Im Dezember 2022 hat der Bund die Abschlagskosten für Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden übernommen. So sollten die hohen Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger gedämpft werden. Die Versorgungsunternehmen konnten entweder auf den Einzug verzichten oder den Betrag unverzüglich zurücküberweisen.
Der Entlastungsbeitrag für Gas ergibt sich aus dem Septemberverbrauch multipliziert mit dem Energietarif des Dezembers. Für Fernwärme erfolgte eine pauschale Zahlung: Die September-Abschlagszahlung wird mit 1,2 multipliziert.
Ihnen als Vermieterin oder Vermieter wird der vom Bund übernommene Entlastungsbeitrag über die Jahresabrechnung Ihres Energieversorgers mitgeteilt. Diese Information brauchen Sie für die Abrechnung.
Die Dezember-Soforthilfe brachte eine Entlastung für viele Haushalte – aber auch neue Pflichten für Vermieterinnen und Vermieter: Sie müssen die endgültige Entlastung für die laufende Abrechnungsperiode an Ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben. Das geschieht über die jährliche Heizkostenabrechnung.
Mit der Abrechnung über Techem können Sie dieser Pflicht ganz einfach nachkommen. Teilen Sie uns einfach den Entlastungsbetrag, den Sie von Ihrem Versorger bekommen haben, mit. Und zwar so:
Holen Sie gleich Ihr individuelles Angebot für die Abrechnung mit Techem ein: In nur sechs Klicks und drei Minuten erhalten Sie online einen passgenauen Preis von uns!