Grundlage der Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung – kurz HKVO. Sie regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern und Mietern. Klingt kompliziert? Nicht mit Techem!
Einmal im Jahr müssen Sie Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern die Heizkostenabrechnung zukommen lassen. Mit Techem erledigen Sie das schnell, unkompliziert und zuverlässig.
Sie interessieren sich für die Heizkostenabrechnung mit Techem? Wunderbar, wir unterstützen Sie gerne. Schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne und erstellen ein unverbindliches Angebot.
Zum Kontaktformular für Neukunden/Interessenten.
Nun folgt der Vertragsabschluss. Je nach Ihren Bedürfnissen nehmen wir eine Vor-Ort-Begehung vor und schauen uns die Gegebenheiten in Ihrer Immobilie an.
Bei Bedarf bauen wir unsere zuverlässigen Messgeräte in Ihrer Liegenschaft ein. Dafür kommt ein kompetentes Fachkräfte-Team vorbei. Die Techem Funkgeräte sind fernauslesbar. Sie senden die Verbrauchswerte Ihrer Immobilie pünktlich und automatisch an uns – sicher verschlüsselt natürlich.
Ihr Aufwand für die Heizkostenabrechnung ist mit Techem minimal. Sie müssen uns nur noch einmal im Jahr Ihre Kosten- und Nutzerdaten übermitteln. Das geht ganz unkompliziert im Techem Kundenportal. Hier können Sie übersichtlich einsehen, welche Werte für die Abrechnung benötigt werden.
Für den Rest sorgen wir: Techem erstellt für Sie die Gesamt- und Einzelabrechnungen der Heizkosten, die Sie ausgedruckt erhalten. So können Sie allen Mieterinnen und Mietern ihre Heizkostenabrechnung schnell und einfach zukommen lassen.
Dank Abrechnung Direct können Sie von nun an selbst bestimmen, wann Sie die fertige Abrechnung in den Händen halten! Sie haben rund um die Uhr Zugriff und können die finale Abrechnung direkt im Kundenportal herunterladen. So haben Sie mit wenigen Klicks Ihren Verwaltungsaufwand reduziert.
Techem bietet eine faire, transparente und zuverlässige Heizkostenabrechnung.
Auf dem Bild sehen Sie eine beispielhafte Kalkulation für ein Gebäude mit drei Wohneinheiten, Zentralheizung, zentraler Warmwasseraufbereitung, Beheizung durch Heizkörper und der Energiequelle Heizöl.
Nutzen Sie unseren digitalen Preis-Rechner und ermitteln Ihren individuellen Preis. Sie können direkt online abschließen oder sich das Angebot per Mail zusenden lassen, um es mit anderen Angeboten zu vergleichen. Perfekt für Gebäude mit bis zu 12 Wohnungen.
Die Techem Messgeräte sind per Funk fernauslesbar. Der Vorteil für Sie und Ihre Mieterinnen und Mieter? Die Geräte übermitteln die gemessenen Werte ganz automatisch. Aufwändige Ablesetermine vor Ort entfallen damit. Entscheiden Sie sich für die komplette Techem Funkinfrastruktur Smart System, installieren wir zusätzlich den Datensammler Smart Reader in Ihrer Immobilie. Der Smart Reader bündelt die Messwerte aller Geräte im Haus und sendet sie sicher verschlüsselt an Techem. Die Verbrauchswerte werden automatisch ins Techem Abrechnungssystem übernommen. Auf dieser Grundlage erstellen wir dann die Heizkostenabrechnung für Sie.
Zettel sortieren, Daten eintragen, ablegen – erledigen Sie die Heizkostenabrechnung noch per Hand? Unsere digitalen Services im Techem Kundenportal bieten viele Vorteile: Sie haben jederzeit Zugriff und brauchen keine extra Software. Die Eingabe ihrer Kosten- und Nutzerdaten erfolgt Schritt für Schritt – das ist übersichtlich und vermeidet Fehler. Das System prüft automatisch Ihre Eingaben. Dank Abrechnung Direct erhalten Sie innerhalb von wenigen Augenblicken eine Abrechnungsvorschau und können diese online überprüfen. Bei Bedarf können Sie Ihre Daten jederzeit anpassen und eine neue Vorschau generieren. Sollten Rückfragen entstehen, kontaktieren Sie einfach unser Expertenteam per Telefon. Direkt im Anschluss an die Erstellung der Vorschau können Sie die fertige, rechtskonforme Abrechnung herunterladen. Blitzschnell und unkompliziert
Stellen Sie um auf digitale Abrechnungsservices und schonen Sie Ressourcen. So ist die Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung schnell erledigt und ganz unkompliziert.
Auch die Betriebskostenabrechnung können Sie im Kundenportal erstellen lassen.
Mit der Novellierung der HKVO zum 1. Dezember 2021 müssen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit der Jahresabrechnung weitere Informationen zugänglich machen. Stellen Sie die Informationen nicht oder nicht vollständig zur Verfügung, können Ihre Mieterinnen und Mieter ein erweitertes Kürzungsrecht von 3 % geltend machen. Zu diesen erweiterten Informationen gehören:
Wir unterstützen Sie natürlich gerne bei Ihrer neuen Pflicht. Für Aufträge, die mit dem Abrechnungszeitraum 1. Dezember 2021 beginnen, stellen wir Ihnen unsere neue Lösung Verbrauchsanalyse Abrechnung automatisch bereit. Sie brauchen sie nicht extra zu beauftragen. In der Verbrauchsanalyse Abrechnung sind alle Vorgaben der novellierten Heizkostenverordnung enthalten. Als kleines Plus obendrauf erhalten Sie noch zusätzliche Informationen:
In Mietshäusern werden die Heizkosten meist über den Verbrauch umgelegt. Die Heizkostenverordnung gibt vor, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden müssen. Die restlichen 30 bis 50 % werden nach der Wohnfläche umgelegt. Die Heizkosten werden über einen Abrechnungsschlüssel auf die komplette Mieterschaft verteilt. Der Vermieter oder die Vermieterin muss diesen Schlüssel in der Heizkostenabrechnung kenntlich machen. Messgeräte an den jeweiligen Heizkörpern in den Wohnungen ermitteln den individuellen Verbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner.
Techem übernimmt gerne die Heizkostenabrechnung für Sie. Lassen Sie sich von unserem Expertenteam kostenfrei beraten und ein unverbindliches Angebot erstellen.
Zum Kontaktformular für Interessenten/Neukunden.
In die Heizkostenabrechnung gehört in jedem Fall die Auflistung aller Heizkosten und sonstigen Nebenkosten des gesamten Hauses. Alle Posten müssen nach Menge, Preis und Datum aufgeschlüsselt werden. Die Abrechnung muss formal ordnungsgemäß sein – also eine geordnete Zusammenstellung folgender Kostenpunkte:
Auf Ihren Wunsch übernehmen wir gerne die Heizkostenabrechnung für Sie. Lassen Sie sich von unserem Expertenteam kostenfrei beraten und ein unverbindliches Angebot erstellen.
Zum Kontaktformular für Interessenten/Neukunden.
Bei der Heizkostenabrechnung gibt es vieles zu beachten. Techem übernimmt die Erstellung gerne. Fehlerquellen können wir zuverlässig vermeiden, da unser System die eingegebenen Daten prüft. Am Ende erhalten Eigentümer und Bewohner eine transparente und rechtssichere Heizkostenabrechnung.
Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr aufgestellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen.
Auf Ihren Wunsch übernehmen wir gerne die Heizkostenabrechnung für Sie. Lassen Sie sich von unserem Expertenteam kostenfrei beraten und ein unverbindliches Angebot erstellen.
Zum Kontaktformular für Interessenten/Neukunden.
Bitte sprechen Sie Ihre Hausverwaltung, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an, wenn Sie Rechnungen der umgelegten Kosten einsehen möchten. Techem erstellt die Abrechnungen treuhänderisch in deren Auftrag und kann keine Auskunft dazu geben.
Die Hausverwaltung, die Vermieterin oder der Vermieter erhält die Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie die Einzelabrechnung für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner von Techem. Sie geben die Einzelabrechnungen an sie weiter.
Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt den Anwendungsbereich für verbrauchsorientierte Abrechnungen, Verfahren der Abrechnung, Grundsatzanforderungen an Geräte und etliche Spezialfälle. Die Normen DIN EN 834 und 835 fixieren die technischen Standards von Heizkostenverteilern und die detaillierten Anforderungen an Heizkostenverteiler inklusive der Prüfverfahren.
Die Heizkostenverordnung (HKVO) bildet die rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Sie gilt in Deutschland seit 1981 und ist für alle Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer verbindlich.
Die Abrechnung der Heizkosten zu erstellen ist aufwändig. Noch aufwändiger wird es, wenn jeder Ein- und Auszug eines Mietenden berücksichtigt werden muss. Aus diesem Grund ist es üblich, die Brennstoffkosten der gesamten Abrechnungsperiode zusammenzurechnen und auf alle Nutzenden umzulegen, die in dieser Zeit in dem Gebäude gewohnt haben. Diese Kosten verteilen wir mit Hilfe der Ablesewerte verbrauchsgerecht auf die einzelnen Nutzenden.
Die Ablesewerte aus einem Heizkostenverteiler geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei zentralen Heizsystemen spaltet sich die Abrechnung in die Grundkosten der Heizanlage im ganzen Gebäude und die individuellen Verbrauchskosten. Ein Teil der Heizkosten wird allein dadurch verursacht, dass die Heizanlage in Betrieb ist. Sie entstehen auch dann, wenn niemand heizt. Die Heizkosten können höher als im Vorjahr ausfallen, da eventuell die Energiekosten gestiegen sind oder weil in dieser Heizperiode Reparaturen anfielen. Dann steigen die Heizkosten der einzelnen Parteien, auch wenn ihre Ablesewerte niedriger waren als im Vorjahr.
Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Hatte die Bewohnerin oder der Bewohner im Jahr zuvor hohe Nachzahlungen, erhöhen die Vermieter gegebenenfalls die Vorauszahlungen. Das funktioniert auch andersherum: War der Verbrauch der Bewohnerin oder des Bewohners wesentlich niedriger als angenommen, reduzieren die Vermieter die Vorauszahlungen unter Umständen. Aber nicht nur der eigene Verbrauch beeinflusst, wie hoch die Vorauszahlungen sind. Auch schwankende Energiepreise und Außentemperaturen haben Einfluss. Übrigens: Auch die Mieterinnen und Mieter können eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen erbitten.
Die Heizkosten können von Jahr zu Jahr variieren. Sie werden von mehreren Faktoren beeinflusst: Einerseits kommt es darauf an, wie niedrig die Außentemperaturen sind und auch die Länge der Heizperioden kann unterschiedlich sein. Hinzu kommt, dass gegebenenfalls die Energiepreise gestiegen sind. Auch das Nutzerverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner kann sich geändert haben oder es leben mehr Personen in dem Haushalt als im Vorjahr. Dadurch kann es zu höheren Gesamtkosten und möglicherweise zu Nachzahlungen kommen.
Die Wartungskosten bzw. Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage sind all jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage entstehen.
Hierzu zählen laut § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung (HKVO) folgende Kosten:
Die Verbrauchsanalyse Abrechnung stellen wir Ihnen automatisch mit der Jahresabrechnung zur Verfügung. Eine separate Beauftragung dieser zusätzlichen Informationen ist daher nicht nötig. Die Verbrauchsanalyse Abrechnung erhalten Sie von uns für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen.
Die Witterungsbereinigung erfolgt durch das Multiplizieren des gemessenen Jahres-Heizenergieverbrauchs mit dem entsprechenden Klimafaktor. Als Faustregel gilt, dass ein Jahr um so wärmer ist, je größer der Klimafaktor ist.
Der Gesetzgeber verlangt zwei Abrechnungsperioden, die miteinander verglichen werden (jüngster Abrechnungszeitraum im Vergleich zum vorhergehenden Abrechnungszeitraum). Mit der Verbrauchsanalyse Abrechnung stellen wir in der Regel drei Abrechnungsperioden im Vergleich zur Verfügung, um eine noch bessere Trendanalyse zu gewährleisten. Die Anzahl der Abrechnungsjahre steht immer in Abhängigkeit der Daten, die uns für das Objekt zur Verfügung stehen.
Mit der Novellierung der HKVO zum 1. Dezember 2021 müssen nach § 6a Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 4 HKVO Vergleiche mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie bereitgestellt werden.
Alle FAQ finden Sie hier oder nutzen Sie unsere Suchfunktion.
Dann geben Sie diese oder passende Schlagwörter einfach in unsere Suchfunktion ein: