Immobilien-Ratgeber - 21.10.2025

Breitband- und Kabelfernsehen: Das gilt seit Juli 2024

Bis Juni 2024 durften Sie die Kabelgebühren über die Nebenkosten abrechnen, auch bei Sammelverträgen für Kabelfernsehen in Mehrfamilienhäusern. Doch das sogenannte Nebenkostenprivileg wurde durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz abgeschafft. Seitdem gilt: Mieterinnen und Mieter schließen ihre Verträge selbst und zahlen auch selbst.

Aus für das Nebenkostenprivileg beim Kabelanschluss

Bis zum 30. Juni 2024 konnten Sie die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten abrechnen, auch dann, wenn einzelne Haushalte den Anschluss gar nicht nutzten. Möglich war das durch die sogenannte Nebenkostenprivilegierung nach § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung. Damit konnten Vermieterinnen und Vermieter Sammelverträge für die Breitbandversorgung oder das Kabelfernsehen im Mehrfamilienhaus abschließen und die Gebühren auf alle Mieterinnen und Mieter umlegen.

Diese Regelung ist mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) weggefallen. Für neu errichtete Anlagen durften bereits seit dem 1. Dezember 2021 keine Kabelgebühren über die Nebenkosten mehr abgerechnet werden. Für bestehende Verträge lief die Übergangsfrist am 30. Juni 2024 aus.

Die alte Regelung sollte eigentlich dazu beitragen, dass Kabelfernsehen in der Mietwohnung für möglichst viele Menschen zugänglich und bezahlbar war. Sie ermöglichte günstige Sammelanschlüsse für Kabelfernsehen und einen einheitlichen Standard. Heute sollen die Mieterinnen und Mieter jedoch selbst entscheiden können, welche TV- oder Internetdienste sie nutzen möchten oder ob überhaupt.

Wichtig: Rechnen Sie die Kabelanschlusskosten noch immer als Nebenkosten ab, kann Ihre Mieterin oder Ihr Mieter dies beanstanden, auch dann, wenn Sie im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. 

Jetzt bestimmen die Mieter den Kabelanschluss

Seit Juli 2024 müssen Mieterinnen und Mieter die Verträge über ihren Breitband- oder Kabelanschluss selbst abschließen. Das kann dazu führen, dass die Kosten steigen, weil sie nun einen Einzelanschluss bezahlen müssen und nicht mehr einen gemeinsamen „Sammelanschluss“ nutzen können.

Auf der anderen Seite müssen die Mieterinnen und Mieter nun nicht mehr für einen Anschluss zahlen, den sie gar nicht nutzen. Sie sind für diese Angelegenheit selbst verantwortlich und können nun frei entscheiden, ob sie Kabelfernsehen, IPTV, Streamingdienste oder andere Empfangsarten nutzen möchten.

Sammelanschluss weiterhin möglich

Für Vermieterinnen und Vermieter bedeutet die neue Regelung zunächst eine Entlastung: Sie müssen sich um die Breitband- oder Kabelversorgung nicht mehr kümmern. Zum Stichtag 30. Juni 2024 bestand ein Sonderkündigungsrecht, um bestehende Sammelverträge vorzeitig zu beenden. Falls Sie den Anschluss noch nicht gekündigt haben, sollten Sie das dringend nachholen.

Andererseits möchten manche Mietparteien die günstigen Konditionen eines Sammelanschlusses für Kabelfernsehen weiter nutzen. Grundsätzlich ist das möglich, allerdings dürfen die Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Stattdessen muss eine gesonderte, freiwillige Vereinbarung mit den Mieterinnen und Mietern geschlossen werden. Die Kosten werden dann unabhängig von der Nebenkostenabrechnung erhoben. Nähere Informationen bekommen Sie von Ihrem Kabelanbieter. Aber Sie sollten sich darüber im Klaren sein: Die Standardlösung sieht vor, dass sich Mieterinnen und Mieter selbst um dieses Thema kümmern.

Auch denkbar: Die Mietparteien schließen sich zusammen und verhandeln direkt mit dem Kabelanbieter einen gemeinsamen Vertrag. Möchten Sie als Vermieterin oder Vermieter den Sammelanschluss selbst organisieren, ist dafür eine schriftliche Zusatzvereinbarung mit den Mieterinnen und Mietern notwendig. 

Wichtig: Niemand darf verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. 

In den meisten Fällen ist es daher sinnvoll, das Thema den Mietenden zu überlassen. Als Vermieterin oder Vermieter haben Sie in der Regel keinen Vorteil, sondern nur zusätzlichen Aufwand, wenn Sie sich weiterhin um dieses Thema kümmern.


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