Immo Point - 18.05.2022

Die Klausel über Kleinreparaturen wirksam festlegen

Die Instandhaltung gehört eigentlich zu den Pflichten von Vermieterinnen und Vermietern. Doch haben Sie die Möglichkeit, Reparaturen, die nicht viel kosten, auf Ihre Mieterinnen oder Mieter zu übertragen. Doch gehört diese Klausel zu denen, die am häufigsten beanstandet werden – nicht selten mit Erfolg. Wenn Sie unseren Hinweisen folgen, sollte Ihnen das nicht passieren.

Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Klausel über Kleinreparaturen im Mietvertrag wirksam und rechtskonform festschreiben. Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten:

 

Kostenobergrenzen für Kleinreparaturen angeben

Die erste Voraussetzung, damit die Klausel wirksam ist: Sie müssen im Mietvertrag angeben, bis zu welchem Betrag die Kleinreparatur – also die sogenannte Bagatellreparatur – übernommen werden muss. 

 

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