Die Grundlage für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung (HKVO): Sie legt fest, dass die Heizkosten abhängig vom individuellen Verbrauch abgerechnet werden müssen. Und das funktioniert so: Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50 % und maximal 70 % nach Verbrauch der einzelnen Mieterinnen und Mieter abgerechnet werden.
Zunächst erfassen Sie die Gesamtkosten der Heizung. Diesen Betrag teilen Sie in zwei Teile: einen verbrauchsabhängigen (50 bis 70 %) und einen verbrauchsunabhängigen (30 bis 50 %). Den verbrauchsabhängigen Anteil der Kosten legen Sie gemäß dem Verbrauch der einzelnen Hausbewohnerinnen und -bewohner um. Den unabhängigen Anteil verteilen Sie nach einem festen Schlüssel, meist nach den Quadratmetern der Wohnfläche.
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