Sammelanschluss weiterhin möglich
Für Vermieterinnen und Vermieter bedeutet die neue Regelung zunächst eine Entlastung: Sie müssen sich um die Breitband- oder Kabelversorgung nicht mehr kümmern. Zum Stichtag 30. Juni 2024 bestand ein Sonderkündigungsrecht, um bestehende Sammelverträge vorzeitig zu beenden. Falls Sie den Anschluss noch nicht gekündigt haben, sollten Sie das dringend nachholen.
Andererseits möchten manche Mietparteien die günstigen Konditionen eines Sammelanschlusses für Kabelfernsehen weiter nutzen. Grundsätzlich ist das möglich, allerdings dürfen die Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Stattdessen muss eine gesonderte, freiwillige Vereinbarung mit den Mieterinnen und Mietern geschlossen werden. Die Kosten werden dann unabhängig von der Nebenkostenabrechnung erhoben. Nähere Informationen bekommen Sie von Ihrem Kabelanbieter. Aber Sie sollten sich darüber im Klaren sein: Die Standardlösung sieht vor, dass sich Mieterinnen und Mieter selbst um dieses Thema kümmern.
Auch denkbar: Die Mietparteien schließen sich zusammen und verhandeln direkt mit dem Kabelanbieter einen gemeinsamen Vertrag. Möchten Sie als Vermieterin oder Vermieter den Sammelanschluss selbst organisieren, ist dafür eine schriftliche Zusatzvereinbarung mit den Mieterinnen und Mietern notwendig.
Wichtig: Niemand darf verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen.
In den meisten Fällen ist es daher sinnvoll, das Thema den Mietenden zu überlassen. Als Vermieterin oder Vermieter haben Sie in der Regel keinen Vorteil, sondern nur zusätzlichen Aufwand, wenn Sie sich weiterhin um dieses Thema kümmern.