Immo Point - 24.05.2022

Beleidigungen oder körperliche Angriffe: Dürfen Sie fristlos kündigen?

Wenn ein Streit eskaliert, dann fallen manchmal böse Worte. Noch schlimmer: Jemand hat sich nicht im Griff und wird handgreiflich. In solchen Fällen können Sie kündigen – und zwar fristlos. Es ist Ihnen nicht zuzumuten, das Mietverhältnis nach so einem Vorfall weiter fortzusetzen. Oder doch? 

Vertrauensverhältnis zerstört

Die Gerichte urteilen recht eindeutig: Wenn Ihre Mieterin oder Mieter Sie beleidigt oder gar angreift, dann ist das unerlässliche Vertrauen zerstört. Sie müssen es sich nicht bieten lassen, herabgewürdigt oder körperlich angegangen zu werden. Auch unangemessene Bemerkungen wie „Halt die Fresse!“ rechtfertigen eine fristlose Kündigung.

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