Das Wartungsprotokoll enthält die Grunddaten über das Mietobjekt und bietet Platz für Eintragungen zur Prüfung jedes vorhandenen Gerätes. Auch Maßnahmen, wie beispielsweise ein Batteriewechsel, können dort festgehalten werden.
Immo Point - 30.11.2022
Allein mit der Installation von Rauchwarnmeldern ist es nicht getan. Auch die Wartung sowie die Beseitigung von Störungen sind Ihre gesetzliche Pflicht. Denn im Schadensfall sind nicht funktionsfähige Geräte ein Haftungsrisiko. Sicherheit kann Ihnen unser Wartungsprotokoll geben.
Die Geräte können mit der Zeit defekt werden. So könnten zum Beispiel Verunreinigungen die Raucheinlassöffnungen blockieren. Die Folge: Im Notfall wird der Rauchwarnmelder trotz Rauchentwicklung keinen Alarm schlagen. Es ist daher Pflicht, die Ausstattung im jeweiligen Wohngebäude regelmäßig zu kontrollieren. Nach DIN 14676 müssen u.a. die Ergebnisse der Überprüfung und der durchgeführten Maßnahmen während der Wartung dokumentiert werden. Gerne können Sie hierfür unser Wartungsprotokoll anfordern.
Wichtiges zur Wartung:
In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Vermietende für die Wartung von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden verantwortlich. In den übrigen Bundesländern ist grundsätzlich die Mietpartei verantwortlich – wobei auf Vermietende hierbei mindestens eine Teilhaftbarkeit zurückfällt.
Sie, als Vermieterin bzw. Vermieter, können die Wartung auch jederzeit selbst übernehmen. Unser Wartungsprotokoll hilft Ihnen dabei, Fehler schnell zu erkennen und zu beheben.
Tipp: Sie können die Wartung auch an qualifizierte Dienstleister übertragen. Mit unseren Services rund um den Rauchwarnmelder nehmen wir Ihnen gerne die Arbeit ab und sorgen für Sicherheit in Ihren Immobilien.
Regelmäßige Überprüfungen mit Zugang zu allen Wohnungen sind sehr aufwendig. Servicelücken zu erkennen und selbst zu füllen ist zeitintensiv. Und im Zweifelsfall kann die Eigentümerin bzw. der Eigentümer haften.
Machen Sie es sich leicht: Entscheiden Sie sich für unseren Rauchwarnmelder-Service. Wir übernehmen für Sie die Wartung all Ihrer Rauchwarnmelder. So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten mit minimalem Aufwand und optimaler Sicherheit.
Das Wartungsprotokoll enthält die Grunddaten über das Mietobjekt und bietet Platz für Eintragungen zur Prüfung jedes vorhandenen Gerätes. Auch Maßnahmen, wie beispielsweise ein Batteriewechsel, können dort festgehalten werden.
Die Wartungskosten für Rauchwarnmelder muss entweder die Eigentümerin bzw. der Eigentümer übernehmen oder die Mieterseite. Generell sind diese Aufwände aber auf die Mieterinnen und Mieter umlegbar. Kosten entstehen für neue Batterien und eventuell für eine bezahlte Arbeitskraft.
Auf den ersten Blick scheint die Wartung von Rauchwarnmeldern nicht mit viel Aufwand verbunden zu sein. In einem Mietshaus mit mehreren hundert Geräten können dennoch einige Stunden für die regelmäßige Wartung zusammenkommen.
Ablauf der Wartung:
Sie müssen prüfen, ob die Mieterin bzw. der Mieter in der Lage ist, die mit der Aufgabe verbundene Verantwortung zu verstehen und die Wartung zuverlässig durchzuführen.
Ist eine Bewohnerin bzw. ein Bewohner aus altersbedingten oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Wartung ordnungsgemäß umzusetzen, müssen Sie sich als Eigentümerin bzw. Eigentümer der Immobilie um eine alternative Lösung kümmern. Zusätzlich zu der körperlichen Voraussetzung sollten Sie sicherstellen, dass die Bewohnerin bzw. der Bewohner auch die notwendigen fachlichen Kenntnisse besitzt, um die technischen Funktionen des Rauchmelders zu verstehen und die Wartung korrekt durchzuführen.
Rauchwarnmelder müssen nach spätestens zehn Jahren durch neue Geräte ersetzt werden. Sollte sich bei einer Wartung zeigen, dass ein Gerät defekt ist, muss es selbstverständlich sofort erneuert werden.
Die Wartung von Rauchwarnmeldern in einer Immobilie kann aufwändig werden. Sie haben zwar die Möglichkeit, die Rauchwarnmelder-Wartung in Ihrem Mietvertrag auf Ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen. Bedenken Sie dabei aber, dass Sie auch in diesem Fall in der Verantwortung bleiben und sicherstellen müssen, dass Ihre Bewohnerinnen und Bewohner die Wartung wirklich durchführen. Das gestaltet sich in der Praxis oftmals schwierig. Versäumen Sie diese Kontrolle, sind Sie im Schadensfall haftbar.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Geräte fachgerecht von einem Dienstleister wie Techem überprüfen zu lassen. In diesem Fall übernimmt der Dienstleister die Haftung für versäumte Prüfungen. So sind Sie auf der sicheren Seite und sorgen für intakte Geräte in Ihrer Immobilie. Übrigens: Die Kosten dafür gelten als „sonstige Betriebskosten“ und sind somit umlagefähig. Vereinbaren Sie dafür im Mietvertrag einfach, dass die Wartungskosten für den Rauchwarnmelder als sonstige Betriebskosten umgelegt werden.
Redaktionsrichtlinien und Haftungsklausel
Die Beiträge im Techem Immobilien-Ratgeber werden nach strengen Qualitätsrichtlinien verfasst und beziehen sich auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Achten Sie daher bitte auf die Angabe des Veröffentlichungsdatums zu Beginn der Beiträge.
Techem möchte Ihnen mit den Inhalten eine erste Orientierung zu bestimmten Themenkategorien bieten. Wir erbringen keine Rechtsberatung und sind hierzu auch nicht befugt. Tipps und Handlungsempfehlungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch darauf, korrekt, aktuell und/oder vollständig zu sein. Techem übernimmt für diesen Inhalt und dessen Verwendung keine Verantwortung. Daher raten wir dazu, für persönliche und individuelle Anfragen in rechtlichen oder finanziellen Anliegen, einen Rechts-, Steuer- oder Finanzberater hinzuzuziehen.