Verbauchsabhängig abrechnen: Das müssen Sie wissen

 

Die Grundlage für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung (HKVO): Sie legt fest, dass die Heizkosten abhängig vom individuellen Verbrauch abgerechnet werden müssen. Und das funktioniert so: Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50 % und maximal 70 % nach Verbrauch der einzelnen Mieterinnen und Mieter abgerechnet werden. 

So rechnen Sie konkret ab

Zunächst erfassen Sie die Gesamtkosten der Heizung. Diesen Betrag teilen Sie in zwei Teile: einen verbrauchsabhängigen (50 bis 70 %) und einen verbrauchsunabhängigen (30 bis 50 %). Den verbrauchsabhängigen Anteil der Kosten legen Sie gemäß dem Verbrauch der einzelnen Hausbewohnerinnen und -bewohner um. Den unabhängigen Anteil verteilen Sie nach einem festen Schlüssel, meist nach den Quadratmetern der Wohnfläche.   

Techem hat eine bequeme Lösung für Sie: Mit uns erfassen Sie schnell und einfach online die Daten. Im Anschluss erhalten Sie direkt Ihre Abrechnung.   

Ihre Vorteile mit Techem

1

Schnell, einfach, rechtskonform

Mit Techem halten Sie alle geltenden Richtlinien der HKVO ein. Die Erstellung der Abrechnung ist für Sie dank unseres Tools Abrechnung Online ganz unkompliziert und spart Zeit.

2

Eine leicht verständliche Abrechnung

Sie und Ihre Mieterinnen und Mieter erhalten eine plausible Abrechnung, die einfach und klar nachvollziehbar ist. Das minimiert Unklarheiten und Rückfragen.

3

Eine faire Sache

Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist fair und motiviert zum Energiesparen, denn: Alle zahlen nur das, was sie wirklich verbrauchen.

In nur 5 Schritten zu Ihrer Abrechnung

  1. Sie nehmen Kontakt zu uns auf.
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FAQ zur verbrauchsabhängigen Abrechnung

In Mietshäusern werden die Heizkosten meist über den Verbrauch umgelegt. Die Heizkostenverordnung gibt vor, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden müssen. Die restlichen 30 bis 50 % werden nach der Wohnfläche umgelegt. Die Heizkosten werden über einen Abrechnungsschlüssel auf die komplette Mieterschaft verteilt. Der Vermieter oder die Vermieterin muss diesen Schlüssel in der Heizkostenabrechnung kenntlich machen. Messgeräte an den jeweiligen Heizkörpern in den Wohnungen ermitteln den individuellen Verbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner. 

 

Techem übernimmt gerne die Heizkostenabrechnung für Sie. Lassen Sie sich von unserem Expertenteam kostenfrei beraten und ein unverbindliches Angebot erstellen.
Zum Kontaktformular für Interessenten/Neukunden.

In die Heizkostenabrechnung gehört in jedem Fall die Auflistung aller Heizkosten und sonstigen Nebenkosten des gesamten Hauses. Alle Posten müssen nach Menge, Preis und Datum aufgeschlüsselt werden. Die Abrechnung muss formal ordnungsgemäß sein – also eine geordnete Zusammenstellung folgender Kostenpunkte: 

  • Ersteller oder Erstellerin der Abrechnung 
  • Abrechnungszeitraum 
  • Nebenkosten für Strom, Gas, Öl oder Fernwärme 
  • Nebenkosten für Reinigung, Wartung und Steuerung der Heizungsanlage 
  • Kosten für den Schornsteinfeger und Betriebsstrom 
  • Warmwasserkosten 
  • Ggf. Mietkosten von Messgeräten wie Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler 
  • Genutzter Verteilerschlüssel 
  • Tatsächlicher Verbrauch 
  • Geleistete Vorauszahlung 
  • Zu zahlende oder zu erstattende Gesamtkosten 
  • Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung 

 

Auf Ihren Wunsch übernehmen wir gerne die Heizkostenabrechnung für Sie. Lassen Sie sich von unserem Expertenteam kostenfrei beraten und ein unverbindliches Angebot erstellen.
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Bei der Heizkostenabrechnung gibt es vieles zu beachten. Techem übernimmt die Erstellung gerne. Fehlerquellen können wir zuverlässig vermeiden, da unser System die eingegebenen Daten prüft. Am Ende erhalten Eigentümer und Bewohner eine transparente und rechtssichere Heizkostenabrechnung. 

Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr aufgestellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen. 

 

Auf Ihren Wunsch übernehmen wir gerne die Heizkostenabrechnung für Sie. Lassen Sie sich von unserem Expertenteam kostenfrei beraten und ein unverbindliches Angebot erstellen.
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  • Die Gebrauchserfassung ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar. 
  • Es handelt sich um ein Appartement in einem Alters- oder Pflegeheim, Studenten- oder Lehrlingsheim. 
  • Es handelt sich um eine Wohnung, deren Wärmeverbrauch sich von den Mieterinnen und Mietern nicht regeln lässt. 
  • Es wird eine besonders energiesparende Heizungsanlage betrieben (Wärmepumpe oder Solaranlage). 
  • Es handelt sich um ein Haus mit zwei Wohnungen, von denen eine die Vermieterin oder der Vermieter bewohnt (Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung).

Alle FAQ finden Sie hier oder nutzen Sie unsere Suchfunktion.