Dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter die Nebenkosten übernimmt, versteht sich keineswegs von selbst. Vielmehr müssen Sie dies in Ihrem Mietvertrag festlegen und die Art der Nebenkosten auch nennen, die Sie umlegen wollen. Ebenso wie ihre voraussichtliche Höhe. Fehlt so eine Klausel in Ihrem Mietvertrag, haben Sie keinen Anspruch auf Zahlung der Nebenkosten. Die sind bereits mit der Miete abgegolten. Mit einer Ausnahme: die Heizkosten. Diese können Sie abrechnen.