Immobilien-Ratgeber - 12.06.2025

PV-Anlagen als Wertfaktor: Wie Solarstrom Immobilien aufwertet

Der Einbau einer PV-Anlage ist mehr als eine energetische Modernisierung. Für viele Immobilien bedeutet er einen echten Wertzuwachs, sowohl im Sachwert als auch im Ertrag. Denn wer in erneuerbare Energien investiert, verbessert nicht nur die Ökobilanz, sondern auch die Marktposition der eigenen Immobilie.

Nachhaltige Energie als Standortvorteil

Die Nachrüstung mit einer Photovoltaikanlage kann nicht nur einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten, sondern auch den Wert einer Immobilie steigern. In einer Zeit, in der Umweltbewusstsein und Energieeffizienz zunehmend an Bedeutung gewinnen, wird die Integration erneuerbarer Energien zu einem immer wichtigeren Merkmal bei der Immobilienbewertung. Eine PV-Anlage gilt dabei als deutliches Zeichen für Zukunftsfähigkeit – sie steigert die Attraktivität eines Objekts und kann dazu beitragen, den Marktwert langfristig zu erhöhen. 

Wertgutachten als Grundlage der Bewertung

Der Marktwert einer Immobilie wird in der Regel durch ein Wertgutachten bestimmt, das eine Vielzahl an Einflussfaktoren berücksichtigt. Neben Lage, Größe, Bauqualität und Ausstattung fließen auch der bauliche Zustand sowie aktuelle Marktbedingungen in die Bewertung ein. Zusätzlich werden vergleichbare Verkäufe in der Region sowie mögliche Entwicklungen am Standort mit einbezogen. Ein solches Gutachten bietet eine fundierte Einschätzung des Immobilienwerts und bildet die Grundlage für wichtige Entscheidungen wie Kauf, Verkauf, Finanzierung oder steuerliche Bewertung.

Bewertung nach anerkannten Standards

Die Bewertung von Immobilien mit Photovoltaikanlage erfolgt auf Basis gesetzlich definierter Standards. Maßgeblich ist dabei die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die Vorgaben zur Erstellung von Verkehrswertgutachten macht. Ergänzt wird sie durch weitere Richtlinien, etwa zur Berechnung von Sach- oder Ertragswerten. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Energieeffiziente Ausstattungen – wie eine PV-Anlage – fließen systematisch in die Wertermittlung ein und können den Gesamtwert der Immobilie positiv beeinflussen.

Energiestandard als Wertfaktor nach ImmoWertV 

Für die Bewertung des technischen Standards einer Immobilie ist auch die energetische Ausstattung ausschlaggebend. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sieht hier eine Einordnung in sogenannte Standardstufen vor – unter anderem für das Merkmal „Heizung“.

Wohngebäude, wie freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser mit oder ohne Mischnutzung, können dabei in zwei besonders relevante Kategorien fallen:

  • Standardstufe 4: Fußbodenheizung, Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung, zusätzlicher Kaminanschluss

  • Standardstufe 5: Solarkollektoren für Warmwasser und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme oder aufwendige Zusatztechnik 

Die Einordnung in eine höhere Standardstufe kann den Sachwert der Immobilie signifikant erhöhen – besonders dann, wenn Photovoltaik in Kombination mit weiteren modernen Heiz- und Energiesystemen genutzt wird.


Rechtliche Grundlagen der Wertermittlung 

Neben der ImmoWertV greifen bei der Bewertung von Immobilien weitere fachliche Richtlinien, die den Rahmen für fundierte Gutachten bilden. Sie sorgen dafür, dass Ausstattung, Nutzung und Ertragschancen – wie sie bei einer Photovoltaikanlage in der Regel vorliegen – systematisch und nachvollziehbar in die Wertermittlung einfließen.

Die Sachwertrichtlinie regelt die Ermittlung des sogenannten Sachwerts, also den materiellen Gegenwert einer Immobilie. Hier werden insbesondere Ausstattung, Bauqualität und technischer Zustand berücksichtigt.

Für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien ist die Ertragswertrichtlinie entscheidend. Sie beschreibt, wie regelmäßig erzielbare Einnahmen – z. B. aus Stromverkauf oder Mieterstrom – in die Verkehrswertermittlung einfließen. Eine PV-Anlage kann so nicht nur Kosten senken, sondern auch direkt zur Werterhöhung beitragen, wenn sie zur Gewinnerzielung genutzt wird.


Wann eine Bewertung sinnvoll ist

Wie stark eine PV-Anlage den Immobilienwert beeinflusst, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss in der Regel durch ein Gutachten bestimmt werden. Relevante Einflussgrößen sind:

  • Größe, Bauweise und bisheriger Ertrag der PV-Anlage

  • Alter, Laufzeit und Wartungsbedarf

  • Betriebsform, z. B. Eigennutzung, Mieterstrom oder Pacht 

  • Vertragsverhältnisse

  • Lage, Nutzung und Zustand der Immobilie

Anlässe für eine Bewertung gibt es viele, etwa bei:

  • Erwerb oder Verkauf einer Immobilie bzw. der PV-Anlage 

  • Vererbung oder Versteigerung

  • Jahresabschluss eines Unternehmens

  • Abschluss von Finanzierungen oder Versicherungen

  • Streitfällen rund um Pacht, Betrieb oder Vertragsauflösungen 

Ertrags-, Sach- und Buchwert im Vergleich

Um den Einfluss einer Photovoltaikanlage auf den Immobilienwert präzise zu bestimmen, werden unterschiedliche Bewertungsansätze herangezogen. Welcher Wert im Vordergrund steht, hängt vom konkreten Anlass ab – ob Kauf, Finanzierung, Bilanzierung oder Versicherung.

  • Ertragswert 
    Insbesondere entscheidend bei vermieteten Immobilien oder im Mieterstrommodell. Der Reinertrag ergibt sich aus: Anlagengröße (kWp) × Einspeisevergütung (€/kWh) × Standortertrag (kWh/kWp) 
    Betriebskosten wie Wartung, Versicherung oder Ersatzteile werden dabei abgezogen.

  • Sachwert 
    Dieser Wert orientiert sich am physischen Zustand und der technischen Ausstattung der Anlage – insbesondere relevant bei Versicherungsfragen oder für den Wiederbeschaffungswert.

  • Restwert 
    Gibt an, welchen Marktwert eine bereits abgeschriebene, aber noch funktionstüchtige Anlage besitzt. Dieser wird z. B. bei Verkäufen oder Vertragsauflösungen angesetzt.

  • Buchwert 
    Wird steuerlich über in der Regel 20 Jahre linear abgeschrieben (5 % jährlich). Nach Ablauf der Abschreibungsdauer ist der Buchwert formal null – ein Weiterverkauf würde dann als Buchgewinn gewertet.

Verlängerte Nutzung und Marktwert durch Erträge

Ist eine PV-Anlage vollständig abgeschrieben, also der Buchwert formal null, bedeutet das keineswegs, dass sie keinen wirtschaftlichen Wert mehr hat. Wird die Anlage nach Ablauf der üblichen Laufzeit weiterbetrieben, kann sie weiterhin Einnahmen generieren oder zu einem nennenswerten Verkaufspreis veräußert werden. In diesem Fall zählt der Verkaufspreis als steuerlich relevanter Buchgewinn. Der tatsächliche Bar- oder Verkaufswert muss individuell bestimmt werden, je nach Zustand, Ertragspotenzial und Nutzungskonzept.

Bei der Bewertung der Immobilie insgesamt wird der Einfluss der PV-Anlage dabei nicht nur anhand ihrer technischen Substanz, sondern vor allem über ihren Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beurteilt:

  • Ertragswertsteigerung: Einspeisung oder Mieterstrom erhöhen die laufenden Einnahmen und damit den Ertragswert der Immobilie.

  • Energiekostenreduktion: Geringere Betriebskosten steigern die Attraktivität der Immobilie – besonders in energieeffizienten Märkten. 

  • Ökologischer Mehrwert: Nachhaltigkeit wird bei Verkauf oder Finanzierung zunehmend positiv bewertet.

  • Langfristige Wertstabilität: Erneuerbare Energien schützen vor Preisrisiken – und sichern die Zukunftsfähigkeit der Immobilie.

Der Mehrwert einer PV-Anlage erschöpft sich also nicht im steuerlichen oder bilanziellen Rahmen – er zeigt sich vor allem in der ganzheitlichen Marktpositionierung einer Immobilie.


Jetzt unsere PV-Bundesländer-Checkliste herunterladen!


 

Redaktionsrichtlinien und Haftungsklausel

Die Beiträge im Techem Immobilien-Ratgeber werden nach strengen Qualitätsrichtlinien verfasst und beziehen sich auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Achten Sie daher bitte auf die Angabe des Veröffentlichungsdatums zu Beginn der Beiträge.

Techem möchte Ihnen mit den Inhalten eine erste Orientierung zu bestimmten Themenkategorien bieten. Wir erbringen keine Rechtsberatung und sind hierzu auch nicht befugt. Tipps und Handlungsempfehlungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch darauf, korrekt, aktuell und/oder vollständig zu sein. Techem übernimmt für diesen Inhalt und dessen Verwendung keine Verantwortung. Daher raten wir dazu, für persönliche und individuelle Anfragen in rechtlichen oder finanziellen Anliegen, einen Rechts-, Steuer- oder Finanzberater hinzuzuziehen.