Immo Point - 30.06.2022
Ob auf dem Balkon, im Garten oder im Hof: Grillen wird immer beliebter. Doch fühlen sich auch viele vom Rauch und den Gerüchen belästigt. Können Sie das Grillen untersagen? Oder zumindest beschränken? Hier gibt es schon einige Möglichkeiten, steuernd einzugreifen. Wir erklären Ihnen, was sinnvoll ist.
Ob und in welcher Form Ihre Mieterinnen und Mieter grillen dürfen, das sollte in der Hausordnung stehen. Wenn nicht, dann gibt es hier akuten Regelungsbedarf. Dabei ist es möglich, das Grillen komplett zu verbieten. Im Unterschied zu anderen Klauseln im Mietvertrag, die unwirksam sind, wenn sie allzu starke Einschränkungen vorschreiben, ist das beim Grillen anders. Grillen gehört nicht zum „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Wohnung. Dies ist durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt worden (z. B. Landgericht Essen, Urteil vom 7. Juli 2001, Az. 10 S 438/01).