Was ist die Dezember-Soforthilfe?

Im Dezember 2022 hat der Bund die Abschlagskosten für Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden übernommen. So sollten die hohen Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger gedämpft werden. Die Versorgungsunternehmen konnten entweder auf den Einzug verzichten oder den Betrag unverzüglich zurücküberweisen.

Der Entlastungsbeitrag für Gas ergibt sich aus dem Septemberverbrauch multipliziert mit dem Energietarif des Dezembers. Für Fernwärme erfolgte eine pauschale Zahlung: Die September-Abschlagszahlung wird mit 1,2 multipliziert.

Ihnen als Vermieterin oder Vermieter wird der vom Bund übernommene Entlastungsbeitrag über die Jahresabrechnung Ihres Energieversorgers mitgeteilt. Diese Information brauchen Sie für die Abrechnung. 

 

Was bedeutet die Dezember-Soforthilfe für Vermieter?

Die Dezember-Soforthilfe brachte eine Entlastung für viele Haushalte – aber auch neue Pflichten für Vermieterinnen und Vermieter: Sie müssen die endgültige Entlastung für die laufende Abrechnungsperiode an Ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben. Das geschieht über die jährliche Heizkostenabrechnung. 

 

Die Techem Lösung: So weisen Sie die Dezember-Soforthilfe aus

Mit der Abrechnung über Techem können Sie dieser Pflicht ganz einfach nachkommen. Teilen Sie uns einfach den Entlastungsbetrag, den Sie von Ihrem Versorger bekommen haben, mit. Und zwar so:

  • Nutzen Sie bitte Abrechnung Online im Kundenportal zur Erstellung Ihrer Abrechnung. 
  • Die Dezember-Soforthilfe ist in Abrechnung Online unter „Erstattungsbetrag“ zu finden.
  • Dort geben Sie den Betrag von Ihrer Versorgerjahresabrechnung ein. Damit Sie sich gut zurechtfinden, haben wir Ihnen Hilfestellungen in Abrechnung Online integriert.    
  • Die fertige Abrechnung enthält dann den Entlastungsbetrag für Ihre Mieterinnen und Mieter.

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