Brandschutztüren

Die Türen spielen gleich in zweifacher Hinsicht eine Rolle. Einmal im Hinblick auf die Flucht- und Rettungswege: So sollten sich die Türen für diejenigen, die das Gebäude verlassen wollen, möglichst in Laufrichtung öffnen lassen. Man drückt also dagegen. Außerdem müssen sich die Türen leicht öffnen lassen. 

Darüber hinaus gibt es Türen, die Bränden besonders lange standhalten, sogenannte Brandschutztüren. Sie werden eingesetzt, um Brände einzugrenzen. Ein Gebäude wird in mehrere Segmente eingeteilt. Bricht in dem einen Segment ein Feuer aus, kann es dank der Wände und der Brandschutztüren nicht so leicht auf das benachbarte Segment übergreifen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Brandschutztüren geschlossen bleiben. Warnschilder weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Brandschutztür handelt, die nicht offenstehen und auch nicht mit einem Keil offengehalten werden darf. Sonst könnte sich ein Feuer weiter ausbreiten. Zugleich aber muss die Brandschutztür jederzeit zu öffnen sein – wenn sie sich auf einem Flucht- oder Rettungsweg befindet.

Auch der Heizungskeller muss mit einer Brandschutztür ausgestattet werden. Bricht hier ein Brand aus, ist das übrige Gebäude zumindest zeitweise geschützt. Die Tür zum Heizungskeller sollte jedoch verschlossen sein. Der Übergang zur (Tief-)Garage und der Übergang von der Garage in den Keller brauchen ebenfalls eine Brandschutztür. Und die sollten nicht nur feuerhemmend sein, sondern auch „rauchdicht“, also fest schließen. 

Feuerlöscher für den Brandschutz

Für Privathaushalte sind Feuerlöscher nicht verpflichtend. Also auch nicht in Mehrfamilienhäusern. Dennoch sind manche damit ausgestattet. Einfach, um sich gegen Brände zu schützen. Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sein. Schilder weisen darauf hin, wo sie zu finden sind. Alle zwei Jahre müssen sie durch Fachpersonal überprüft und gewartet werden.

Brandschutz: Müllcontainer und Grillplätze

Zum Brandschutz gehört es auch, Grillplätze und Müllcontainer entsprechend einzurichten. So müssen Sie dafür sorgen, dass ausreichend Abstand eingehalten wird. Die Mülltonnen und Müllcontainer müssen mindestens drei Meter von der Hausfassade entfernt stehen. Nicht nur wegen möglicher Gerüche, sondern auch wegen der Brandgefahr. Bei einem Holzkohlegrill sollte der Abstand zu Gebäuden mindestens fünf Meter betragen. Der Untergrund, auf dem der Grill steht, sollte eben und nicht entflammbar sein. Der Standplatz muss windgeschützt sein. Sonst kann es zu Funkenflug kommen, was die Brandgefahr beträchtlich erhöht. 


 

Redaktionsrichtlinien und Haftungsklausel

Die Beiträge im Techem Immobilien-Ratgeber werden nach strengen Qualitätsrichtlinien verfasst und beziehen sich auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Achten Sie daher bitte auf die Angabe des Veröffentlichungsdatums zu Beginn der Beiträge.

Techem möchte Ihnen mit den Inhalten eine erste Orientierung zu bestimmten Themenkategorien bieten. Wir erbringen keine Rechtsberatung und sind hierzu auch nicht befugt. Tipps und Handlungsempfehlungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch darauf, korrekt, aktuell und/oder vollständig zu sein. Techem übernimmt für diesen Inhalt und dessen Verwendung keine Verantwortung. Daher raten wir dazu, für persönliche und individuelle Anfragen in rechtlichen oder finanziellen Anliegen, einen Rechts-, Steuer- oder Finanzberater hinzuzuziehen.