Legionellen: Wie läuft die Risikoabschätzung ab?
Die Risikoabschätzung muss sich stets an den Empfehlungen des Umweltbundesamtes sowie weiteren relevanten technischen Regeln orientieren. Eine dieser Empfehlungen lautet, dass die Risikoabschätzung nur von qualifizierten Experten/Expertinnen durchgeführt werden darf. Die Risikoabschätzung muss nachvollziehbar, logisch und für Laien verständlich aufgebaut sein. Die Expertin bzw. der Experte darf bei der Erstellung nicht befangen sein. Das wäre etwa dann zu vermuten, wenn die prüfende Person an Planung, Bau, Betrieb oder Sanierung der Trinkwasser-Installation beteiligt war. Die Betreiberin oder der Betreiber der Trinkwasseranlage müssen bei einem Legionellenbefall grundsätzlich eine Risikoabschätzung erstellen lassen – egal ob sie/er hierzu durch das Gesundheitsamt aufgefordert wurde oder nicht.
Die Vor-Ort-Besichtigung stellt dabei einen wichtigen Bestandteil dar, um das Risiko zu bewerten. Dabei wird auch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik überprüft.
Das beinhaltet die Risikoabschätzung:
Prüfen von Unterlagen: Dies beinhaltet etwa Planungsaufzeichnungen sowie Installationspläne der Trinkwasseranlage oder Ergebnisse vorheriger hygienisch-mikrobiologischer Untersuchungen. Dazu können auch Dokumentationen rund um die Wartung der Anlagen zählen.
Überprüfung der Trinkwasseranlage: Überprüft wird der Aufbau (die Komponenten) der Trinkwasseranlage, deren Zustand und ihre Zulässigkeit.
Betriebsparameter einsehen: Die Temperatur wird an verschiedenen Stellen im System gemessen. Idealerweise für einen längeren Zeitraum von mindestens 48 Stunden. Zudem wird bei Auffälligkeiten auch noch der Volumenstrom überprüft.