Immo Point - 30.06.2022

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz: Diese Dinge müssen Sie beachten

Es soll Benachteiligungen wegen Religion, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Alter, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Behinderung und Geschlecht verhindern: Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), landläufig auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet. Hauptsächlich kommt es im Arbeitsrecht zur Geltung. Doch auch die Vermietung von Wohnraum ist davon betroffen.

AGG: Benachteiligungen sind unzulässig

Wie § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG näher ausführt, sind Benachteiligungen unzulässig „in Bezug auf (…) die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum“. Der „Öffentlichkeit“ steht Ihre Mietwohnung in dem Moment zur Verfügung, in dem Sie sich öffentlich auf Mietersuche begeben, per Zeitungsannonce, im Internet oder auch durch einen öffentlichen Aushang.

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