Immobilien-Ratgeber - 15.12.2023

Wasserabrechnung: Die Kosten der Wasserversorgung abrechnen

Der Wasserverbrauch gehört zu den klassischen Verbrauchskosten. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie die Wasserkosten abrechnen können. Hier erfahren Sie, welches die fairste und nachhaltigste Methode dafür ist. Mit einer praktischen Checkliste können Sie außerdem die Vollständigkeit Ihrer Wasserabrechnung überprüfen!

Wasserabrechnung: Die Gesamtkosten verteilen 

In Mehrfamilienhäusern war es früher nicht ungewöhnlich, nur einen einzigen Wasserzähler zu installieren. Der gesamte Wasserverbrauch wurde einmal jährlich abgelesen. Die Kosten wurden nach einem festen Verteilerschlüssel auf alle Wohneinheiten verteilt. In der Regel nach der Wohnfläche, es konnte aber auch die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen herangezogen werden, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart war.

Im Prinzip können Sie heute noch so vorgehen. Doch ist dieses Verfahren ungerecht und lädt nicht gerade zum sparsamen Umgang ein. Unterm Strich kommt es diejenigen teurer zu stehen, die das Wasser nicht verschwenden, sondern schonend damit umgehen. Daher stößt diese Methode auch bei vielen Mieterinnen und Mietern auf Ablehnung.

Wasserabrechnung: Den individuellen Verbrauch messen

Daher ist es üblich geworden, jede Wohneinheit mit einem eigenen Wasserzähler auszustatten. Die Kosten dafür können Sie als Modernisierung auf Ihre Mieterin oder Ihren Mieter umlegen. Oder Sie mieten die Zähler und legen die Kosten als Nebenkosten um. Einmal im Jahr werden die Zähler abgelesen. Und wenn es sich um fernablesbare Messgeräte handelt, muss niemand mehr zum Ablesen in die Wohnung. 

Die Zähler messen den individuellen Wasserbrauch in Kubikmetern. Wenn Sie diese Menge mit dem Kubikmeterpreis multiplizieren, ergibt sich, wie viel für den reinen Wasserverbrauch zu zahlen ist. Doch damit ist die Abrechnung noch nicht vollständig. 

Grundpreis, Abwassergebühr und weitere Kosten

Zum reinen Wasserverbrauch kommt in aller Regel noch ein fester Grundpreis hinzu, den die Versorgungsunternehmen für jede Wohneinheit erheben. Der gehört ebenfalls in Ihre Abrechnung. Außerdem mögliche Kosten für Wartung und Miete der Zähler, Betriebskosten für eine hausinterne Wasserversorgungs- oder Aufbereitungsanlage und die Kosten einer behördlich angeordneten Trinkwasseruntersuchung.

Auch die Kosten für das Abwasser und die Entwässerung des Grundstücks (die „Abwassergebühren“) können abgerechnet werden. Ebenso wie der gemeinschaftliche Wasserverbrauch. Gibt es beispielsweise einen Wasserschluss im Keller oder im Hof oder in anderen Gemeinschaftsräumen, können die Verbrauchskosten umgelegt werden.

Gemeinschaftskosten in der Wasserabrechnung umlegen

Die meisten der letztgenannten Kosten sind Gemeinschaftskosten, die für das gesamte Haus oder die Wohnanlage anfallen. Daher müssen sie nach einem festen Schlüssel verteilt werden – in aller Regel nach der Wohnfläche.

Ist Ihre Wasserabrechnung vollständig?

Eine Wasserabrechnung zu erstellen, kann eine zeitintensive und komplexe Aufgabe sein. Aber: Um Kürzungen zu vermeiden, muss Ihre Abrechnung immer vollständig und nachvollziehbar sein. Daher möchten wir Sie gerne mit unserer Checkliste unterstützen. Hier erhalten Sie einen Überblick, wie Ihre Abrechnung aussehen muss. So erstellen Sie für Ihre Mieterinnen und Mieter eine rechtskonforme Abrechnung!

Download: Unsere Checkliste für die Wasserabrechnung


 

Redaktionsrichtlinien und Haftungsklausel

Die Beiträge im Techem Immobilien-Ratgeber werden nach strengen Qualitätsrichtlinien verfasst und beziehen sich auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Achten Sie daher bitte auf die Angabe des Veröffentlichungsdatums zu Beginn der Beiträge.

Techem möchte Ihnen mit den Inhalten eine erste Orientierung zu bestimmten Themenkategorien bieten. Wir erbringen keine Rechtsberatung und sind hierzu auch nicht befugt. Tipps und Handlungsempfehlungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch darauf, korrekt, aktuell und/oder vollständig zu sein. Techem übernimmt für diesen Inhalt und dessen Verwendung keine Verantwortung. Daher raten wir dazu, für persönliche und individuelle Anfragen in rechtlichen oder finanziellen Anliegen, einen Rechts-, Steuer- oder Finanzberater hinzuzuziehen.