Immo Point - 31.05.2022

Die Kaution richtig vereinbaren und anlegen

Wenn Sie vermieten, gehen Sie immer auch ein finanzielles Risiko ein. Um Ihre Ansprüche abzusichern, können Sie Ihre Mieterin oder Ihren Mieter verpflichten, eine Mietsicherheit oder Kaution zu zahlen. Am Ende der Mietzeit erstatten Sie die Kaution zurück, wobei Sie etwaige Ansprüche dagegen aufrechnen können. Hier erfahren Sie, wie Sie alles rechtskonform regeln.

Zahlung der Kaution muss im Mietvertrag vereinbart werden 

Sie haben nur dann Anspruch auf Zahlung der Kaution, wenn Sie das in Ihrem Mietvertrag wirksam vereinbart haben. Ohne so eine Klausel bekommen Sie gar nichts. 

Die Höhe der Kaution darf drei Kaltmieten nicht übersteigen. Außerdem hat Ihre Mieterin oder Ihr Mieter das Recht, den Betrag in drei gleichen Raten zu bezahlen. Die erste Rate wird fällig, wenn das Mietverhältnis beginnt, also mit der ersten Miete. Die beiden nächsten Raten dann jeweils zu Beginn des folgenden Monats. Zu Beginn des dritten Monats sollte Ihnen die Kaution vollständig zugegangen sein.

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