Immo Point - 30.06.2022
Ungeziefer in der Wohnanlage oder gar in der Mietwohnung? Dagegen müssen Sie vorgehen. Je nach Art und Umfang des Befalls sollten Sie Fachpersonal beauftragen, die Plage zu beenden. Bleibt die Frage, wer die Kosten trägt. In bestimmten Fällen muss Ihre Mieterin oder Ihr Mieter dafür aufkommen. Doch meist müssen Sie die Kosten übernehmen.
Ungezieferbefall stellt einen Mietmangel dar und berechtigt Ihre Mieterinnen oder Ihre Mieter dazu, die Miete zu mindern. Zugleich haben sie einen Anspruch darauf, dass Sie diesen Mangel abstellen. Sonst bleibt die Miete dauerhaft unten. In schweren Fällen kann sie weiter gesenkt werden und berechtigt zur fristlosen Kündigung.
Doch nicht jedes Insekt, das sich in die Mietwohnung verirrt, ist gleich als Ungeziefer zu betrachten. Die Menge macht den Befall. Darüber hinaus gibt es Tierchen, die für die Art und Beschaffenheit des Hauses typisch sind. Wer in einem Haus mit Garten wohnt, muss es hinnehmen, wenn Ameisen, Spinnen, Käfer oder andere Krabbler auch in die Wohnung gelangen.