Immo Point - 31.05.2022

Der Zeitmietvertrag: Zulässige Gründe und Kündigungsrecht

Die meisten Mietverträge werden nicht befristet. Sie gelten so lange, bis eine Seite kündigt. Doch ist es auch möglich, die Mietdauer von vornherein festzuschreiben: Mit einem Zeitmietvertrag. Für den gelten besondere Regeln. Die wichtigste: Der Grund für die Befristung muss im Mietvertrag angegeben werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie alles richtig machen.

Zulässige Gründe für die Befristung

Das Gesetz erlaubt Ihnen nur drei Gründe, das Mietverhältnis zu befristen (nachzulesen in § 575 Absatz 1 Bundesgesetzbuch). Nach dem Ablauf der Mietzeit wollen Sie

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