Die Grundlage für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung (HKVO): Sie legt fest, dass die Heizkosten abhängig vom individuellen Verbrauch abgerechnet werden müssen. Und das funktioniert so: Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50 % und maximal 70 % nach Verbrauch der einzelnen Mieterinnen und Mieter abgerechnet werden.
Zunächst erfassen Sie die Gesamtkosten der Heizung. Diesen Betrag teilen Sie in zwei Teile: einen verbrauchsabhängigen (50 bis 70 %) und einen verbrauchsunabhängigen (30 bis 50 %). Den verbrauchsabhängigen Anteil der Kosten legen Sie gemäß dem Verbrauch der einzelnen Hausbewohnerinnen und -bewohner um. Den unabhängigen Anteil verteilen Sie nach einem festen Schlüssel, meist nach den Quadratmetern der Wohnfläche.
Techem hat eine bequeme Lösung für Sie: Mit uns erfassen Sie schnell und einfach online die Daten. Im Anschluss erhalten Sie direkt Ihre Abrechnung.
In Mietshäusern werden die Heizkosten meist über den Verbrauch umgelegt. Die Heizkostenverordnung gibt vor, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden müssen. Die restlichen 30 bis 50 % werden nach der Wohnfläche umgelegt. Die Heizkosten werden über einen Abrechnungsschlüssel auf die komplette Mieterschaft verteilt. Der Vermieter oder die Vermieterin muss diesen Schlüssel in der Heizkostenabrechnung kenntlich machen. Messgeräte an den jeweiligen Heizkörpern in den Wohnungen ermitteln den individuellen Verbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner.
Techem übernimmt gerne die Heizkostenabrechnung für Sie. Lassen Sie sich von unserem Expertenteam kostenfrei beraten und ein unverbindliches Angebot erstellen.
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In die Heizkostenabrechnung gehört in jedem Fall die Auflistung aller Heizkosten und sonstigen Nebenkosten des gesamten Hauses. Alle Posten müssen nach Menge, Preis und Datum aufgeschlüsselt werden. Die Abrechnung muss formal ordnungsgemäß sein – also eine geordnete Zusammenstellung folgender Kostenpunkte:
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Bei der Heizkostenabrechnung gibt es vieles zu beachten. Techem übernimmt die Erstellung gerne. Fehlerquellen können wir zuverlässig vermeiden, da unser System die eingegebenen Daten prüft. Am Ende erhalten Eigentümer und Bewohner eine transparente und rechtssichere Heizkostenabrechnung.
Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr aufgestellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen.
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