Als Vermieterin oder Vermieter ist es Ihre gesetzliche Pflicht gegenüber den Mietenden, einmal im Jahr die Heiz- und Betriebskosten abzurechnen, wenn im Rahmen des Mietvertrags Vorauszahlungen für Heizkosten und Betriebskosten vereinbart sind. Mit unseren digitalen Services haben es Techem Kunden einfach:
Alles, was wir von Ihnen nun noch brauchen, sind Ihre Kosten- und Nutzerdaten, die Sie im Kundenportal digital erfassen.
Für Techem Kundinnen und Kunden ist die Nutzung des Kundenportals übrigens kostenlos! Zusätzlich erhalten Sie von uns automatisch ohne Beauftragung und kostenfrei unsere Verbrauchsanalyse Abrechnung zur Jahresabrechnung dazu. Darin sind alle neuen Vorgaben der novellierten Heizkostenverordnung enthalten.
Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung immer auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Abrechnung ist somit professionell erstellt, ohne dass Sie sich mit der Heiz- und Betriebskostenverordnung detailliert auseinandersetzen müssen.
Im Kundenportal erstellen Sie Ihre Abrechnung einfach digital. Das spart Papier und jede Menge Verwaltungsaufwand. Auch Archiv Online finden Sie im Kundenportal. Hier sind Ihre Einzel- und Gesamtabrechnungen gesammelt archiviert und auffindbar.
Wenn Sie die Funk-Messgeräte von Techem nutzen, wird die Ablesung noch einfacher. Eine Begehung der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Ihre Mieterinnen und Mieter freuen sich, denn lästige Ablesetermine entfallen.
Und sie profitieren noch mehr: Die von Techem erstellten Einzelabrechnungen sind transparent gestaltet und fair. Ihre Mieterinnen und Mieter zahlen das, was sie wirklich verbrauchen. Energie- und Wassersparen lohnt sich dadurch: Der durchschnittliche Energieverbrauch sinkt um 20 %.
Mit den Lösungen von Techem wird die Erstellung der Abrechnung für Sie ganz einfach.
Alles, was wir von Ihnen einmal im Jahr brauchen, sind Ihre Kosten- und Nutzerdaten. In unserem Kundenportal geht das ganz unkompliziert. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die Anwendung und prüft am Ende Ihre eingegebenen Daten. So vermeiden wir Fehler und Rückfragen.
Den Rest können Sie uns überlassen. Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung in der Gesamtübersicht sowie Einzelabrechnungen, die Sie nur noch an Ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben brauchen.
Mit unseren Funk-Messgeräten entfallen zudem aufwändige Terminabsprachen mit Ihren Mieterinnen und Mietern, denn die Messwerte werden automatisch an uns übertragen. Ein Betreten der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Das erhöht die Zufriedenheit bei Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern.
Die Betriebskostenverordnung definiert: „Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“ Es gibt also umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten. Umlagefähig sind nur diejenigen Betriebskosten, die immer wiederkehren, wie Versicherung, Grundsteuer oder Müllentsorgung.
In der Heizkostenabrechnung finden sich neben den reinen Brennstoff- und Fernwärmekosten noch weitere Kosten wieder: Lieferkosten für Brennstoffe, Bedienung, Reinigung, Wartung und Überwachung der Heizungsanlage, Betriebsstrom, Messdienstleistungen sowie Mietkosten für Erfassungsgeräte.
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