Immobilien Ratgeber - 15.05.2023

Hof, Balkon und Co.: Dürfen Mieterinnen und Mieter hier grillen?

Ob auf dem Balkon, im Garten oder im Hof: Grillen wird immer beliebter. Doch fühlen sich auch viele vom Rauch und den Gerüchen belästigt. Können Sie das Grillen untersagen? Oder zumindest beschränken? Hier gibt es schon einige Möglichkeiten, steuernd einzugreifen. Wir erklären Ihnen, was sinnvoll ist.

Die Hausordnung gibt Auskunft  

Ob und in welcher Form Ihre Mieterinnen und Mieter grillen dürfen, das sollte in der Hausordnung stehen. Wenn nicht, dann gibt es hier akuten Regelungsbedarf. Dabei ist es möglich, das Grillen komplett zu verbieten. Im Unterschied zu anderen Klauseln im Mietvertrag, die unwirksam sind, wenn sie allzu starke Einschränkungen vorschreiben, ist das beim Grillen anders. Grillen gehört nicht zum „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Wohnung. Dies ist durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt worden (z. B. Landgericht Essen, Urteil vom 7. Juli 2001, Az. 10 S 438/01). 

Anders verhält es sich, wenn in der Wohnanlage ein Grillplatz zur Verfügung steht. Dann wäre ein Grillverbot willkürlich. Und ganz sicher auch nicht sinnvoll. Ihre Mieterin oder Ihr Mieter muss dann allerdings den Grillplatz nutzen.

Grillen auf dem Balkon

Manche grillen auch auf dem Balkon. Das dürfen sie auch, solange die Hausordnung oder der Mietvertrag das nicht verbietet. Allerdings gilt hier auch ohne ausdrückliche Regelung das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ziehen also die Rauchschwaden direkt in die nebengelegene Wohnung, lässt sich das durchaus beanstanden. Die Frage ist dann nur, ob es sich um einen Nachbarschaftsstreit handelt – aus dem Sie sich besser raushalten. Oder ob Sie aktiv werden müssen, weil die leidtragende Mietpartei die Miete mindert. 

Wie oft darf jemand grillen?

Echte Grillfans werfen ihren Grill so oft an, wie es geht. Doch können Sie in der Hausordnung durchaus Obergrenzen festlegen. Und auch sonst gibt es Gerichtsurteile, die sich mit der Frage beschäftigen, was der Nachbarschaft zugemutet werden darf. Dabei hängt die Antwort sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Einmal pro Woche, dreimal pro Monat sind übliche Orientierungswerte. Doch gibt es auch Gerichte, die gestatten, bis zu 25-mal im Jahr zu grillen. 

Liegt der Grillplatz etwas abseits und sind die Beeinträchtigungen nicht zu stark, müssen Sie vermutlich gar keine Grenze festlegen. Die Sache ist eben auch die: Sie sollten nicht etwas vorschreiben, was Sie gar nicht kontrollieren können oder wollen.