In Mietshäusern werden die Heizkosten meist über den Verbrauch umgelegt. Die Heizkostenverordnung gibt vor, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden müssen. Die restlichen 30 bis 50 % werden nach der Wohnfläche umgelegt. Die Heizkosten werden über einen Abrechnungsschlüssel auf die komplette Mieterschaft verteilt. Der Vermieter oder die Vermieterin muss diesen Schlüssel in der Heizkostenabrechnung kenntlich machen. Messgeräte an den jeweiligen Heizkörpern in den Wohnungen ermitteln den individuellen Verbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt den Anwendungsbereich für verbrauchsorientierte Abrechnungen, Verfahren der Abrechnung, Grundsatzanforderungen an Geräte und etliche Spezialfälle. Die Normen DIN EN 834 und 835 fixieren die technischen Standards von Heizkostenverteilern und die detaillierten Anforderungen an Heizkostenverteiler inklusive der Prüfverfahren.
In die Heizkostenabrechnung gehört in jedem Fall die Auflistung aller Heizkosten und sonstigen Nebenkosten des gesamten Hauses. Alle Posten müssen nach Menge, Preis und Datum aufgeschlüsselt werden. Die Abrechnung muss formal ordnungsgemäß sein – also eine geordnete Zusammenstellung folgender Kostenpunkte:
Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr aufgestellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen.
Die Hausverwaltung, die Vermieterin oder der Vermieter erhält die Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie die Einzelabrechnung für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner von Techem. Sie geben die Einzelabrechnungen an sie weiter.
So sieht eine beispielhafte Einzelabrechnung von Techem aus:
Die Techem Einzelabrechnung gliedert Ihre Heizkosten übersichtlich und klar strukturiert. So sehen Sie sofort, wie viel Heizenergie und Warmwasser Sie verbraucht haben, welche Kosten im gesamten Gebäude entstanden sind und wie hoch Ihr Anteil daran ist.
Bitte sprechen Sie Ihre Hausverwaltung, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an, wenn Sie Rechnungen der umgelegten Kosten einsehen möchten. Techem erstellt die Abrechnungen treuhänderisch in deren Auftrag und kann keine Auskunft dazu geben.
Die Ablesewerte aus einem Heizkostenverteiler geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei zentralen Heizsystemen spaltet sich die Abrechnung in die Grundkosten der Heizanlage im ganzen Gebäude und die individuellen Verbrauchskosten. Ein Teil der Heizkosten wird allein dadurch verursacht, dass die Heizanlage in Betrieb ist. Sie entstehen auch dann, wenn niemand heizt. Die Heizkosten können höher als im Vorjahr ausfallen, da eventuell die Energiekosten gestiegen sind oder weil in dieser Heizperiode Reparaturen anfielen. Dann steigen die Heizkosten der einzelnen Parteien, auch wenn ihre Ablesewerte niedriger waren als im Vorjahr.
Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Hatte die Bewohnerin oder der Bewohner im Jahr zuvor hohe Nachzahlungen, erhöhen die Vermieter gegebenenfalls die Vorauszahlungen. Das funktioniert auch andersherum: War der Verbrauch der Bewohnerin oder des Bewohners wesentlich niedriger als angenommen, reduzieren die Vermieter die Vorauszahlungen unter Umständen. Aber nicht nur der eigene Verbrauch beeinflusst, wie hoch die Vorauszahlungen sind. Auch schwankende Energiepreise und Außentemperaturen haben Einfluss. Übrigens: Auch die Mieterinnen und Mieter können eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen erbitten.
Die Heizkosten können von Jahr zu Jahr variieren. Sie werden von mehreren Faktoren beeinflusst: Einerseits kommt es darauf an, wie niedrig die Außentemperaturen sind und auch die Länge der Heizperioden kann unterschiedlich sein. Hinzu kommt, dass gegebenenfalls die Energiepreise gestiegen sind. Auch das Nutzerverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner kann sich geändert haben oder es leben mehr Personen in dem Haushalt als im Vorjahr. Dadurch kann es zu höheren Gesamtkosten und möglicherweise zu Nachzahlungen kommen.
Die Wartungskosten bzw. Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage sind all jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage entstehen.
Hierzu zählen laut § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung (HKVO) folgende Kosten:
Bei Störungen oder Ausfällen von Rauchwarnmeldern erreichen Sie uns rund um die Uhr unter
Hinweise, was Sie bei Alarmen und Störungshinweisen Ihres Rauchwarnmelders tun können, finden Sie in dieser Anleitung zur Störungsbeseitigung:
Rauchwarnmelder zählen zur Pflichtausstattung von Wohnungen. Sie machen Sie auf Rauchentwicklung aufmerksam und helfen Leben zu retten. Die Techem Rauchwarnmelder nutzen modernste Technik und erkennen Rauchentstehung frühzeitig. Alles Wichtige rund um unsere Rauchwarnmelder können Sie in unserem Flyer, in den Informationen zu Ursachen und Vorgehen bei Alarm und der Bedienungsanleitung nachlesen.
Wasser gehört zu unserem Alltag – eine hohe Wasserqualität in Wohngebäuden ist deshalb sehr wichtig. Legionellen können die Qualität beeinflussen. Was Legionellen sind und inwiefern Sie als Mieter davon betroffen sind, erfahren Sie in unserer Informationsbroschüre.
Heizkosten sparen leicht gemacht – mit unseren Energiespartipps für cleveres Heizen:
Heizkosten sparen können Sie auch, indem Sie die richtige Raumtemperatur wählen. Mit unseren Energiespartipps heizen Sie den Raum zur richtigen Temperatur und halten diese dann:
Durch richtiges Lüften sparen Sie Energie. In unseren Energiespartipps haben wir für Sie die wichtigsten Regeln zum Lüften zusammengestellt:
Mehrmals täglich lüften, dabei Heizung aus: Stoßlüften ist die beste Methode für ein angenehmes Raumklima. Drehen Sie den Heizkörper kurz vor dem Lüften am Thermostatkopf ab und öffnen Sie die Fenster weit. Wenige Minuten reichen. Frische Luft kommt in die Wohnung, ohne dass zu viel Wärme verloren geht. Nach dem Lüften die Heizung wieder anschalten.
Fenster und Türen abdichten: Undichte Fenster oder Balkontüren lassen warme Luft entweichen. Bei Verdacht hilft eine professionelle Prüfung durch einen Energieberater. Oder halten Sie einfach eine Kerze vor die Fensterfugen: Flackert die Flamme, gibt es vermutlich einen ungewollten Luftaustausch. Die Fugen sollten dann neu abgedichtet werden. Ein „Zugluftstopper“ hilft zusätzlich gegen zugige Wohnungstüren und kostet nur wenige Euro.
Auf die richtige Luftfeuchtigkeit achten: Die Luftfeuchtigkeit in Ihren Räumen sollte zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Feuchte Luft fühlt sich wärmer an als trockene, eine leichte Luftfeuchtigkeit reduziert also den Heizbedarf. Um die Luftfeuchtigkeit zu erhöhen, können Sie 1. Wäsche im Raum trocknen, 2. die Räume regelmäßig lüften und 3. durch Pflanzen und Luftbefeuchter für ein angenehmes Raumklima sorgen.
Wussten Sie schon, dass ein großer Teil Ihres Energieverbrauchs auf Warmwasser entfällt? Wasser verursacht laufend Kosten. Es lohnt sich für Sie, hier genauer hinzusehen. Denn mit unseren Wasserspartipps können Sie leicht Kosten senken:
Energiesparen schont wertvolle Ressourcen und trägt entscheidend zum Klimaschutz bei. Deshalb haben sich die EU-Staaten mit der im November 2018 verabschiedeten Energieeffizienz-Richtlinie (EED) zu mehr Energieeffizienz verpflichtet. In diesem Rahmen soll auch der Energieverbrauch in Wohngebäuden reduziert werden. Eines der Instrumente dafür ist die unterjährige Verbrauchsinformation. Die Idee dahinter: Bewohner, die regelmäßig übersichtliche Informationen über ihren Energieverbrauch bekommen, können bei einem zu hohen Verbrauch rechtzeitig gegensteuern. So sparen sie Energie und Kosten und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Damit Sie diese und mehr Informationen und Dienste erhalten können, stattet Techem nach und nach die Wohnungen mit funkenden Zählern und Heizkostenverteilern aus, die aus der Ferne abgelesen werden können. Ihre Daten bleiben dabei geschützt: Die Geräte senden die Daten sicher verschlüsselt und verlassen ohne Ihre Zustimmung nicht das Haus, außer dies ist zur Abrechnung oder der gesetzlich vorgeschriebenen Verbrauchsinformation erforderlich. Nähere Informationen hierzu, zum Datenschutz und zu Ihren Rechten erhalten Sie in unserem Flyer.