Immo Point - 30.05.2022
Wie viel Sinn macht es, wichtige Dokumente wie die Hausordnung oder den Energieausweis zum Bestandteil des Mietvertrags zu machen? Dahinter steckt der Wunsch, diesen Schriftstücken mehr Gewicht zu geben. Doch in den meisten Fällen kann von solchen Ergänzungen nur abgeraten werden. Erfahren Sie hier, warum das so ist!
Die beliebteste Ergänzung zum Mietvertrag ist die Hausordnung. Der Mieterin oder dem Mieter soll verdeutlicht werden: Die Regelungen sind ernst zu nehmen. Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Denn das ist nicht nur ein Verstoß gegen die Hausordnung, sondern auch gegen den Mietvertrag. Von ferne drohen Abmahnung und Kündigung.
Der Effekt dürfte allerdings eher psychologisch als juristisch wirken. Denn für die Gültigkeit der Hausordnung spielt es keine Rolle, ob sie Bestandteil des Mietvertrags ist. Vielmehr kommt es auf die Regelungen selbst an. Die dürfen nämlich nicht willkürlich sein und Mieterin oder Mieter unverhältnismäßig stark einschränken. Zum Beispiel: Kein Besuch nach 22 Uhr. Oder Ausdehnung der gesetzlichen Ruhezeiten. Solche Regelungen sind unwirksam – egal, ob sie nur in der Hausordnung auftauchen oder auch im Mietvertrag.