Immobilien-Ratgeber - 11.07.2024

Legionellenprüfung: Die Risikoabschätzung

Die neue Trinkwasserverordnung schreibt bei einem Legionellenbefall in einem Gebäude die Erstellung einer Risikoabschätzung (früher Gefährdungsanalyse) vor. Aber was ist das eigentlich genau? Und wer führt eine Risikoabschätzung durch? Wir erklären Ihnen die Details.

Bin ich prüfpflichtig?

Die meisten Vermieterinnen oder Vermieter müssen alle drei Jahre eine Legionellenprüfung in ihrem Gebäude durchführen lassen. Mit unserem Online-Rechner ermitteln Sie in nur drei Schritten, ob Ihre Immobilie prüfpflichtig ist und können eine Legionellenprüfung direkt beauftragen.

Legionellen – das müssen Sie wissen

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die sich in unserem Trinkwasser befinden. Je höher ihre Konzentration wird, desto wahrscheinlicher können diese schädlich für den Menschen sein. Beim Duschen über die Aerosole (Wasserdampf) eingeatmet, können sie die Gesundheit gefährden. Denn: Legionellen können entweder das Pontiac-Fieber oder die Legionärskrankheit hervorrufen. Dies kann im schlimmsten Fall tödlich verlaufen. 

Legionellen fühlen sich bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C besonders wohl und vermehren sich hier stark. Legionellen sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen, weswegen sie nur über die Legionellenprüfung nachgewiesen werden können. Wird dabei der technische Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 Milliliter erreicht, müssen Sie handeln. KBE steht übrigens für Koloniebildende Einheit. Er gibt an, wie viele vermehrungsfähige Mikroorganismen im Wasser enthalten sind. Umgangssprachlich wird oftmals auch von einem Grenzwert gesprochen. Das ist allerdings nicht ganz korrekt. Denn der technische Maßnahmenwert grenzt keine ungefährliche Situation von einer gesundheitsgefährdenden Situation ab. Er ist vielmehr ein Indikator dafür, dass technische Mängel vorliegen, die einen starken Legionellenbefall wahrscheinlicher machen. Somit dient er als Auslöser für die Risikoabschätzung.


Legionellen: Was ist eine Risikoabschätzung?

Bei der Risikoabschätzung handelt es sich um eine Dokumentation der Trinkwasserinstallation, bei welcher – soweit vorhanden – Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik festgestellt werden. Auf Basis dieser Abweichungen wird das dadurch hervorgerufene Risiko hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung der Bewohner und Bewohnerinnen bewertet und darauf aufbauend werden Handlungsmaßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Abweichungen empfohlen. Diese Risikoabschätzung wird durch Experten (z.B. Sachverständige) durchgeführt. Diese folgen hierfür dem Weg des Wassers durch das Haus und dokumentieren durch Fotos ihre Risikobewertung.

Früher hieß die Risikoabschätzung „Gefährdungsanalyse“. Im Jahr 2023 wurde die Trinkwasserverordnung (TrinkwasserV) novelliert und damit diese neue Bezeichnung geprägt. Beide Begriffe meinen allerdings ein und dasselbe. 

Werden in Ihrem Gebäude Legionellen im Trinkwasser in einer hohen Konzentration nachgewiesen und ist der technische Maßnahmenwert erreicht, gehört die Risikoabschätzung zu einer der ersten verpflichtenden Maßnahmen. 


Legionellen: Wie läuft die Risikoabschätzung ab?

Die Risikoabschätzung muss sich stets an den Empfehlungen des Umweltbundesamtes sowie weiteren relevanten technischen Regeln orientieren. Eine dieser Empfehlungen lautet, dass die Risikoabschätzung nur von qualifizierten Experten/Expertinnen durchgeführt werden darf. Die Risikoabschätzung muss nachvollziehbar, logisch und für Laien verständlich aufgebaut sein. Die Expertin bzw. der Experte darf bei der Erstellung nicht befangen sein. Das wäre etwa dann zu vermuten, wenn die prüfende Person an Planung, Bau, Betrieb oder Sanierung der Trinkwasser-Installation beteiligt war. Die Betreiberin oder der Betreiber der Trinkwasseranlage müssen bei einem Legionellenbefall grundsätzlich eine Risikoabschätzung erstellen lassen – egal ob sie/er hierzu durch das Gesundheitsamt aufgefordert wurde oder nicht.

Die Vor-Ort-Besichtigung stellt dabei einen wichtigen Bestandteil dar, um das Risiko zu bewerten. Dabei wird auch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik überprüft. 

Das beinhaltet die Risikoabschätzung:

  • Prüfen von Unterlagen: Dies beinhaltet etwa Planungsaufzeichnungen sowie Installationspläne der Trinkwasseranlage oder Ergebnisse vorheriger hygienisch-mikrobiologischer Untersuchungen. Dazu können auch Dokumentationen rund um die Wartung der Anlagen zählen. 

  • Überprüfung der Trinkwasseranlage: Überprüft wird der Aufbau (die Komponenten) der Trinkwasseranlage, deren Zustand und ihre Zulässigkeit. 

  • Betriebsparameter einsehen: Die Temperatur wird an verschiedenen Stellen im System gemessen. Idealerweise für einen längeren Zeitraum von mindestens 48 Stunden. Zudem wird bei Auffälligkeiten auch noch der Volumenstrom überprüft. 


Legionellen: Die häufigsten Mängel

Es gibt viele mögliche Mängel, welche bei einer Risikoabschätzung festgestellt werden können. Auf Basis von 7.000 durchgeführten Risikoabschätzungen, welche wir als Experte für das Thema begleitet haben, haben wir einen Überblick über die häufigsten Mängel entwickelt. Dabei handelt es sich insbesondere um Folgende: 

  • Mangelnde Isolierung der Leitung (97 %)

  • Hydraulischer Abgleich im Trinkwasser liegt länger zurück oder wurde nicht durchgeführt (91 %)

  • Unzureichende Kennzeichnung der Versorgungsleitungen (86 %)

  • Dürftige Wartungsleitungen ohne Dokumentation (80 %)

  • Totleitungen nicht zurückgebaut (71 %)


Legionellen: Handlungsempfehlungen und Maßnahmenplan

Der letzte Schritt der Risikoabschätzung besteht daraus, dass Handlungsempfehlungen und damit einhergehend ein Maßnahmenplan entwickelt wird, um die festgestellten Mängel sicher zu beseitigen. Dabei gibt es betriebstechnische Maßnahmen (z.B. Einstellungen der Temperaturen), verfahrenstechnische Maßnahmen (z.B. thermische Desinfektion oder Spülung der Anlage), bautechnische Maßnahmen (z.B. Rückbau von Totleitungen und Nachrüstung von Isolierungen) und organisatorische Maßnahme (z.B. ein Spülplan oder das Aussprechen eines Duschverbots). Diese werden in drei Zeithorizonte untergliedert:

  • Sofortmaßnahmen: Sie sind unverzüglich umzusetzen und dienen der direkten Gefahrenabwehr (z.B. Nutzungseinschränkung und die Warnung der Benutzer der Trinkwasseranlage) 

  • Kurz- und mittelfristige Maßnahmen: Sollten innerhalb weniger Wochen bis zu einem Jahr erfolgen und können auch ohne bestehende Kontamination umgesetzt werden (z.B. Erneuerung der Trinkwassererwärmung)

  • Längere Maßnahmen: Maßnahmen, die eine längere Vorbereitung benötigen und damit in der Regel kostenintensiver sind, weswegen sie genau vorgeplant werden müssen (z.B. Austausch defekter Bauteile).


Legionellen – was tun? Auf der sicheren Seite mit Techem 

Sie möchten eine Legionellenprüfung für Ihr Gebäude beauftragen? Dann stehen wir Ihnen professionell zur Seite. Zudem bieten wir Ihnen im Fall eines Positivbefunds eine professionelle Legionellenberatung an.

Dafür stimmen wir die grundsätzlichen Abläufe nach dem Positivbefund mit Ihnen ab. Unsere Legionellen-Expertin oder unser Legionellen-Experte führt die gesetzlich geforderte Ortsbesichtigung zur Inspektion der Trinkwasseranlage und Ursachenklärung durch, erstellt die Risikoabschätzung und gibt Ihnen Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen.


 

Redaktionsrichtlinien und Haftungsklausel

Die Beiträge im Techem Immobilien-Ratgeber werden nach strengen Qualitätsrichtlinien verfasst und beziehen sich auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Achten Sie daher bitte auf die Angabe des Veröffentlichungsdatums zu Beginn der Beiträge.

Techem möchte Ihnen mit den Inhalten eine erste Orientierung zu bestimmten Themenkategorien bieten. Wir erbringen keine Rechtsberatung und sind hierzu auch nicht befugt. Tipps und Handlungsempfehlungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch darauf, korrekt, aktuell und/oder vollständig zu sein. Techem übernimmt für diesen Inhalt und dessen Verwendung keine Verantwortung. Daher raten wir dazu, für persönliche und individuelle Anfragen in rechtlichen oder finanziellen Anliegen, einen Rechts-, Steuer- oder Finanzberater hinzuzuziehen.