Immobilien Ratgeber - 17.04.2023

Legionellen im Trinkwasser: Überprüfen und vorbeugen

Legionellen sind Bakterien, die in hoher Konzentration gesundheitsschädlich sind. Dabei sind sie weitverbreitet und kommen auch im Trinkwasser vor. Doch muss regelmäßig überprüft werden, ob die Konzentration eine kritische Schwelle überschreitet. Diese Kontrollen müssen Sie mindestens alle drei Jahre durchführen lassen. Hier erfahren Sie, was Sie über Legionellen wissen müssen.

Was sind Legionellen?

Sie sind natürlicher Bestandteil unseres Grundwassers und finden sich unvermeidlich auch in unserem Trink- und Leitungswasser: Die Bakterien, die man Legionellen genannt hat, weil sie die Legionärskrankheit auslösen können – eine Form der Lungenentzündung . Dies geschieht aber nur, wenn sich die Bakterien stark vermehrt haben und über feinste Wassertröpfen übertragen werden. Etwa beim Duschen, über Luftbefeuchter oder beim Einatmen von Wasserdampf. Das Trinken von belastetem Wasser ist hingegen bei Weitem nicht so gefährlich.

Wann sich Legionellen stark vermehren

Am wohlsten fühlen sich Legionellen im warmen Wasser, genauer: zwischen 25 und 45 Grad. Dann vermehren sie sich am stärksten, vor allem wenn das Wasser steht. Bei Temperaturen unter 20 Grad vermehren sie sich kaum. Über 60 Grad werden sie meist abgetötet. Es ist also nicht das heiße, sondern das warme Wasser, von dem möglicherweise Gefahr ausgeht.

Alle drei Jahre Legionellenprüfung

Unser Wasser darf nicht mit problematischen Inhaltsstoffen belastet sein. Deshalb muss es laufend kontrolliert werden. Dafür zuständig sind zunächst einmal die Versorgungsunternehmen. Das gilt allerdings nur bis zum Hausanschluss. Danach müssen sich die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer um die Wasserqualität kümmern. Was die Legionellen angeht, so müssen Sie mindestens alle drei Jahre das Trinkwasser von Fachleuten auf die Belastung überprüfen lassen. Zumindest wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  • Das Gebäude hat mehr als zwei Wohnungen oder Gewerbeeinheiten. Einzelne Häuser oder Doppelhaushälften sind nicht betroffen.
  • Mindestens eine Wohnung oder Gewerbeeinheit ist vermietet. Bei komplett selbstgenutztem Wohneigentum besteht keine Pflicht.
  • Es gibt eine Zentralheizung mit Warmwasser.
  • Im Gebäude befinden sich Duschen oder andere Anlagen zur Wasservernebelung.
  • Der Speicher in der Anlage für Warmwasser ist größer als 400 Liter. Oder in der Rohrleitung zwischen Wassererwärmung und der am weitesten entfernten Entnahmestelle befinden sich mehr als 3 Liter (entspricht einer Entfernung von 15 bis 20 m).

Dann müssen Sie einen Fachbetrieb beauftragen, Wasser an verschiedenen Stellen zu entnehmen und in einem staatlich anerkannten Labor auf Legionellen untersuchen zu lassen. In keinem Teil der Anlage darf die Belastung durch Legionellen höher sein als 100 KBE pro 100 ml (KBE = Kolonie bildende Einheit). Wird dieser Wert überschritten, informiert das Labor das örtliche Gesundheitsamt. Und Sie müssen geeignete Maßnahmen einleiten, um die Belastung wieder zu senken. Die Prüfberichte müssen Sie zehn Jahre aufbewahren. Und Sie müssen Ihre Mieterinnen und Mieter über die Ergebnisse informieren. 

Sie möchten eine Legionellenprüfung in Ihrer Immobilie durchführen lassen? Das übernehmen wir gerne für Sie! 

So beugen Mieterinnen und Mieter Legionellen vor

Wenn das Wasser für längere Zeit in den Leitungen steht, begünstigt das erheblich die Ausbreitung der Legionellen. Daher empfiehlt es sich, mindestens einmal in der Woche alle Wasserhähne aufzudrehen und das Wasser eine halbe Minute laufen zu lassen. Das schützt nicht nur gegen Legionellen, sondern auch gegen andere Keime, die vermehrt auftreten, wenn das Wasser nicht abfließen kann.

Dabei sollte erst warmes, dann kaltes Wasser laufen. Selbstverständlich brauchen Wasserhähne, die regelmäßig in Gebrauch sind, nicht noch zusätzlich aufgedreht werden. Und auch die Toilette sollte möglichst einmal pro Woche gespült werden. Das gilt vor allem, wenn die Wohnung für länger als eine Woche leer steht oder zumindest nicht genutzt wird. Weisen Sie Ihre Mieterinnen und Mieter auf diese Schutzmaßnahmen hin. Immerhin geht es um ihre Gesundheit.