Immo Point - 31.05.2022

Wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter nicht auszieht

Es ist ein Extremfall, doch sollten Sie darauf vorbereitet sein: Was ist zu tun, wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter einfach bei Ihnen wohnen bleibt und die Wohnung nicht zurückgibt? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren und beim Amtsgericht umgehend Räumungsklage einreichen. Hier erfahren Sie, wie Sie rechtskonform handeln.

Weiterwohnen trotz Kündigung

Manche ignorieren schlicht die Kündigung, andere haben nichts mehr zu verlieren, oder ihnen ist ihr Leben entglitten. Zieht Ihre Mieterin oder Ihr Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht aus, dürfen Sie Ihre Wohnung nicht einfach wieder in Besitz nehmen. Sie dürfen Ihre Wohnung gegen den Willen Ihrer Mieterin oder Ihres Mieters nicht einmal betreten – auch wenn die schon lange keine Miete mehr bezahlen. Doch sollten Sie handeln. Sonst könnte sich nach § 545 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängern – und Sie müssen mit Ihrer Kündigung gleich noch einmal von vorne beginnen!

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