Immo Point - 19.05.2022

Die Kaution richtig abrechnen

Nach dem Auszug, wenn alle Reparaturen abgeschlossen und alle Ansprüche geklärt sind, rechnen Sie über die Kaution ab. Dabei müssen Sie darlegen, wie die Kaution verzinst wurde und welche Abzüge Sie im Einzelnen geltend machen möchten. Dabei müssen Sie Ihre Kosten belegen. Wir erklären Ihnen das Wichtigste!

Prüfen Sie zügig Ihre Ansprüche

Schon bei der Rückgabe zeigt sich meist, ob Sie Ansprüche geltend machen können. Zum Beispiel weil die Wohnung unrenoviert zurückgegeben wurde – trotz wirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag. Oder weil die Mieterin oder der Mieter die Wohnung beschädigt oder Einbauten hinterlassen hat, die Sie entfernen lassen müssen.

Prüfen Sie zügig und gründlich, ob in der Wohnung Schäden vorhanden sind. Ihre Ansprüche daraus verjähren nämlich bereits sechs Monate nach Mietende. Dabei reicht es aus, der Mieterin oder dem Mieter den Schaden anzuzeigen. 

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