Immo Point - 06.03.2023
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz sorgt für viele Fragen und Unklarheiten. Wie hoch sind die CO₂-Kosten für Vermieterinnen und Vermieter? Ab wann ist das Gesetz gültig und was besagt eigentlich das Zehn-Stufen-Modell? Die Expertinnen und Experten von Techem liefern Ihnen die wichtigsten Antworten!
Das Ziel der CO₂-Umlage ist die Entlastung von Mieterinnen und Mietern durch eine Aufteilung der Kosten mit Vermieterinnen und Vermietern. Dadurch möchte die Bundesregierung zudem Anreize schaffen, vermietete Gebäude oder deren Heizung zu modernisieren.
Mit dem CO₂-Kosten-Rechner von Techem erhalten Vermieterinnen und Vermieter einen Überblick, welche Kosten in etwa auf Sie zukommen werden!
Dafür werden zwei Angaben herangezogen: die ausgestoßene CO₂-Menge und die Wohnfläche einer Liegenschaft. Auf dieser Grundlage wird der CO₂-Verbrauch pro Quadratmeter der jeweiligen vermieteten Wohnung berechnet. Dieser Wert wiederum führt zur Einstufung in das Zehn-Stufen-Modell. Dabei gilt: Je niedriger die CO₂-Emission pro m², desto größer ist der Anteil in Prozent, den Mieterinnen und Mieter tragen müssen.
Je nach CO₂-Emission pro Quadratmeter im Jahr wird die Liegenschaft in eine von zehn Stufen eingestuft. Je niedriger die Emission, desto größer ist der Anteil der Mieterinnen und Mieter an der Umlage (bis zu 100 %). Bei energetisch schlechten Liegenschaften, also hohen Emissionen, müssen Vermieterinnen und Vermieter bis zu 95% der Kosten tragen.
Grafik: Das Zehn-Stufenmodell für die CO2-Preis-Verteilung lt. CO2KostAufG - Stand 10.11.2022
Die Verordnung startet ab dem Abrechnungszeitraum 2023. Die Aufteilung zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern wird in der Regel also mit der in 2024 erstellten Abrechnung für das Jahr 2023 umgesetzt.
Die CO₂-Abgabe ist für Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Fernwärme zu entrichten.
Nicht betroffen von der Abgabe sind beispielsweise die Pelletheizung oder die Wärmepumpe.
Da es sich hierbei um ein Gesetz handelt, gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit.
Auch auf denkmalgeschützte Gebäude wird das Zehn-Stufen-Modell angewendet. Jedoch reduziert sich der Anteil der Vermieterin bzw. des Vermieters um die Hälfte.
Ein Rechenbeispiel: Eine Liegenschaft wird laut Zehn-Stufen-Modell mit 80 % für die Vermieterin bzw. den Vermieter und 20 % für die Mieterinnen und Mieter eingestuft. Aufgrund des Denkmalschutzes reduziert sich der Anteil der Vermieterin bzw. des Vermieters auf 40 % und der Anteil der Mieterinnen und Mieter erhöht sich auf 60 %.
Für Gewerbeeinheiten ist eine pauschale 50/50-Aufteilung der Kosten zwischen Vermieterinnen und Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern vorgesehen.
Öl hat im Vergleich zu Gas einen 30 % höheren CO₂-Emissionsfaktor. Es wird also pro entstandener Kilowattstunde Energie mehr CO₂ ausgestoßen.
Techem übernimmt mit der Heizkostenabrechnung automatisch die Einstufung der Liegenschaft in das Zehn-Stufen-Modell. Außerdem teilen wir die CO₂-Kosten zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern auf. Diese Informationen bereiten wir übersichtlich und transparent in der Heizkostenabrechnung für Sie auf.
Alles was wir von Vermieterinnen und Vermietern dafür brauchen, sind zwei Angaben: die CO₂-Menge und die CO₂-Kosten für Ihre Liegenschaft. Bitte stellen Sie uns diese zwei Werte mittels Abrechnung Online oder Datentausch bereit. Diese Informationen sind auf den Rechnungen der Energieversorger enthalten.
Wichtig: Unsere Papierformulare können wir aufgrund der höheren Komplexität und kurzfristigen Gesetzgebung dafür nicht mehr anpassen. Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden daher, die Abrechnung im Kundenportal vorzunehmen.