Immobilien Ratgeber - 31.05.2022

Die Kaution richtig vereinbaren und anlegen

Wenn Sie vermieten, gehen Sie immer auch ein finanzielles Risiko ein. Um Ihre Ansprüche abzusichern, können Sie Ihre Mieterin oder Ihren Mieter verpflichten, eine Mietsicherheit oder Kaution zu zahlen. Am Ende der Mietzeit erstatten Sie die Kaution zurück, wobei Sie etwaige Ansprüche dagegen aufrechnen können. Hier erfahren Sie, wie Sie alles rechtskonform regeln.

Zahlung der Kaution muss im Mietvertrag vereinbart werden 

Sie haben nur dann Anspruch auf Zahlung der Kaution, wenn Sie das in Ihrem Mietvertrag wirksam vereinbart haben. Ohne so eine Klausel bekommen Sie gar nichts. 

Die Höhe der Kaution darf drei Kaltmieten nicht übersteigen. Außerdem hat Ihre Mieterin oder Ihr Mieter das Recht, den Betrag in drei gleichen Raten zu bezahlen. Die erste Rate wird fällig, wenn das Mietverhältnis beginnt, also mit der ersten Miete. Die beiden nächsten Raten dann jeweils zu Beginn des folgenden Monats. Zu Beginn des dritten Monats sollte Ihnen die Kaution vollständig zugegangen sein.

Die Kaution getrennt von Ihrem Vermögen anlegen

Ihre Mieterin oder Ihr Mieter kann die Kaution in bar an Sie auszahlen oder Ihnen überweisen. Doch dürfen Sie die Kaution nicht auf Ihrem Konto lassen. Vielmehr sind Sie verpflichtet, den Betrag getrennt von Ihrem Vermögen anzulegen.  

Das dient dem Schutz der Mieterin oder des Mieters. Geraten Sie in Zahlungsschwierigkeiten, kann das Kautionskonto nicht gepfändet werden. Sie müssen belegen können, auf welchem Konto und bei welcher Bank das Geld angelegt ist. 

 

Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Sie das Geld bei einer Bank oder Sparkasse „zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz“ anlegen. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist da allerdings nicht viel zu erwarten. 

Deshalb steht Ihnen die Möglichkeit offen, das Geld anders anzulegen, beispielsweise als Tagesgeldkonto, als Wertpapierdepot oder als Bürgschaft. Voraussetzung ist allerdings, dass sich beide Vertragsparteien einig sind. Sonst greift die Standardlösung: Die Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist.  

Die Erträge stehen Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter zu. Dabei profitieren am Ende natürlich auch Sie davon, wenn das Kautionskonto gut gefüllt ist. Denn dann können Sie mögliche Ansprüche daraus bedienen. Zugleich tragen Sie bei einem Wertpapierdepot das Risiko eines Wertverlusts. Denn das Depot wird aufgelöst, wenn das Mietverhältnis endet. Und so überrascht es vielleicht auch nicht, dass bislang nur wenige von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.