Abrechnungsdienstleister übernehmen die Umrüstung
Besonders bequem für Sie: Ihr Abrechnungsdienstleister nimmt den Austausch der alten Messgeräte vor. Die neuen Zähler werden spätestens dann eingebaut, wenn die alten Zähler „nachgeeicht“, d. h. ausgetauscht werden müssen. Viele Anbieter werden bereits frühzeitig tätig und erneuern mit einem Mal alle Zähler im gesamten Gebäude.
Die Kosten der Umrüstung auf Funkgeräte, z. B. die Umrüstung der Heizkostenverteiler auf Funk, können Sie als Nebenkosten auf die Mieterin oder den Mieter umlegen. Manchmal bietet es sich zudem an, in diesem Zuge direkt einen Smart Meter einzubauen, der sich in ein digitales Kommunikationsnetz einbinden lässt.
Heizkostenverteiler auf Funk umrüsten
Wohnung über eine Zentralheizung versorgt, gilt die Heizkostenverordnung: Bis Ende 2026 müssen Sie die Verbrauchserfassungsgeräte gemäß der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umrüsten. Die Heizkostenverteiler müssen digital und per Funk fernablesbar sein.
Mietende müssen die Umstellung auf Funk ermöglichen
Ihre Mieterinnen und Mieter sind gesetzlich verpflichtet, den Austausch der alten Zähler gegen neue Messgeräte zu ermöglichen. Durch digitale Messgeräte wird die Verbrauchserfassung erheblich vereinfacht und transparenter gestaltet. Mit der Verbrauchsinformation von Techem können Mieterinnen und Mieter monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. Untersuchungen belegen, dass die unterjährige Verbrauchsinformation zu einem 10 % geringeren Energieverbrauch führen kann – das hilft nicht nur Mieterinnen und Mietern, sondern auch Ihnen bei der Reduktion Ihrer CO₂-Abgabe. Bitte beachten Sie, dass die Einsparung von 10 % einen Durchschnittswert darstellt, der individuell abweichen kann.