Immobilien Ratgeber - 05.05.2023

Photovoltaik als Mieterin und Mieter: Rechte und Pflichten bei der Installation

Bei den aktuell steigenden Strompreisen kommen auch Mieterinnen und Mieter auf den Gedanken, künftig auf Photovoltaik zu setzen. Welche Rechtsgrundlage gilt hier? Müssen Vermieterinnen und Vermieter die Installation einer Photovoltaik-Anlage von Mieterinnen und Mietern auf dem Balkon oder an der Fassade erlauben? Was muss bei einer Pacht des Dachs beachtet werden? All das und mehr erfahren Sie hier.

Photovoltaik-Anlagen in Mietwohnungen: Was Vermieterinnen und Vermieter beachten müssen

Es gibt kleinere Anlagen, die problemlos auf dem Balkon oder der Terrasse aufgestellt werden können. Diese „Balkonkraftwerke“ werden bei Mieterinnen und Mietern stetig beliebter, da der Strom nicht nur klimafreundlich ist, sondern auch die Kosten niedriger sind als für Strom aus dem Netz. Allerdings decken diese Mini-Anlagen mit einer Maximalleistung von 600 Watt nur einen Teil des Strombedarfs.

Muss ich als Vermieterin oder Vermieter Photovoltaik-Anlagen erlauben?

Fragt Ihre Mieterin oder Ihr Mieter Sie um Erlaubnis für die Installation einer Photovoltaik-Anlage, spricht nicht viel gegen eine Erlaubnis. Womöglich müssen Sie diese sogar erteilen, da eine Installation im Interesse des Energiesparens und Klimaschutzes steht. Wollen Sie die Photovoltaik-Anlage von Mieterinnen und Mietern untersagen, brauchen Sie einen triftigen Grund. Ist die Anlage baurechtlich nicht zulässig? Stellt sie eine optische Beeinträchtigung dar, z. B. aufgrund von Denkmalschutz? Oder wird sie nicht fachgerecht installiert? Ohne solch einen triftigen Grund haben Ihre Mieterinnen und Mieter sogar Anspruch auf Photovoltaik. Administratives wie die Anmeldung oder steuerliche Fragen müssen die Mieterinnen und Mieter selbst bewerkstelligen.

Dürfen Mieterinnen und Mieter Photovoltaik an Fassaden installieren?

Für eine Photovoltaik-Anlage an der Fassade ist Ihre ausdrückliche Zustimmung als Vermieterin oder Vermieter nötig. Falls es keinen triftigen Grund gegen eine Photovoltaik gibt, sollten Sie vertraglich festhalten, dass die Anlage mit dem Auszug des Mieters oder der Mieterin fachgerecht entfernt wird.

Dachfläche verpachten für eine Photovoltaik-Anlage

Ihre Mieterin oder Ihr Mieter will eine größere Photovoltaik-Anlage installieren, um künftig unabhängig vom Stromnetz zu sein? Dafür werden in der Regel die Dachflächen benötigt, welche Sie gegen ein entsprechendes Entgelt an Ihre Mieterin oder Ihren Mieter verpachten können. Um alles Weitere in Bezug auf die Photovoltaik-Anlage kümmert sich Ihre Mieterin oder Ihr Mieter.

Die wichtigsten Punkte für Ihren Pachtvertrag

Für eine Pacht sollten Sie die folgenden Aspekte vertraglich festhalten:

  • Höhe der Pacht

  • Regelung zur Erhöhung der Pacht 

  • Was geschieht, wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter das Mietverhältnis kündigt?

  • Was geschieht, wenn Sie das Mietverhältnis kündigen, z. B. wegen Eigenbedarf? 

 

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf den kompletten Rückbau der Anlage. Allerdings sollte eine fachgerecht montierte Solaranlage Ihre Immobilie maßgeblich aufwerten. Das könnte Ihnen eine Entschädigung wert sein, die Sie ebenfalls vorher festlegen sollten. Und denken Sie daran, dass Sie mit der Anlage auch Verpflichtungen übernehmen, die sich aus dem Betreiben einer solchen Anlage ergeben.


 

Redaktionsrichtlinien und Haftungsklausel

Die Beiträge im Techem Immobilien-Ratgeber werden nach strengen Qualitätsrichtlinien verfasst und beziehen sich auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Achten Sie daher bitte auf die Angabe des Veröffentlichungsdatums zu Beginn der Beiträge.

Techem möchte Ihnen mit den Inhalten eine erste Orientierung zu bestimmten Themenkategorien bieten. Wir erbringen keine Rechtsberatung und sind hierzu auch nicht befugt. Tipps und Handlungsempfehlungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch darauf, korrekt, aktuell und/oder vollständig zu sein. Techem übernimmt für diesen Inhalt und dessen Verwendung keine Verantwortung. Daher raten wir dazu, für persönliche und individuelle Anfragen in rechtlichen oder finanziellen Anliegen, einen Rechts-, Steuer- oder Finanzberater hinzuzuziehen.