Immobilien Ratgeber - 18.05.2022

Was bedeutet die Sozialklausel?

Kündigen können Sie das Mietverhältnis nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse geltend machen können. Und Ihre Mieterin oder Ihr Mieter kann dieser Kündigung widersprechen, wenn sie eine unzumutbare Härte darstellt. Können Sie sich nicht einigen, entscheidet ein Gericht, welche Interessen schwerer wiegen. Hier erfahren Sie alles zur Sozialklausel.

Was ist eine unzumutbare Härte? 

Es sind unterschiedliche Härtegründe denkbar. Ist absehbar, dass Ihre Kündigung schwerwiegende Nachteile für Ihre Mieterin oder Ihren Mieter mit sich bringt? Dann könnte das ein Kandidat sein. Dabei können diese Nachteile finanzieller, gesundheitlicher oder auch sozialer Art sein. So kann es ein Härtegrund sein, wenn ein alter oder psychisch beeinträchtigter Mensch aus seinem gewohnten sozialen Umfeld herausgerissen würde. Oder wenn jemand schwer krank oder behindert ist und ein Umzug nicht zumutbar erscheint. Schließlich liegt auch ein Härtegrund vor, wenn „angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann“, wie es in § 574 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt. 

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