Brandschutz: Hausflure und Treppenhäuser
In aller Regel sind Hausflure und Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern die wichtigsten Flucht- und Rettungswege. Daher sollten sie möglichst freibleiben. Allerdings gibt es keine gesetzliche Regelung, die es verbietet, etwas im Hausflur abzustellen. Das müssen Sie selbst ausdrücklich untersagen – aus Brandschutzgründen. Meist findet sich dieser Hinweis in der Hausordnung.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren dürfen im Eingangsbereich oder Treppenhaus abgestellt werden – unter zwei Voraussetzungen: Es gibt dafür keinen anderen Abstellplatz, der zumutbar wäre. Und es ist noch genügend Platz vorhanden, um daran vorbeizukommen. Ein Flucht- und Rettungsweg darf unter keinen Umständen blockiert werden.
Ein weiteres konfliktträchtiges Thema betrifft das Altpapier und die Papierkörbe. Als leicht brennbares Material darf Papier nicht im Treppenhaus gelagert werden. Das Problem sind die Werbeprospekte, Gratiszeitungen und Postwurfsendungen, die in die Briefkästen gestopft oder gleich stapelweise im Hausflur abgelegt werden. Die können dort nicht bleiben und müssen entfernt werden, zum Beispiel durch den Hausmeister.
Zwei weitere Anforderungen sind zu beachten: Die Flure und das Treppenhaus müssen ausreichend beleuchtet sein. Und das Treppengeländer muss befestigt und stabil sein. Beides sollte regelmäßig überprüft werden.