Immobilien-Ratgeber - 06.10.2023

Die Pflicht zum Heizungscheck 

Für Gasheizungen hat die Bundesregierung die Pflicht zum Heizungscheck eingeführt. Bis zum 15. August 2024 muss die Überprüfung stattfinden. Das Ziel: Gasheizungen sollen optimal eingestellt werden und effizient arbeiten. Den Heizungscheck übernehmen Fachleute aus dem Heizungsbau, der Energieberatung oder dem Schornsteinfegerhandwerk. Hier lernen Sie die Details kennen!

Schwachstellen aufspüren mit dem Heizungscheck 

Beim Heizungscheck werden verschiedene Parameter überprüft: Die Wärmeerzeugung, die Effizienz der Wärmepumpen, die Dämmung der Leitungsrohre und Armaturen, die Warmwasseraufbereitung, die Regeleinrichtung der Heizkörper und manches mehr. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Und es werden Maßnahmen empfohlen, die das Heizen effizienter machen. 

Ziel der Überprüfung ist es, Schwachstellen zu erkennen – um sie dann in einem zweiten Schritt beheben zu lassen. Die empfohlenen technischen Maßnahmen sind verpflichtend und müssen bis zum 14. September 2024 durchgeführt werden. Haben Sie einen Fachbetrieb beauftragt, können Sie im Anschluss an den Check gleich einen oder mehrere Folgetermine vereinbaren. 

Hinweise an Mieterinnen und Mieter 

Zu den Maßnahmen, die nach einem Heizungscheck empfohlen werden, gehören auch Hinweise an die Nutzerinnen und Nutzer der Heizung. Diese Hinweise sollten Sie an Ihre Mieterinnen und Mieter weiterleiten. 

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Dauer und Kosten des Heizungschecks

Ein Heizungscheck dauert ungefähr eine Stunde und beruht auf den Anforderungen der DIN EN 15378. Er liefert eine qualitative energetische Bewertung der Heizungsanlage. Die Kosten sind abhängig von der Größe und Komplexität der Anlage, aber auch vom Anbieter. Zwischen 100 und 180 Euro sollten Sie mindestens rechnen. 

Wann ist ein Heizungscheck nicht nötig? 

Haben Sie nach dem 1. Oktober 2020 eine vergleichbare Inspektion durchführen lassen, sind Sie von der Pflicht befreit. Dies gilt insbesondere für eine Prüfung nach DIN EN 15378. Aber auch wenn das Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energie- oder Umweltmanagementsystems verwaltet wird, kann der Heizungscheck entfallen. Ebenso bei einer standardisierten Gebäudeautomation. 

Nach Schätzungen unterliegen nicht weniger als 14 Millionen Gasheizungen der Pflicht zum Check. Geregelt ist diese Maßnahme in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Hier finden sich auch die Bestimmungen zum hydraulischen Abgleich.