Immobilien-Ratgeber - 31.07.2023

Die Trinkwasserverordnung 2023

Trinkwasser gehört in Deutschland zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln. Um die Qualität noch zu verbessern, hat das Gesundheitsministerium die Trinkwasserverordnung neu strukturiert und die Anforderungen der EU-Trinkwasserrichtlinie berücksichtigt. Gegenüber der alten Trinkwasserverordnung hat sich ihr Umfang verdreifacht: Von 25 auf 75 Paragrafen.

Die neue Trinkwasserverordnung für Vermieter 

Seit dem 24. Juni 2023 ist die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft. Hier erfahren Sie, was sich für Vermieterinnen und Vermieter dadurch ändert.

 

Bleirohre müssen weichen

Alte Bleirohre müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Blei ist auch in geringer Konzentration gesundheitsschädlich. Und wenn Wasser durch solche Leitungen fließt, wird bereits der bisher geltende Grenzwert von 0,01 mg/l in der Regel überschritten. Nun werden die Bleirohre – mit der Übergangsfrist – verboten.

 

Neuerungen zur Legionellenprüfung

Die Trinkwasserverordnung schreibt die regelmäßige Kontrolle der Wasserqualität auf Legionellenbefall vor. Denn in hoher Konzentration stellen die Stäbchenbakterien ein Gesundheitsrisiko für Ihre Mieterinnen und Mieter dar. Auch in diesem Bereich gibt es einige Neuerungen mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung. Diese müssen Sie kennen: 

  • Häufigkeit der Beprobungen: Hier gibt es keine Änderung. Die Pflicht zur Legionellenprüfung besteht weiterhin alle drei Jahre.  
  • Objekte, die beprobungspflichtig sind: Auch hier besteht keine Änderung. Ob Ihre Wohnimmobilie unter die Pflicht der Legionellenprüfung fällt, erfahren Sie hier.  
  • Technischer Maßnahmenwert: Mit der novellierten Trinkwasserverordnung reicht es, wenn bei der Trinkwasser-Untersuchung der Technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) erreicht wird, damit Sie handeln müssen. Zuvor war ein Überschreiten dieses Werts notwendig. 
  • Beurteilung der Befunde: In der Vergangenheit reichten ein oder zwei Lebendkeime in einem der zwei Direktansätze aus, um 100 oder 200 KBE pro 100 ml zu erreichen. Nun werden mehrere Petrischalen angesetzt. Erst wenn 3 oder mehr Kolonien von Legionellen nachgewiesen wurden, werden diese gezählt. Der technische Maßnahmenwert ist nun verändert: 1 oder 2 Kolonien werden nicht mehr zur Auswertung herangezogen. Wurden Kolonien von Legionellen nachgewiesen, aber der technische Maßnahmenwert nicht erreicht, steht auf dem Prüfbericht die zusätzliche Angabe, dass Legionellen nachgewiesen wurden. Ein quantitatives Ergebnis wird nur gegeben, wenn es drei positive Befunde pro Probe gibt. 
  • Gefährdungsanalyse: Diese heißt jetzt Risikoabschätzung. 

 

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Die neue Trinkwasserverordnung für Versorger

Vor allem für die Versorgungsunternehmen gibt die novellierte Trinkwasserverordnung zahlreiche neue und verschärfte Vorschriften. Wir erklären, welche dazugehören.

 

Risikobasierter Trinkwasserschutz

Die neue Verordnung sieht wesentlich strengere Regeln vor. Doch ganz grundsätzlich geht es um ein neues Verständnis vom Trinkwasserschutz. Es sollen nicht bloß Schadstoffe kontrolliert werden. Vielmehr geht es um Vorsorge. Die Wasserversorger sollen frühzeitig Gefahren erkennen und bereits Maßnahmen ergreifen, bevor irgendwelche Belastungen auftreten. Dabei wird die gesamte Versorgungskette in den Blick genommen: Von der Wassergewinnung, der Aufbereitung, der Speicherung bis hin zur Entnahme des Trinkwassers aus dem Wasserhahn. Um diese umfassende Perspektive geht es beim „risikobasierten Trinkwasserschutz“. Die Versorger müssen dieses Konzept bis zum 12. Januar 2029 umsetzen.

 

Strengere Grenzwerte für Schwermetalle

Für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei gelten strengere Grenzwerte. Dabei werden auch die Übergangsfristen festgelegt: So gelten die neuen Grenzwerte für Chrom und Blei erst ab dem 12. Januar 2036. Doch müssen die Versorger bis dahin schon tätig werden. Denn die neuen Grenzwerte betragen gerade einmal die Hälfte der alten.

 

Langlebige Industriechemikalien werden erstmals kontrolliert

Eine wichtige Neuerung betrifft die Industriechemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Die umfasst mehrere tausend Verbindungen, die bei der Herstellung von Kosmetika, Kleidung und Kochgeschirr eingesetzt werden. Diese Substanzen bauen sich nur schwer ab und werden deshalb auch als „ewige Chemikalien“ bezeichnet. Es wird diskutiert, ob diese Stoffe in der EU verboten werden sollen. 

Der Grenzwert ist sehr niedrig. Er wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 µg/l als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 PFAS-Substanzen, die im Trinkwasser vorkommen. Das ist ein Zehntausendstel Milligramm. Für vier spezielle Substanzen (PFHxS, ⁠PFOS,⁠ PFOA⁠, PFNA) schreibt die Verordnung ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/al für die Summe aus diesen Verbindungen vor.

Was bedeutet das für Ihre Vermietung?

Die neue Trinkwasserverordnung betrifft Sie nur indirekt. Es sind die Versorgungsunternehmen, auf die erhebliche Verpflichtungen zukommen. Das neue Risikomanagement, aber auch der Nachweis geringster Mengen von altbekannten und neuartigen Schadstoffen hat seinen Preis. Trinkwasser könnte sich spürbar verteuern, wobei die Effekte aus dem Klimawandel noch hinzukommen.  

Als Vermieterin oder Vermieter sind Sie erst für die Wasserqualität ab dem Hausanschluss verantwortlich. Sollten in dem Gebäude noch Bleileitungen vorhanden sein, müssen Sie diese Leitungen austauschen. Ansonsten dürfte sich Ihre Verantwortung für das Trinkwasser darauf beschränken, dass Sie alle drei Jahre eine Legionellenprüfung durchführen lassen. Und ganz allgemein gilt: Falls es Anzeichen gibt, dass das Trinkwasser verunreinigt ist, müssen Sie dem nachgehen und das Gesundheitsamt informieren!