Immobilien Ratgeber - 17.05.2022

Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Standardmethode der Mieterhöhung: Sie heben die Miete auf das ortsübliche Niveau. Dabei müssen Sie darlegen, wie Sie auf den Betrag kommen: Sie können sich auf drei Vergleichswohnungen beziehen, ein Sachverständigengutachten oder den Mietspiegel in Ihrer Gemeinde. Bevor die Mieterhöhung wirksam werden kann, muss Ihre Mieterin oder Ihr Mieter der Erhöhung zustimmen.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt an, wie hoch die Miete in vergleichbaren Objekten ist. Also in Wohnungen, die in der Art, der Größe, der Ausstattung, der Beschaffenheit, der Energiebilanz und der Lage Ihrer Wohnung gleichen. Weitere Voraussetzungen: Es muss sich um Wohnungen handeln, die in der gleichen Stadt oder Gemeinde liegen. In Ausnahmefällen dürfen diese Wohnungen auch in einer benachbarten Gemeinde liegen, wenn das Preisniveau dort ähnlich ist.

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